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Prinzipiell stellt sich die Bank Austria aktuell als Bank heraus, die auf Konditionenanpassungen tendenziell kundenfreundlich agiert. Bevor ihr in konditionelle "Verhandlungen" eintretet, würde ich jedenfalls das Bauprojekt fertigstellen und auch für euch intern sicherstellen, dass es keinen zusätzlichen Kapitalbedarf mehr gibt. Wenn das mal gesichert ist, dann herrscht nämlich an dieser "Front" Planungssicherheit. Gewöhnlich werden bei nachträglichen Konditionenverhandlungen auch keine zusätzlichen Einkommensnachweise verlangt. Wenn ihr allerdings in der Zwischenzeit den Job gewechselt habt, dann seid ihr Kraft Kreditvertrag ohnehin verpflichtet, den neuen Arbeitgeber bekanntzugeben (nicht zuletzt auch weil ihr in der Bezugsverpfändung zugestimmt habt, einen Wechsel der bezugsauszahlenden Stelle unaufgefordert der Bank bekanntzugeben). Prinzipiell ist ein Jobwechsel in den öffentlichen Dienst (im Sinne der Jobischerheit) ja nun nicht der schlechteste "Switch". Für die Konditionenverhandlungen wird es wichtig sein, auch in der künftigen Einkommenssituation eure Ausgaben mehr als ausreichend decken zu können. Wenn dem nicht so sein sollte oder Knappheit aufkommen sollte, dann würde ich betreffend Konditionenverhandlungen jedoch "die Füße still halten". |
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wie erwähnt können wir nicht alles vor vollständiger Kreditauszahlung fertigstellen. Die zukünftige Kostenplanung (Fassade + Außenbereich + etwas Elektronik im Außenbereich) setze ich mit ca. 90.000-100.000 Euro an. Aktuell verfügbar haben wir ca. 65.000 Euro, d.h. wenn wir noch 30.000 abrufen würden wir das ca. abdecken und könnten 40.000 Euro weniger aufnehmen. Eine unangetastete Reserve von ca. 20.000 Euro wäre in diesem Fall noch vorhanden. Im Haus selbst ist alles, bis auf wenige Kleinigkeiten (rund 5.000 Euro), fertig. Würde mir der gesamte Kreditbetrag zu diesem Termin ausbezahlt oder startet einfach die Kredittilgung auf Basis des abgerufenen Kapitals und für den Rest wird automatisch eine Pönale eingehoben? Oder muss ich der Bank bekanntgeben, dass wir die restlichen 40k nicht mehr in Anspruch nehmen werden? |
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Genau das wäre sinnvoll. Die monatliche Rate wird dann neu berechnet (aufgrund der halt geringeren Kreditsumme bei gleicher Laufzeit). |
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aber nur im fall des falles... wer macht heute schon noch gehaltsverpfändungen bei hypothekarisch sichergestellten krediten. das ist ja nicht mehr üblich oder? oder habt ihr sowas unterschreiben müssen? |
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also die Bank Austria jedenfalls - und ich muss sagen auch alle Banken mit denen ich sonst so zusammenarbeite |
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Ich würde auf jeden Fall mal freundlich nachfragen, wie das wohl aussieht mit einer Verbesserung. Die Vorgehensweise wurde hier eh schon des Öfteren gepostet. |
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echt jetzt? hmmm. ich seh das eher als psychologische sicherheit. ned mehr. aber was alex sagt, würd ich auch machen. einfach mal nachfragen. |
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nachfragen ist nie schlecht. Auch bei Konditionennachverhandlungen. Es bleibt jedem selbst überlassen dann aber auch die Konsequenzen zu ziehen, wenn das Verhandlungsergebnis nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Also Bezugsverpfändungen sind weit mehr als eine psychologische Sicherheit. Immerhin geht es für das finanzierende Institut darum, im Falle der (drohenden) Uneinbringlichkeit die Forderung durch den pfändbaren Teil des Gehaltes zu decken. Viele Banken haben diese Form der Sicherheit auch in ihren Mindeststandards für das Kreditgeschäft verankert. Wenn es nur darum ginge das Objekt pfandrechtlich zu besichern, dann würden auf mittlere Sicht jene Szenarien "befeuert" werden, die wir aus der Finanzkrise kennen. |
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Schon klar. Aber dieses Beispiel zeigt, wie es in der Praxis abläuft.. Die Kreditnehmen sagen den Banken oft nicht bescheid. Und das kann ich nur nachvollziehen als Banker, wenn das Gehaltskonto auch bei der finanzierenden Bank ist. |
