|
|
||
Stimmt ganz einfach nicht!! "Per Jahresbeginn" ist zunächst mal gar nichts passiert. Und Veränderungen der Höhenlage des Geländes waren schon immer bewilligungspflichtig. Das ist im Prinzip also nichts neues! Du sagst, du hast 2016 gebaut. Da müssten im Einreichplan ja irgendwelche Höhen angegeben worden sein. Wie hätte man sonst die Gebäudehöhen berechnen können? Schau mal die Darstellung der Geländehöhen in den Ansichten und Schitten im Einreichplan an. Ansonsten gilt der Grundsatz: Entweder es wurde irgendwann (z.B. im Zuge der Einreichung für den Bau 2016) eine bestimmte (neue) Geländehöhe bewilligt, dann gilt natürlich dieses Niveau als derzeit gültiges. Oder wenn nicht, dann gilt das ursprüngliche Ursprungsniveau. Was meinst damit? Was hat das Niveau mit der Fertigstellungsanzeige zu tun. Bei der Fertigstellung wird ja nur bekannt gegeben, dass man fertig ist und dass so gebaut und alles so gemacht wurde, wie bewilligt. Für diese Wand muss es ja ebenso eine Bewilligung und somit einen Einreichplan geben. Auch in einem solchen Plan sind normalerweise nachvollziehbare Höhen anzugeben (Höhe der Wand und Niveau des Geländes, von dem aus die Wandhöhe einegezeichnet bzw. bemaßt ist). Du hast schon "bewilligte Änderungen"?? Oder meinst du, ob es noch möglich ist, Änderungen (nachträglich) zu bewilligen? Was meinst jetzt mit "über 1 Meter"? Soll das irgendeine maßgebliche Grenze sein?? Was verstehst unter "Zielniveau"? Ein Niveau, das es zu erreichen/zu "erzielen" gilt?? Abgesehen davon: "das Land" - wen immer du damit meinst - hat mit deinem Niveau gar nichts zu tun. |
||
|
||
Das wurde gemacht, wobei die Menge des Aushubs und der Anschüttung grob geschätzt wurde. Im Rahmen der Baubewilligung wurden sogar alle Geländeänderungen anstandslos bewilligt. Allerdings habe ich eben meine Zeit überschätzt und kam erst wesentlich langsamer voran als gehofft. Das natürliche Niveau wird auf dem Grundstück seit über 130 Jahren verändert und ist für mich nicht nachvollziehbar. Ein Teil hat als Sandsteinbruch gedient, anderswo gab es Terassen und Anschüttungen, selbst wir haben angeschüttet. Für den Bauplan wurde das ursprüngliche Grundstück geteilt, der Bauplan auf der Mindestparzellengröße eingereicht (vorher das damalige Niveau vom Geodäten festgehalten). Den Aushub haben wir aber auf beiden Grundstücken verteilt, allerdings gibt es für das untere Grundstück keinen amtlichen Plan, da es noch Grünland ist. Ich habe die Fertigstellungsanzeige gemacht, sobald ich das Haus fertig hatte. Dass da das Abtragen des Althauses und die Gartengestaltung dazu gehören hätte können, ist mir leider erst später eingefallen. Allerdings war das zwar körperlich anstregend, aber tatsächlich halt hauptsächlich abschaufeln und verführen von Lehm, sammeln von Sandsteinen und eben Errichtung von Trockensteinmauern und Terrassen. Das dauerte leider länger als veranschlagt. Im Plan wäre eine Trockensteinwand aus Aushub skizziert gewesen (sichtlich, aber als Aushub gekennzeichnet) Wegen fraglicher Dauerstabilität haben wir für die hohe Wand dann doch Gabionen genommen, für die wir zuerst auf natürlichen Boden abgegraben haben. Ich habe Änderungen bewilligt, allerdings eben in Ermangelung des genauen Aushubmaterials keine exakten Werte. Ich habe schon letztes Jahr einen Teil gemacht, diesen dieses Jahr nocheinmal nachbearbeiten müssen, weil sich nicht alles so gesetzt und verdichtet hatte, wie gedacht. In Summe liegen wir wohl nicht so weit daneben, aber an manchen Stellen ist das bewilligte Niveau um mehr als ein Meter überschritten. Und als wir eben jetzt einen Vermesser um eine Vermessung für die Nachbewilligung bitten wollten, hat der nur gemeint, es wäre sinnlos, weil solche Bewilligungen laut Landesgesetz nicht mehr erlaubt seien, bewilligte Änderungen nur bis zum 31.12.2019 gültig gewesen wären und man maximal 1 Meter ggü. dem natürlichen Niveau ohne Bewilligung verändern dürfe. PS: Soweit ich RIS richtig bedient habe, scheint dieses das betreffende Landesgesetz zu sein: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_NI_20180829_53/LGBLA_NI_20180829_53.html Wobei wir die Interpretation vor allem auf das was der Vermesser uns gesagt haben stützen. |
||
|
||
FALSCH! FALSCH! FALSCH! Naja, dann is eh alles ok?! Wenn du eh eine Bewilligung hast, worum gehts jetzt? Darum gehts also nicht, da der Bauordnung das Niveau im Grünland wurscht is. |
||
|