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Zwei Häuser auf einem Grundstück (NÖ) [NÖ]

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8.5. - 14.5.2020
6 Antworten | 4 Autoren 6
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Hallo liebe Baurechtsexperten,
 
wir besitzen ein Grundstück in NÖ, das am südlichen Ende bereits mit einem Haus aus den 60ern bebaut ist. Im nördlichen Teil wollen wir unser Haus errichten. Das Grundstück grenzt an beiden Enden (Nord und Süd) an eine öffentliche Straße und ist laut Flächenwidmungsplan zur Gänze als Bauland gewidmet.

Der zuständige Herr von der Gemeinde hat uns auf zwei Dinge hingewiesen:

1. Laut ihm müssen wir am südlichen Ende einige qm Grund an die Gemeinde abtreten, da hier die Errichtung eines Gehsteigs geplant, die Straße dafür aber zu schmal ist.

2. Es wäre außerdem erforderlich, das Grundstück zu teilen, sodass zukünftig das noch zu bauende Haus auf einem eigenen Grundstück steht. Er hat das damit begründet, dass es nicht vorgesehen wäre, für ein Grundstück zweimal die Anschlüsse (einmal im Norden, einmal im Süden) herzustellen. Die EVN würde das bezüglich Stromanschluss genauso sehen. 

Wir haben bereits selbst recherchiert und sind vorerst zu dem Ergebnis gekommen, dass es weder für die Grundabtretung noch für die Grundteilung eine rechtliche Grundlage gibt. Ist das so richtig? Vor allem eine Grundteilung möchten wir wenn möglich verhindern, da dadurch ja auch eine Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe fällig werden würde. 

Hat die Gemeinde trotzdem irgendwelche Möglichkeiten, ihre Ansicht durchzusetzen, und wie sollen wir am besten vorgehen, ohne es uns gleich mit der Gemeinde zu verscherzen?  
Danke für eure Hilfe!

  •  rabaum
  •   Gold-Award
8.5.2020  (#1)
Habt ihr einen aufrechten Bauplatz für das ganze Grundstück?

Kenne die NÖ BauO nicht aber in OÖ gibt es dann keine Grundlage mehr für eine Abtretung. 

Zwei Häuser auf einem Grundstück ist auch kein Problem, wenn groß genug und die Kennzahlen eingehalten werden. 

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  •  Blinky
  •   Bronze-Award
8.5.2020  (#2)
Hi,

kann nur von Stmk reden. Ich habe einen Grund mit zwei Häusern drauf. Somit auch doppelt Anschlüsse etc. Zwei Punkte hat die Gemeinde gesagt müssen wir beachten:
1) Bebauungsdichte des Grundstücks muss reichen
2) Abstände zwischen den Häusern und zu den Grundstücksgrenzen müssen eingehalten werden.

Ob das zweite Haus eine eigene Hausnummer bekommt oder unter XXa und XXb läuft oder alles eine Hausnummer hat wissen wir noch nicht.

Vielleicht mal einen spezialisierten Anwalt anrufen. Die meisten geben am Telefon schon kurz (und gratis^^) Auskunft wenn die Frage nicht allzu komplex ist.

Liebe Grüße

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.5.2020  (#3)
Die Fragestellung betrifft ganz spezifische Regelungen im NÖ Baurecht. Infos und Vergleiche mit anderen Bundesländern werden da nicht wirklich helfen.

Zur Grundabtretung:
Die Verpflichtung zu einer (weiteren) Grundabtretung kann man grundsätzlich nicht ausschließen. Der Neu- oder Zubau eines Gebäudes löst immer wieder die Frage der Grundabtretung aus. Wurde bei früheren Anlässen eine Grundabtretung nicht im damals gesetzesgemäß vollen Ausmaß vorgeschrieben oder überhaupt noch nie eine Abtretung verlangt, dann ist die kostenlose Abtretung ein Thema. Wieviel hier allenfalls abzutreten ist, kommt auf viele Umstände des Einzelfalles an...
Eine kostenlose, weitere Grundabtretung (zusätzlich zu einer früheren) ist allerdings dann nicht gesetzlich gerechtfertigt, wenn jetzt ein neuer Verlauf der Straßenfluchtlinie festgelegt wird und zuvor schon im vollen, damals gesetzmäßigen Ausmaß für dieselbe Verkehrsfläche abgetreten wurde.

Zur Grundstücksteilung:
Ist ein Blödsinn der Gemeinde. Du musst nicht teilen und darfst grundsätzlich auch 2 Wohngebäude auf ein Grundstück stellen (natürlich unter Einhaltung div. Abstandsbestimmungen).
Die Begründung der Gemeinde für das Teilen, weil sie nicht 2x die Anschlüsse für ein Grundstück machen wollen, ist in dieser Form kein Argument: Ich gehe davon aus, dass Grundstück wegen des bestehenden Hauses bereits an Kanal und Wasserleitung angeschlossen ist. Und damit ist die Verpflichtung der Gemeinde eigentlich erledigt. Wenn du jetzt ein zweites Haus auf das Grundstück stellst hast du vorhandene Anschlüsse, die du nutzen musst, um deiner Anschlussverpflichtung für das neue Gebäude nachzukommen. Die Gemeinde braucht da gar nichts machen und du zahlst für das zusätzlich angeschlossene Gebäude Ergänzungsabgaben.
Wenn du teilst und das neue Gebäude auf den neuen Bauplatz stellst, zahlst du nicht nur Ergänzungsabgabe bezüglich Aufschließungsabgabe, sondern du zahlst auch für Kanal und Wasser jeweils einen kompletten Neuanschluss. Und diese Kosten sind sicher höher, als wenn du auf dem selben Grundstück ein 2. Gebäude errichtest und Ergänzungsabgaben zahlst.
Könnte eine Taktik der Gemeinde sein, zu mehr Geld zu kommen??

