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Also ich bin jetzt nicht der rechtliche Experte, da gibt es berufenere hir im Forum, aber bei uns war es so, dass ebenfalls 5 Jahre nach dem Kauf der Bau zu beginnen war. Wir haben aber nicht so lange gewartet und spekulieren wollten wir auch nicht Wenn dir nicht vorgeschrieben ist wann du den Bau zu beenden hast kannst ja nur mal ein Loch machen, aber zumeist gibts da eine Frist innerhalb der du fertig sein mußt. Die kann die Gemeinde aber natürlich verlängern soweit mir bekannt ist |
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Bin auch kein Rechtsexperte aber es steht mMn klar HAUPTGEBÄUDE und eben nicht Nebengebäude. Habt Ihr auch im Vertrag einen Zeitraum der Fertigstellung enthalten? Bei uns war Bauzwang nach spätestens 2 Jahren nach Kauf des Gundstückes und eine Fertigstellungspflicht innerhalb von 4 Jahren. Wenn man mit der Gemeinde spricht kann man diese Fristen mit Begründung verlängern. Müsste halt eine vernünftige Begründung sein. Spekulieren oder sonstiges als Grund würde sicher abgewiesen werden. PS: Bei uns war der Bauzwang innerhalb von 2 Jahren. Innerhalb diesen 2 Jahren musste aber auch schon Einreichplan + infolge dann die gültige Baubewilligung vorliegen. |
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Nein ein Fertigstellungstermin steht nicht im Vertrag, eben nur der Baubeginn. Wir möchten nach derzeitigem Wissensstand sowieso innerhalb der Frist zum Bauen beginnen, ich möchte nur abklären/wissen was im Fall des Falles wäre. |
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Erlassen trifft da nicht ganz zu, weil das ein Begriff aus dem öffentlichen Recht ist. Diese Bauverpflichtung ist eine privatrechtliche Vereinbarung zw. Gemeinde und Käufer. D.h. würde im Streitfall auch vor einem Zivilgericht landen. Schau mal was die NÖ Baurordnung zu Baubeginn schreibt. Meiner Laienmeinung nach, sollte das ausreichen, was dort einen Baubeginn definiert (z.B. Meldung eines Bauführers, Einrichten der Baustelle). Was ich mit Sicherheit sagen kann: eine Bodenplatte kann nicht gefordert werden, weil davon überhaupt nichts in der Vereinbarung steht. Wobei eine Bodenplatte natürlich im Streitfall ein tonnenschwerer, unübersehbarer Beweis für den Baubeginn wäre Wenn ihr wirklich gar nix tut dann kann die Gemeinde die Schritte einleiten, die ebenfalls im Kaufvertrag angegeben sein sollten (z.B. Gemeinde kann Grundstück zurückkaufen, oder was auch immer dort steht). |
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Hallo Tomstatik, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bauzwang Niederösterreich - Baubeginn |