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das sie innerhalb des Grunstücks bleiben werdens ja doch schaffen, egal ob 90 ° oder nicht ;) Naja, auf den Nachbargrund würd ich nicht bauen, egal obs anderen egal ist oder nicht. Da bin ich auch eher ein bisschen entfernt. Wir sind mit der Garage auf 1 m ans Nachbargrundstück gerückt. Mit der Steinmauer sind wir auf 5-10 cm an das Nachbargrundstück rangerückt. Grund: - die haben bereits den Garten gemacht und ich wollte nicht auf deren Grundstück graben müssen - ich will jederzeit an meine Außenwände gelangen ohne auf den Nachbargrund zu müssen Bei 1000 m2 Fläche hab ich auf den "verschwendeten" Platz gepfiffen. Wenn alles auf meinem Grund steht gibt es später definitiv weniger mögliche Probleme als anderweitig. |
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1m Abstand geht nicht, weil ich ja an die Grenze bauen MUSS. Ist bei geschlossener Widmung so. Die Frage ist nur, theoretisch 0mm an die Grenze, praktisch geht das nicht so genau. Und da denk ich mir, lieber 2cm zu kurz, als 2cm zu lang. Gibts da Toleranzen? Bzw. ist es schlimm, wenn es nicht ganz exakt bis an die Grenze ist, sondern eben wenige cm kürzer? Anmerkung: die Grenze ist an sich exakt festgelegt, da Grenzkataster |
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Unverbindlich: Nicht viel nachfragen und 2 cm Luft lassen. Keine halbwegs vernünftige Behörde wird dagegen vorgehen. Und, wie Du sagst: Jeder, der im Handwerk tätig ist, weiß, dass man ein Haus nicht mit vertretbaren Mitteln auf den mm genau bauen kann. |
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Ich hoffe auf Karl, der kann sicher Licht ins Dunkel bringen - und das würde mich auch sehr interessieren! |
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Mich würde natürlich vor allem interessieren, obs da Toleranzen gibt bzw. wie das rechtlich ist. Praktisch, falls jemand genau nachmessen würde, denke ich ist es auch wesentlich leichter die 2cm aufzufüllen, als wegzubekommen. Könnte man da nicht einfach mehr Verputz (also 2,5cm statt 0,5cm) auf die Dämmung geben und neu übermalen und fertig? |
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Frage 2: Ich hoffe, du dämmst auch die Außenwand zwischen dir und dem direkt angebauten Nachbarn. Anderenfalls heizt du sein Haus mit. |
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bei Frage 2: ich kenne Häuser wo das so ist, dass Ziegel an Ziegel nur durch eine paar cm dicke feuerbeständige Platte getrennt sind, das sind optisch Doppelhaushälften, stehen jedoch jeweils auf Eigengrund und wurden gleichzeitig gebaut. Insofern könnten sie auch einzeln weggerissen werden und da frag ich mich, wie dass dann mit der Dämmung ginge. |
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Zum Thema Dämmung kenne ich aus der Praxis verschiedene Situationen. Es gibt Bauprojekte da Klebt Haus 1 16cm drauf und dann Baut Haus 2 und stellt nur 5cm Platten dazwischen. Dann gibts wieder Häuser da sind schon 12cm da und das neue Haus gibt 20cm dazwischen. Meiner Meinung würde es passen wenn jeder 10 bis 14cm gibt, wenn wer mit 25cm Ziegel baut weil wenn einmal das Haus abgerissen werden sollte, dann wird ja auch wieder ein neues Gebaut werden somit würde ich schchon schauen dass man den Platz nicht durch Dämmung verschwendet. Beim letzten Projekt hat das zweite Haus im Bereich der gekuppelten Wand mit Dämmung gefüllte Ziegel verbaut und nur 2cm Abstand gelassen ... UWert kann ich dir jetzt nicht sagen, aber da gibts unzähle Möglichkeiten, was sagt denn der Baumeister? Ich weiß nicht wie es in deinem Fall ist, und wann gebaut wird, ich würde die 1 bis 2cm "Respektabstand" lassen und 12cm Dämmung kleben, wenn du genug Platz am Grundstück hast dann kannst natürlich auch mehr geben, die Dämmung kostet ja nicht wiriklich mehr und Arbeitszeit ist die Gleiche, ich kennn nur genug Bauten wo die Grundstücke nicht so breit sind und wenn man auf der anderen Seite noch einen 3m Autoabstellplatz machen möchte, was heute eh schon sehr schmal ist und ich für 3,2 oder 3,5m bin, dann zählt schon jeder cm. Wenn das Grundstück breit genug ist, dann kannst auch weiter rein Rücken, und dem Nachbarn sagen, "ich bin 3cm drinnen geblieben gib mindestens 4cm Dämmung dann steht er sicher auf seinem Grund. Es kommt halt stark auf die Gegebenheiten an. LG! |
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ad Frage 1) aber rechtlich gibts dazu keine näheren Bestimmungen/Toleranzen? In der Praxis wird es bei geschlossener Bauweise ja häufig dazu kommen, dass die Wand nicht auf den mm (evtl. sogar cm) genau an der Grundgrenze läuft. ad Frage 2) was macht man dann aber, wenn der Nachbar sein Haus entfernt und kein neues oder zumindest nicht an exakt gleicher Stelle bzw. Größe ein neues Haus errichtet. Dann hat man eine reine Ziegelaußenmauer an den betreffenden Stellen. Und ohne Zustimmung des Nachbarn kann man dort nicht dämmen. Andererseits verliert man dann auch die ursprünglich geforderten - und mit dem Nachbarhaus erreichten - U-Werte. |
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Naja dann bau x cm weiter weg und gib x cm Dämmung drauf. Sicher auch besser bzgl Schall. Ist es absehrbar, dass nebenan gebaut wird? Sonst stehst jetzt auch ohne Dämmung da. Das Nachbarhaus muss auch nicht die gleiche Kontur haben. Ist ev. kleiner. Bis zum Abriss vergehen hoffentlich paar Jahrzehnte :-D Oder geht's um die x cm Grund? Was ist der Hintergrund? Bekannter hat auch angebaut. Der Nachbar hat Jahre vorher gebaut. Eine Blechabdeckung stand paar cm über. Der Nachbar ist stur. Jetzt musste die neue Dämmung geschlitzt werden. Selbst entfernen ist nicht, sonst müsste er das dem Nachbarn ersetzen. Wenns Gericht fertig ist, wird er wohl das Blech entfernen müssen und mein Bekannter die Dämmung irgendwie ausbessern. |