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Bundesland? |
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In Oberösterreich |
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Die Ausnahmen von den Abstandsbestimmungen sind im § 41 oö.Bautechnikgesetz geregelt, wobei du Absatz 1 Ziffer 5e hier beachten solltest. Wenn die Gesamthöhe deines Hauses unter 7m liegt, hast du sicher kein Problem. Ich lese die Gesetzesbestimmung aber nicht so, dass der betroffene Hausteil mit dem Flachdach unter 3m Traufenhöhe hier isoliert zu betrachten ist, sondern in deinem Fall die Gesamthöhe deines Hauses herangezogen werden muss. |
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Vielen Vielen Dank, für die Info! mfg |