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warum bitte Arbeitgeber bekanntgeben, solange du die monatlichen Raten bedienst, ist doch die Welt in Ordnung? Was sollte denn passieren wenn man es nicht der Bank mitteilt? Kenne in meinem bekannten Kreis niemanden der einen AG Wechsel der Bank mitteilt. Bitte entschuldigt die vielen Fragezeichen. |
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Die Fragenzeichen sind wichtig! Dafür ist das Forum ja da - insofern bedarf es hier keiner Entschuldigung Anbei exemplarisch drei Textbausteine aus (jüngeren) Kreditverträgen: Ich verpflichte mich, der xxx - Bank Änderungen bei den bezugs-/pensionsauszahlenden Stellen unaufgefordert bekannt zu geben. oder: Der Darlehensnehmer und allfällige Mithaftende sind verpflichtet, den Darlehensgeber während der Darlehenslaufzeit von wesentlichen Änderungen der Vermögens- und Einkommensverhältnisse zu verständigen. oder: Der Kreditnehmer hat über wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse unverzüglich zu informieren. Ob das jetzt in den Kreditverträgen selbst oder in der Bezugsverpfändung oder in den Allgemeinen- oder Besonderen Geschäftsbedingungen niedergeschrieben ist, ist ebenso wie die Textgestaltung von Bank zu Bank unterschiedlich. Freilich bleibt es aber jedem unbenommen seine finanzierende nicht über einen Jobwechsel zu informieren. |
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Nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter". Wie geschrieben, grundsätzlich gehört es der Bank mitgeteilt. |
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mal angenommen, man hat einen AG Wechsel der finanzierenden Bank nicht mitgeteilt, man aber nach wie vor seine Raten pünktlich bezahlt, was kann passieren? BG |
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so lange die Raten vereinbarungsgemäß gezahlt werden, wird nichts passieren. Wie sieht die Textpassage in deinem Vertrag aus bzw. wie sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen deiner Bank diesbezüglich formuliert? |
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Ja, grundsätzlich schon. Wenn die Rckzahlung nicht gefährdet ist, ist das ja kein Beinbruch, kommt ja oft vor. |
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Das denk ich eben auch. 🤪 Ist die Frage an mich gerichtet lieber LiConsult? |
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ja, würde mich interessieren. Die verschiedenen Banken/Sektoren verwenden ja unterschiedliche Formulierungen - wäre interessant, wie das in deinem Fall drinnen steht. danke + lg |
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auf was bezogen "grundsätzlich schon" ? |
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bei mir is es von der BA, kennst du sicher Finde den Passus mit den Sicherheiten sehr schwammig formuliert. Weiß jetzt nicht wie du als Fachmann das siehst. |
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Ja - die kenne ich sehr gut 😂 Mit den Formulierungen versucht man als Bank halt auch im Verbraucherkreditgeschäft immer auf dem Laufenden zu bleiben. Die Bonitätseinstufung findet dort ja einmalig im Rahmen des Kreditbewilligungsprozesses statt. Ist der Kredit einmal vergeben, gibt es (solange die Rückführung plangemäß erfolgt) keine Möglichkeit der bankseitigen Intervention - außer die Besicherung verliert so stark an Wert, dass sie für den offenen Saldo nicht mehr ausreicht. Dennoch werden die Kredite regulatorisch durch Softrating, ICAAP, Notenbankprüfungen, etc. einer laufenden Bewertung unterzogen ohne jedoch kundenseitige "News" zu haben. Anders ist es im Kommerzkreditgeschäft, wo die Rahmenvereinbarungen, Kontokorrentkredite, Garantien, etc. ebenfalls bankseitig laufend einem Monitoring unterzogen werden, hier jedoch die Kunden laufend reporten müssen (Bilanzen, Saldenlisten, Creditoren-/Debitorenlisten, Forecasts, etc.). |
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Danke für deine ausführlichen Erklärungen, eine Verständnis Frage habe ich, was genau bedeutet diese Bewertungen und Ohne Kundenseitie News? Heisst das die Bank vom Kunden keine aktuellen News wie AG, Einkommen etc. hat? |