Hallo!
Wir bauen entlang der Straße eine Stützmauer mit max 1,10 m Höhe.
Wir wollten eigentlich eine provisorische Absturzsicherung machen bis die Hecke dicht genug ist.
Ich habe irgendwo gelesen ( und ist auch Auskunft des BMs), dass eine durchstiegssichere Hecke als Absturzsicherung zulässig ist. Leider finde ich die Quelle nicht mehr.
Bescheid widerspricht sich in dem einerseits eine Hecke (Einhaltung des Beschlusses) des Gestaltungsbeirates) und andererseits ein Geländer lt OIB 4.2 fordert. Wir möchten nur die Hecke und kein dauerhaftes Geländer oder Zaun.
Bundesland ist Steiermark!
Bitte um Hilfe!
Danke Monika
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