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Bescheinigung gemäß § 96 Abs. 4 Z 2 EStG über den Verlustausgleich gem


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  •  Bungi
4.4.2020 - 20.5.2023
17 Antworten | 9 Autoren 17
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Ich hab mal eine Frage zu meinem "Lieblingsthema" - na, Scherz, ist ein Thema das ich immer noch nicht richtig durchblicke - Steuern bei Anlagefonds (nur steuereinfache Meldefonds in AT AT [Außentemperatur] - bei denen die Fondsgesellschaften alle Steuern, die zu bezahlen sind, automatisch abführen). Was muss ich zum Thema "Bescheinigung über den Verlustausgleich" wissen, der mir von den Fondsgesellschaften zugestellt wurde, in denen ich veranlagt bin? 

Ich bekomme diese Dinger 1x pro Jahr zugestellt und bisher waren nur positive Einkünfte (also Erträge thesaurierender Fonds, für die ich KEST gezahlt habe) drauf. Habe verstanden, dass ich dann "nichts machen" muss. 

Was, wenn auf den nächsten Auszügen für 2020, sicherlich Verluste drauf sind? Mein Verständnis ist, dass im Steuerjahr erwirtschaftete Erträge, für die KEST abgeführt wurde, Verluste gegengerechnet werden können. Aber was bedeutet das dann? Muss ich in der Steuererklärung irgendwas tun? Kann mir das mal einer mit einfachen Worten erklären - ich verstehe das "Steuer-Juristen-Kauderwelsch" nicht ganz ... und vermutlich eineige andere Mitlesen auch nicht emoji   

  •  Sheba
4.4.2020  (#1)
Normalerweise finder der automatische verlustausgleich bei der jeweiligen bank statt! Diese muss es sicherstellen das die kest auf gewinne mit der "kest" auf verluste (also 27,5 % vom verlust) gegenverrechnet wird! Also für dich kein handlungsbedarf! Wichtig: kein handlungsbedarf wenn es sich um ein österreichisches einzeldepot handelt!

anders sieht die sache aus, wenn es sich um ein gemeinschaftsdepot handelt, also mind zwei inhaber sind! Dann wird kein automatischer verlustausgleich seitens bank durchgeführt sondern du musst/kannst dies über die veranlagung machen, wenn du gewinne und verluste im stuerjahr hast!

wenn du bei mehreren banken ein depot hast, dann brauchst du von jeder bank diese bescheinigung und du kannst über die veranlagung den ausgleich machen! Aber jede bank für sich macht ihn automatisch! Aber wenn bei einer bank nicht alles ausgeglichen wird weil nicht genug gewinne gegen die verluste steht... dann kannst du die verlusten/gewinnen bei anderen banken noch ausgleichen



soweit weiß ich das, aber bitte keine gewäht meinerseits! 

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  •  Bungi
6.4.2020  (#2)
Ich hab 3 einzelne Depots bei 3 verschiedenen österr. Banken / Händlern, keine Gemeinschaftsdepots. Somit aktuell nichts zu tun, nur wenn z.B. nächstes Jahr Verluste für 2020 bescheinigt werden, diese den Erträgen gegenrechnen und wenn dann immer noch Verlust, dann in Steuerausgleich anführen - richtig?

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  •  Bungi
  •   Bronze-Award
13.3.2022  (#3)
Muss bei diesem Thema nochmals nachhaken. 
Eine Dame aus der AK-Steuerabteilung sagte mir, dass jeder VERPFLICHTET ist eine Einkommensteuerveranlagung durchzuführen - auch wenn die Wert auf der Bescheinigung für den Verlustausgleich positiv ist. Wie sehen das die Veranlagungsexperten unter euch? 

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  •  Bungi
  •   Bronze-Award
15.3.2022  (#4)
Keiner?

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  •  Sheba
15.3.2022  (#5)
Ich weiß nur soviel dass man mit seinen Einkünften aus kapitalvermögen in österreich endbesteuert ist, sofern man hier seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt hat! Dadurch kann sich auch eigentlich keine pflicht zur veranlagung ergeben! Da du offensichtlich nur positive werte auf deiner verlustausgleichsbescheinigung hast wirst du wohl nur gewinne oder erträge gemacht haben und damit kest bezahlt haben die dir bei AT AT [Außentemperatur] banken ohnehin gleich abgezogen wird! Da du ev. Verlust aus solchen geschäften aber ohnehin mit keinen anderen Einkünften verrechnen kannst, macht eine aufnahme in die einkommensteuererklärung keinen sinn!


also wenn du nur ein einzeldepot bei einer bank hast musst du meiner persönlichen Ansicht nichts weiter machen!

ich bin jetzt kein profi sondern musste mich in der Vergangenheit etwas damit beschäftigen! Lasse mich gerne korrigieren und lerne gerne dazu 😉 


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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
15.3.2022  (#6)

zitat..
Bungi schrieb:

Eine Dame aus der AK-Steuerabteilung sagte mir, dass jeder VERPFLICHTET ist eine Einkommensteuerveranlagung durchzuführen - auch wenn die Wert auf der Bescheinigung für den Verlustausgleich positiv ist. Wie sehen das die Veranlagungsexperten unter euch?


