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Du kannst wahrscheinlich noch weitere unzählige Szenarien konstruieren, am Ende wird immer das selbe stehen: Wenn du neue Bausubstanz schaffst, wirst du Baubewilligung/Bauanzeige brauchen. |
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Aber ist es neue Bausubstanz wenn man es 1:1 macht bzw. wo ist dann die Grenze zur Reparatur? Wie würde die Baubehörde das dann feststellen wenn zb an einem Tag ein Carport abgetragen und 1:1 errichtet wird. Entspricht dann ja immer noch genau der alten Bewilligung. |
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Folgender Grundsatz ist zu beachten: mit dem Untergang des Bauwerks geht gleichzeitig auch die Baubewilligung unter. Wird das Bauwerk also beseitigt, dann geht auch die ("alte") Baubewilligung (zeitgleich) verloren. D.h. für alles, was daran anschließend wieder aufgebaut wird, fehlt eine Baubewilligung. Ob die neue BAusubstanz mit der alten ident ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Es ist jedenfalls ein bewilligungspflichtiger "Neubau". |
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heißt also in der Praxis (insbesondere wenn man es so nicht mehr bauen dürfte), man sollte eher mehrmals Teile tauschen/reparieren/sanieren als das Ganze oder bei kleineren Dingen evtl. es so rasch machen, dass im Prinzip gar niemand merkt, dass das etwas vollständig ersetzt wurde. Kann man das so sagen? |
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Ich glaub Karl hat deine Anfrage bereits beantwortet..... es ist egal ob es "gar niemand merkt" die Bewilligung erlischt faktisch sobald das Carport weg ist. Du redest davon ob es dir jemand nachweisen kann ob dass der Fall ist wenn du es gleich wieder errichtest. Und ich würde behaupten, obwohl ich kein Techniker bin, ja natürlich kann man der überprüfen ob ein Bauwerk 30 Jahre + alt ist oder eben nur ein halbes Jahr steht. Ob dir das eventuell jemals auf den Kopf fallen würde oder die Behörde das überprüft und nachweist wird dir niemand beantworten können. Fakt ist wenn du es abbrichst und auch sofort ein Carport neuerrichtest handelt es sich (vorrausgesetzt Bewilligungspflicht / Anzeigepflicht in deinem Bundesland gegeben), um es auf den Punkt zu bringen, um einen Schwarzbau. |
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Es ist eigentlich eine valide philosophische Frage: https://de.wikipedia.org/wiki/Schiff_des_Theseus Aber in der Praxis wird die Baubehörde wohl nicht mit sich pilosophieren lassen ;) |
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Nein, geht auch nicht. Da gibt es eine Judikatur, die sinngemäß sagt, dass eine etappenweise "Sanierung", die letztlich zur Erneuerung beträchtlicher Teile oder sogar des Ganzen führt, keine "Sanierung" mehr ist, sondern eben eine Erneuerung. Und dann ist es eine bewilligungspflichtige Abänderung (bei Teilen) bzw. sogar ein Neubau (beim Ganzen). Ich wiederhol jetzt nochmal mein erstes Statement: Es trifft für Gesetze und Rechtsprechung nicht immer zu, hier aber schon: für die Beantwortung der Frage, ob etwas eine bloße "Sanierung" (d.h. Ausbessern schadhafter Teile eines Bauwerks) oder eine Neuerrichtung ist, braucht man nicht spezielles Rechtswissen, sondern reicht Hausverstand und Lebenserfahrung....... |
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ok, also in der Praxis sehe ich da den Graubereich/die Schwierigkeit ab wann man wirklich davon sprechen kann, dass beträchltiche Teile erneuert werden und wann es eine Sanierung ist. Wenn wir beim Beispiel Carport bleiben: Es wird zb 2010 gebaut, 2025 wird das Dach komplett erneuert (von der Art her, Abmessungen usw. aber exakt ident). Ich würd sagen, das sind jetzt für sich gesehen noch nicht beträchtliche Teile, da die Stützen und Querträger etc. alt bleiben. 2030 bricht eine Stütze, weil jemand dagegen fährt und wird erneuert. 2040 werden 2 alte Stützen morsch und werden getauscht. Vom alten Carport sind jetzt nur mehr 3 Stützen und ein bisserl der Tragekonstruktion über. In der Praxis wird da niemand einen Schwarzbau sehen, es würde sich ja auch die Frage stellen ab welchen Jahr dieser dann vorliegen würde. Juristisch mag es sein, dass das anders zu bewerten wäre, aber auch hier stellt sich dann die Frage ab welchem Jahr und wie man dass dann beurteilt. Klar wenn am Tag X das Ganze abgebaut wird und neu aufgebaut wird ist es klarer. |
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Und genau aus diesem Grund haben alle Gesetze und Regelungen in ihrem "Graubereich" die Deutungshoheit das Gericht oder die Behörde, ab wann "beträchtlich" eingetreten ist. Und neben der formalen Logik kann ich sehr wohl ausschlaggebend sein, ob die Behörde/das Gericht den Eindruck bekommt, dass du die Gesetzlage gefinkelt umgehen willst, und quasi ein jetzt nicht bewilligungsfähiges Etwas komplett neu bauen wolltest oder wie der Hergang in deinem Carport Fall so Stück für Stück durch höhere Mächte notwendig war... Im Zweifelsfalle geht man halt ein großes Risiko mit lange Rechtstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang ein. |