« Baurecht  |

Fassade nicht möglich weil Nachbar Gerüstaufstellung verbietet [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  streicher
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
7.5. - 8.5.2020
6 Antworten | 6 Autoren 6
6
Hallo,

habe da mal eine Frage.
Was wenn man die Fassade nicht machen kann weil der Nachbar nicht erlaubt auf seinem Grund ein Gerüst aufzustellen bzw. nicht mal erlaubt sein Grundstück zu betreten?

Ohne Fassade wird man auch schwer eine Abnahme bekommen.

Das ist dann doch irgendwie ein Problem? Was macht man in so einem Fall?

  •  Steve793
8.5.2020  (#1)
D.h. Du bist komplett an der Grenze mit deiner fertigen Fassade?
Kann man eigentlich nur im guten  Versuchen.
Gibt es einen Grund für das Verhalten?

Vielleicht gibt es irgendwelche Vorteile welche Du im Laufe deiner Fertigstellung ihm Anbieten kannst (natürlich kostet Dich das dann den einen oder anderen €).

Wie hast Du gebaut ohne sein Grst zu betreten?
Hattest Du damals eine Erlaubnis? Vielleicht kommt das übel ja schon von da.
 

1
  •  derLandmann
  •   Silber-Award
8.5.2020  (#2)
Wo kommst du her?

Ich denke der Nachbar muss zu unbedingt notwendigen Baumaßnahmen die Nutzung seines Grundstücks dulden.
Das kann dir aber sicher Karl10 besser beantworten :)

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
8.5.2020  (#3)
Das gabs schon öfter hier im Forum. Man kann das erwirken wenn unbedingt notwendig und nicht oder nur sehr aufwendig anders möglich. 

Hab auf die schnelle das ergoogelt
https://www.jusline.at/gesetz/baug/paragraf/14

hier noch ein anderer Link.
Stichwort Inanspruchnahme 
https://www.energiesparhaus.at/forum/41666

1


  •  OneRocket
  •   Silber-Award
8.5.2020  (#4)
Kann man in so einem Fall meines Wissens rechtlich erzwingen...

... und DU und nur DU suchst die FASSADENFARBE dieser Wand aus! Der Nachbar hat da nichts mitzureden. Kannst ja vielleicht mal so nebenbei anmerken... emoji  

Aber grundsätzlich würde ich schon versuchen, das im Guten zu lösen. Vielleicht helfen ja ein paar Argumente dass Du das Recht auf Deiner Seite hast...

1
  •  streicher
  •   Gold-Award
8.5.2020  (#5)
Danke für die Beiträge
Ich habe das Problem jetzt nicht wirklich mich interessiert das Thema nur weil ich letztens mit jemanden darüber gesprochen habe.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.5.2020  (#6)
Das Problem ist in den Bauordnungen ALLER Bundesländer in etwa gleich geregelt:
Der Nachbar muss das Betreten bzw. Benützen seines Grundes zum Zwecke von Bauarbeiten dulden, wenn das mit vertretbarem Aufwand nicht anders machbar ist. In der formalen Abwicklung gibts den einen oder anderen Unterschied zwischen den Bundesländern. Im Ergebnis kommts aber überall auf das gleiche raus.....

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Zwei Häuser auf einem Grundstück (NÖ)