Achtung ich bin auch kein Experte, aber ich denke dass du etwas falsch verstanden hast.

Laut meinem Verständnis musst du wenn du die Depots nur in Österreich hast nichts machen, auch deshalb schon weil es "nur" für dich ein Nachteil sein könnte. Nämlich dann wenn du auf einem Depot Verlust hast und auf einem weiterm einen Gewinn, wobei auch Dividenden zählen. Willst du den Verlust über mehrere Depots ausgleichen braucht es die Einkommenssteuererklärung, bzw. vorher den "Erklärungswechsel“ wenn du noch bei der Arbeitnehmerveranlagung bist.

Ich habe "nur" ein Depot bei einem österreichischen Broker, aber zwei im Ausland, laut Auskunft vom Finanzamt muss ich den österreichischen Broker in der Einkommenssteuererklärung nicht angeben, ich kann dies aber machen wenn ich die Gewinne oder Verluste mit den Brokern im Ausland gegenrechnen will.


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  •  Maarch
  •   Silber-Award
15.3.2022  (#7)
Auf der Finanzonline-Website kann man das jährliche Steuerbuch einsehen. Da steht kurz gefasst, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen bei österreichischen Instituten idR durch die automatisch einbehaltene Kapitalertragssteuer schon endbesteuert sind.

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  •  Bungi
  •   Bronze-Award
15.3.2022  (#8)
Ich habe 2 Depots bei österr. Broker, alles Meldefonds, die steuereinfach in AT AT [Außentemperatur] zugelassen sind, Wohnsitz in AT AT [Außentemperatur], Depots gehören mir alleine und österr. Staatsbürgerin 😉

Bis dato hatte ich nur Gewinne und somit positive Werte aus den Bescheinigungen für den Verlustausgleich, was sich aber jetzt durch die Krisensituation sicher ändern wird. Ich meinte, dass wenn ich z.B. 1 Depot mit nur Gewinn habe und beim anderen Verluste, dass Verluste die Kest auf Gewinne reduzieren, somit gegengerechnet werden können und dafür die Einkommensteuererklärung dient, doch dass man eine Einkommensteuererklärung verpflichtend auch bei nur positiven Werten machen muss, das halte ich für nicht richtig. Vielleicht rufe ich die AK-Dame nochmals an.

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  •  Equity
  •   Bronze-Award
15.3.2022  (#9)
Ich bin in der selben Situation und wäre nicht auf die Idee gekommen irgendwas zu tun wenn kein Verlustausgleich über Depots hinweg erfolgen soll. Wüsste auch nicht warum das verpflichtend sein sollte. Das ersetzt natürlich keine Beratung durch einen Steuerberater oder Nachfrage beim Finanzamt. Eine Auskunft der AK aber auch nicht.

Ich würde aber auch aktuell nur sehr zurückhaltend Verluste/Gewinne realisieren so lange die steuerliche Entwicklung in Bezug auf eine Einführung einer Spekulationsfrist unklar ist (aber natürlich auch nichts nur deshalb halten, reine Steueroptimierung ist kein gutes Motiv). 

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  •  Bungi
  •   Bronze-Award
16.3.2022  (#10)
Thema mit AK geklärt - die Dame von der AK glaubte, dass ich ausländische Depots habe ... war somit ein Missverständnis ihrerseits.

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  •  Chri3333
19.5.2023  (#11)
Ich habe heute eine komische Situation gehabt: bin derzeit bei der DADAT und hatte 2019 einige Stk. Shell Aktien mitgenommen (Kauf Damals 2015), 2021 habe ich am Tiefpunkt direkt bei der DADAT nachgekauft und heute alles verkauft.

Normal wurde immer die KEST auf den Gewinn direkt abgeführt, diesmal habe ich aber alles gut geschrieben bekommen.
Was soll ich jetzt tun auf einen Fehler hoffen und mich dumm stellen (habe ja deswegen einen steuereinfachen Broker genommen) oder wird da am Jahresende noch was kommen? Wie gesagt bisher wurde das immer sofort abgezogen..

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Hallo Bungi,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bescheinigung gemäß § 96 Abs. 4 Z 2 EStG über den Verlustausgleich gem

  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
19.5.2023  (#12)

zitat..
Chri3333 schrieb:

Ich habe heute eine komische Situation gehabt: bin derzeit bei der DADAT und hatte 2019 einige Stk. Shell Aktien mitgenommen (Kauf Damals 2015), 2021 habe ich am Tiefpunkt direkt bei der DADAT nachgekauft und heute alles verkauft.

