Definition Wand NÖ BO: 31. Wand: seitlicher Raumabschluss, der zu mehr als der Hälfte aus flächigen Bauteilen (z. B. Wandbauteile, Fenster, Türen, Tore, Brüstungen) bzw. aus flächig wirkenden Bauteilen (z. B. Gitter, Lamellen, Netze) besteht
Kann man also bei einem Carport, welches ohne seitliche Wand eingereicht wurde, einen seitlichen Abschluss machen, der der 50% Regel entspricht, ohne irgendetwas dem Bauamt melden zu müssen?
Wie ist diese 50% Regel genau zu verstehen: wenn man beispielsweise eine Carporthöhe von 2,5m hat, bedeutet dies, dass man ohne Probleme einen seitlichen Abschluss zb Latten bis 1,25m anbringen könnte. Wenn diese Latten jedoch Zwischenräume haben zb 10cm breite Latten, 5cm Zwischenraum (also 10cm Latte, 5cm Luft usw.), dürfte man dann die Latten 1,25+50%=1,88m hoch machen? Oder darf man den "Luftraum" nicht abziehen, weil das ganze "flächig wirkt"?
Zählt die Attika des Carportdachs auch zur Fläche? Oder misst man vom Boden bis Unterdach zur Berechnung der 50% Regel?
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