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Ich kenne mich zwar bei deiner Schilderung der Sutiation vor Ort nicht ganz aus; insbesondere diesen Satz versteh ich nicht: Welche Mauer? Von wem? Die des in den Hang gebauten Kellergeschoßes? Die gehört ja dir (bzw. damals den Großeltern), oder? Da stehen jetzt also Wand an Wand?? Wie willst du deine Wand (außen) sanieren, wenn sie direkt an einer anderen Wand steht? Ehrlich gesagt, ich kenn mich nicht aus. Is aber auch egal, denn deine Frage is ja eine ganz andere: Und auf diese Frage steht die Antwort in § 36 Baugesetz: (1) Bei der .... Erhaltung von baulichen Anlagen im Bereich der Grundgrenze hat der Eigentümer des (Nachbar-)Grundstückes ...... gegen Ersatz des Schadens zu dulden, dass sein Grundstück .... vom Nachbargrundstück aus im unbedingt erforderlichen Ausmaß benützt, insbesondere darauf die unbedingt erforderlichen Arbeiten ausgeführt und die notwendigen Gerüste aufgestellt werden sowie der Luftraum vorübergehend benützt wird, wenn sonst die .... Erhaltungsarbeiten .... nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand bewerkstelligt werden können. Über die Inanspruchnahme ist das Einvernehmen zwischen den Grundeigentümern herzustellen. (2) Wird die Inanspruchnahme verweigert, hat die Behörde über Notwendigkeit, Umfang und Dauer der Benützung des fremden Grundstückes zu entscheiden. Ein allfälliger Schadenersatz ist bei den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. |
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War vielleicht etwas schlecht beschrieben. An der Kellerwand grenzt direkt die Stützmauer des Nachbargrundstücks, welche das Grundstück terrassiert. Es ist keine Hauswand sondern eine ca 2m Hohe Mauer um den Hang einzuebnen. Hab leider kein Foto davon zur Hand. Diese Mauer steht am Nachbargrund und wurde vom Nachbar erneuert. Aber eben ohne eine Großeltern damals zu informieren. Denke nicht das der Nachbar drauf geachtet hat das Haus abzudichten welches direkt an der Grenze erbaut ist. Hoffe es ist jetzt etwas besser beschrieben. Aber danke für die Antwort. Das heißt wenn es baulich notwendig ist um großen Schaden zu verhindern, kann die Behörde den Zutritt erlauben. Und es muss der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden. Dann werd ich einmal weiterplanen und bei Gelegenheit mit dem Nachbar sprechen. Vielen Dank |
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Das heißt du willst dessen Stützmauer wegreißen, deine Mauer sanieren und danach die Stützmauer wieder aufbauen? |
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Der Teil der direkt an die Mauer grenzt müsste weg, ja. Die Feuchtigkeit die seitlich durch die Wand eintritt ist Niederschlagsabhängig sehr groß. Bin mir aber ziemlich sicher das die Mauer nicht in voller Höhe über die ganze Hausbreite durchgezogen ist. Eine horizontale Sperre würde da wohl nicht reichen da die Kellermauer ja trotudem weiter geschädigt wird. Bitte korrigiert mich wenn ich da völlig falsch liege. |