Normal wurde immer die KEST auf den Gewinn direkt abgeführt, diesmal habe ich aber alles gut geschrieben bekommen.
Was soll ich jetzt tun auf einen Fehler hoffen und mich dumm stellen (habe ja deswegen einen steuereinfachen Broker genommen) oder wird da am Jahresende noch was kommen? Wie gesagt bisher wurde das immer sofort abgezogen..

Hast du vielleicht heuer schon etwas mit Verlust verkauft?


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  •  Chri3333
19.5.2023  (#13)
Nein zumindest nicht bei der DADAT, ich habe nur auf Flatex etwas mit Verlust verkauft um eben was im Verlusttopf zu haben.
Wenn sich hier aber nichts mehr tut werde ich mich dumm stellen und keinen Erklärungswechsel durchführen (war ja eigentlich der Plan, deswegen der Verkauf)

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  •  Namor1
19.5.2023  (#14)
Bei Flatex hat man ja einen Button "Steuerbuchung", gibt es das auch bei DADAT? Da sieht man gezahlte Steuern oder eben ob was im Verlusttopf ist.

Ich gehe davon aus, dass das noch korrigiert wird. Shell hat ja vor nicht all zu langer Zeit seine NL-Notierung nach GB verlegt und aus Royal Shell wurde Shell. Vielleicht dauert es deshalb etwas. 

Ich würde auch nix tun. Manche haben dutzende Titel in verschiedenen Depot, dazu Etfs, Reits und Fonds. Alles kompliziert, da kann man doch nicht die korrekte Verteuerung von allen Buchungen überprüfen.....

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  •  Chri3333
19.5.2023  (#15)
Ja den gibt es bei der DADAT natürlich auch, aber hast recht vielleicht hat es mit der neuen Notierung zu tun, abwarten und Tee trinken ist angesagt😬

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.5.2023  (#16)
Mein (vermeintlicher) Wissensstand (nur für inländische, "steuereinfache" Broker):

Alle Erträge auf einem Depot wie z.B. Dividenden, Ausschüttungen, Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren werden mit dem Einheitssteuersatz von 27,5% versteuert (Vermögenszuwachsbesteuerung). Wurscht ob alleiniger Depotinhaber oder mehrere Inhaber, wurscht, ob ich nur 1 Depot habe oder mehrere, wurscht, ob bei einer Bank oder bei mehreren. Die KEST wird vom Broker automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Man muss also gar nichts machen. Man muss auch nichts in einer Einkommensteuererklärung angeben. 

Hat man in einem Jahr neben Gewinnen/Erträgen, für die KEST abgeführt wurde, auch Verluste z.B. bei einem Wertpapierverkauf realisiert, dann kann man das mit der bezahlten KEST gegenrechnen (Fachbegriff: Verlustausgleich). Hat man 1 (oder auch mehrere Depots) nur bei einem einzigen Broker und ist man Alleininhaber des Depots, dann macht der Broker den Verlustausgleich automatisch. Auch da muss man sich um nichts weiter kümmern und vor allem keine Einkommensteuererklärung machen.
Sind mehrere Personen Inhaber des Depots oder hat man Depots bei mehreren Brokern, dann ist ein Verlustausgleich quer über alle Depots möglich. Dieser wird aber nicht automatisch vom Broker/von den Brokern durchgeführt, sondern den kann man selbst über die Einkommensteuererklärung machen. Allerdings: man muss ihn  nicht machen! Es gibt keinen Zwang, eine Einkommensteuererklärung wegen seiner Depots zu machen. Hat man allerdings irgendwo in diesem Jahr auch Verluste realisiert, dann wird es im eigenen Interesse sein, die Steuererklärung zu machen. Macht man sie nicht, hat das keinerlei Konsequenz, ausgenommen, dass man dem Staat Geld geschenkt hat!

Ich verstehe somit nicht, was @Chri3333 schreibt:

zitat..
Chri3333 schrieb: i[ref]Chri3333:57205#739499[/ref]ch habe nur auf Flatex etwas mit Verlust verkauft um eben was im Verlusttopf zu haben.
Wenn sich hier aber nichts mehr tut werde ich mich dumm stellen und keinen Erklärungswechsel durchführen

Na, dann verschenkst aber was. Du brauchst dich dazu nicht "dumm" zu stellen, denn es gibt ja keinen Zwang, dir vom Staat Geld zurückzuholen. Es wäre aber "dumm", es nicht zu tun!


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  •  Chri3333
20.5.2023  (#17)
So das ging schnell wurde schon korrigiert, wäre ja auch zu schön gewesen🤪 also der Weg über den Verlusttopf Ausgleich😅, Brunner sollte echt mal in die Gänge kommen und die versprochene KEST Abschaffung einführen nach einer Haltefrist......

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