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Bachbeet Instandhaltung

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  •  mephisto6
27.5. - 28.5.2020
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Hallo,

angrenzend an mein Grundstück verläuft ein kleiner Bach (ca. 1m breit) welcher als Notüberlauf für einen etwas größeren Bach im Falle eines Hochwassers dient. Daraus folgend befindet sich die meiste Zeit wenig bis gar kein Wasser im Bach. Das Wasserrecht hat eine örtliche Brauerei bzw. dessen Inhaber.

Mein Problem ist nun, dass der Bach zusehends von allen Seiten zuwächst.
Früher wurde die Instandhaltung des Bachs von der Gemeinde gemacht, in weiterer Folge hat dies die Straßenmeisterei übernommen.

Seit jedoch der Herr, der diese  Arbeit immer gemacht hat in Pension gegangen ist wird die Instandhaltung nicht mehr durchgeführt. Auf Nachfrage in der Straßenmeisterei wurde mir gesagt, dass das selbst zu machen sei und der entstandene "Abfall" wird dann von ihnen abgeholt.

Befindet sich jemand in einer ähnlichen Situation oder kann mir dazu rechtlich eine Auskunft geben?

Mein nächster Schritt wäre der Gang zum Bürgermeister, wobei ich zuvor gerne meine rechtliche Situation kennen würde.

Vielen Dank,
Stefan

  •  atma
  •   Gold-Award
27.5.2020  (#1)
jetzt dachte ich schon, du willst in dem Beet was anbauen. emoji

ich würde zum Bürgermeister gehen - das wird ja nicht nur euch betreffen.

Wir wohnen direkt am Marchfeldkanal bzw einem kleinen Teil davon. Da gibt es eine Betriebs-GmbH die sich genau um sowas kümmert. Die gehen da regelmäßig durch und schneiden aus bzw holen die von Bibern gefällten Bäume raus und richten alles sauber her - jedenfalls auf einer Seite vom Bach. ;)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.5.2020  (#2)
Mir ist zunächst schleierhaft, was die Straßenmeisterei mit einem Bach zu tun hat. Straßenmeistereien sind für Straßen zuständig und max. für die unmittelbar daneben liegenden - und der Straßenentwässerung dienenden - (Straßen)Gräben.
Wem gehört also dieser "BAch"? (d.h. wer ist Grundstückseigentümer?)
Ist das ein "Öffentliches Wassergut"?

D.h. es gilt mal herauszufinden, wer der rechtlich Verantwortliche für diesen "BAch" ist (bzw. für das Grundstück)?

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
27.5.2020  (#3)

zitat..
Karl10 schrieb: Mir ist zunächst schleierhaft, was die Straßenmeisterei mit einem Bach zu tun hat.

Wenns Strassengrund ist, werdens wohl freischneiden. Bei uns (eigentlich direkt bei mir nebenan) wird auf "Stock gesetzt". Allerdings nur die Böschung Strassenseits. Den waagrechten Teil des (trockenen) Bachverlaufs und die andere Böschungsseite schneide ich selber. Gehört auch mir. Generell schneiden die Strassenmeistereien alle Bäume auf ihren Flächen weg, auf angrenzende Flächen werden Bäume markiert die eine Gefahr darstellen wegen umfallen auf Strasse. (Eschensterben). Die MÜSSEN dann dann vom jeweiligen Besitzer entfernt werden.

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  •  Preston01
28.5.2020  (#4)
Für die Instandhaltung ist lt. Aussage BH (OÖ) der Grundanrainer zuständig, auch wenn das Gewässer öffentliches Wassergut ist.
In der Planungsphase haben wir auch eine Flächenumwidmung durchgeführt und hatten deshalb öfters mit den Herrschaften des Gewässerbezirks zu tun.
Die Sanierung des Bachverlaufs (Steinschlichtung) während unseres Neubaus an unserem Grundstück haben wir selbst finanziert!

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