Weitere Vorgangsweise???
Nun, die Gemeinden spielen bei solchen Dingen immer auf Zeit. Du bekommst mal eine mündliche Info, dass das so nicht geht. Du wirst daraufhin unsicher; fängst an zu grübeln; kennst dich selber aber nicht 100%-ig aus; weißt nicht, was bei Hart-auf-Hart rauskommt; willst dir´s mit der Gemeinde auch nicht verscherzen (man könnte deren Entgegenkommen ja woanders noch brauchen) und so vergeht dann halt viel Zeit - und du weißt noch immer nicht, wie du jetzt vorgehen sollst und vor allem, wie du dich konkret da jetzt wehren sollst, denn sie sagen dir ja immer wieder dasselbe. Schließlich wirst du mürbe und machst was sie verlangen (quasi freiwillig, weil´s ja nie in einem Bescheid stand), obwohl es dafür keine Gesetzesgrundlage gibt.

Rein rechtlich müsste man es halt auf Bescheide ankommen lassen, d.h. Bauansuchen einbringen und abwarten, ob sie das Ansuchen tatsächlich mit Bescheid ablehnen, weil das Grundstück nicht geteilt wurde. Werden sie wahrscheinlich im Endeffekt nicht tun, weil sie ja gar keine Gesetzesgrundlage haben, die sie in den Bescheid als Begründung schreiben könnten. Müsste man halt drauf ankommen lassen. Oder sie machen den (gesetzwidrigen) Bescheid, dann musst du halt berufen und notfalls durch die Instanzen gehen.  Willst du nicht??? Na dann beginnen wir wieder von vorne und letztendlich machst du alles so wie sie wollen........       

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  •  alphabetical
12.5.2020  (#4)
Danke für deine ausführliche Antwort! Die Grundabtretung würde uns - falls es wirklich dazu kommen sollte - im Prinzip nicht weh tun, abgesehen von den Kosten, die uns dadurch entstehen würden. Ist es richtig, dass wir diese selbst tragen müssten (für den Geometer, Grundbuchänderung, Versetzen des bestehenden Zauns usw)?

Was die Grundteilung und die Argumentation der Gemeinde betrifft, habe ich in meinem Eingangspost vergessen zu erwähnen, dass es tatsächlich angedacht bzw von uns gewünscht ist, dass auf der anderen Grundstücksseite nochmal neue Anschlüsse hergestellt werden (damit wir keine Leitungen quer über das Grundstück verlegen müssen, auch in Hinblick auf eine eventuelle Grundtteilung in der Zukunft. Die Kosten für die Herstellung weiterer Anschlüsse sind uns bewusst). 

zitat..
Karl10 schrieb:

Die Begründung der Gemeinde für das Teilen, weil sie nicht 2x die Anschlüsse für ein Grundstück machen wollen, ist in dieser Form kein Argument: Ich gehe davon aus, dass Grundstück wegen des bestehenden Hauses bereits an Kanal und Wasserleitung angeschlossen ist. Und damit ist die Verpflichtung der Gemeinde eigentlich erledigt. Wenn du jetzt ein zweites Haus auf das Grundstück stellst hast du vorhandene Anschlüsse, die du nutzen musst, um deiner Anschlussverpflichtung für das neue Gebäude nachzukommen. Die Gemeinde braucht da gar nichts machen und du zahlst für das zusätzlich angeschlossene Gebäude Ergänzungsabgaben.

Bedeutet das, dass die Gemeinde in dem Fall tatsächlich nicht verpflichtet ist, weitere Anschlüsse herzustellen?


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.5.2020  (#5)

zitat..
alphabetical schrieb: Ist es richtig, dass wir diese selbst tragen müssten (für den Geometer, Grundbuchänderung, Versetzen des bestehenden Zauns usw)?

Ja.

zitat..
alphabetical schrieb: auch in Hinblick auf eine eventuelle Grundtteilung in der Zukunft.

Naja, wenn du im Hinterkopf den Gedanken trägst, dass vielleicht doch irgendwann eine Teilung kommen könnte, dann is es schon zu überlegen, dass man es gleich macht. Dann ist das für alle Zeit erledigt und man ist unabhängig voneinander.

zitat..
alphabetical schrieb: damit wir keine Leitungen quer über das Grundstück verlegen müssen,

und das wär dann auch kein Thema mehr....

Allerdings: es kostet jetzt halt was. Im wesentlichen geht´s dabei aber um die Ergänzungsabgabe für die Aufschließungsabgabe. Das wird der größte Brocken sein.

Ergänzungsabagbe für die Kanaleinmündungsabgabe wird nur unwesentlich geringer sein, wie wenn du ein neues Grundstück anschließt. Bei 2 Grundstücken zahlst du den Anteil für die unbebaute Fläche 2x. Bei einem Grundstück eben nur 1x.

zitat..
alphabetical schrieb: Bedeutet das, dass die Gemeinde in dem Fall tatsächlich nicht verpflichtet ist, weitere Anschlüsse herzustellen?

Ja.



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  •  alphabetical
14.5.2020  (#6)
Vielen Dank für deine Hilfe! Wir werden uns die Grundteilung nochmal durch den Kopf gehen lassen.

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