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locker bleiben, des passt schon. ob 20 oder 30 froko spielt nicht die grosse rolle, weil frieren tuts eh meist je nach lage und winter an die 80cm. zudem verlegst eh in splitt, da spielts ka rolle, ist ja alles beweglich. die randleisten wirst wohl in beton verlegen, da musst eh tiefer graben. |
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richtig wären 80cm Frostkoffer (oder auch mehr falls es nötig ist). Ist unter dem Splittbett eine Betonplatte geplant? oder wird der Splitt auf dem Frostkoffer direkt aufgebracht? |
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Ok 80cm werden schwierig :D ja, der Splitt wird direkt auf dem Frostkoffer aufgebracht. Muss noch erwähnen, dass ich eine Überdachung plane, von dem her kommt auf die Pflasterfläche voraussichtlich eh kaum Wasser hin. |
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Hallo Fabian, leider kann ich zu deinem älteren Thread bzgl. Geh-Fahrrecht bei Grundstücksaufspaltung, nichts mehr kommentieren. Darf ich dich fragen welchen Anwalt du damals genommen hast? Wir sind nun seit Jahren schon in einer ähnlichen Situation und ich hatte schon mehrere Gespräche, ob mit Anwälten oder der Gemeinde. Wir kamen jedoch noch nicht weiter. Ich bin nun auf der Suche nach einem guten Rechtsbeistand. Und mich würde noch interessieren, hat die Gemeinde damals die Baueingabe akzeptiert obwohl das Fahrrecht noch gar nicht zugesichert wurde? Hast du es dennoch versucht und es darauf ankommen lassen? Denn das hätte ja auch ganz anders ausgehen können. Bei meinen Internetrecherchen stolpere ich immer über deinen Beitrag.. Liebe Grüße |
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Servus - kein Problem, dieser Thread ist ohnehin schon tot :D Den Namen des Anwaltes möchte ich hier nicht öffentlich posten. Ich könnte dir eine PN schreiben. Um welches Problem geht es bei dir denn genau? Die Rechtslage ist eben leider oft undefiniert und bei den Anwaltsgeplänkeln geht es meist nur darum, den Gegner zu einer ungünstigen Aussage heranzuführen... Ja, ich musste die Baueingabe machen, obwohl die Situation nahezu aussichtslos war. Die Nachbarn hatten das Recht verweigert, alles probiert und die Kommunikation verweigert. Die Baueingabe war die letzte Möglichkeit. Du kannst die Baueingabe natürlich ohne Fahrrecht machen. Während der Einreichung MUSS die Baubehörde alle Umstände des Bauvorhabens prüfen. Schlussendlich wird die Gemeinde (oder in meinem Fall die BH) also auf dich zukommen und dich fragen, wie es mit dem Recht aussieht. Kannst du dieses Recht nicht aufweisen, bleibt die Baueingabe an diesem Punkt stehen und wird nicht abgeschlossen. Die Gemeinde prüft alle restlichen Dinge und behält die Einreichung dann bei sich. Die Gemeinde wird sich aber nicht in eine rechtliche Streitigkeit einmischen - da sie unparteiisch handeln muss! Der zuständige Beamter auf der BH hatte wohl mit meiner Situation aber doch ein wenig Mitleid und erlaubte mir eine Bauverhandlung anzusetzen (normalerweise ist das die letzte, endgültige Versammlung, bevor die Einreichung freigegeben wird). Wie das bei der Bauverhandlung ausging, habe ich glaub im anderen Thread bereits beschrieben :). Beachten musst du natürlich, dass die Baueingabe und auch die Bauverhandlung Geld kosten. |