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Vll mehr gefragt als die anderen. Ev. geht's um die Schneeräumung. Schnee muss Platz haben und wenn sich der Pflug mal leicht verfährt sind die 5cm weg... wennst dich dann beschwerst, wird es heißen. 60cm. |
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Tja,... Ich wollte am Bauamt nur am kurzen Weg fragen, obs nicht doch eine Möglichkeit gibt, dass vor den Rasengittersteinen kein Bankett kommt. Bis zur Frage bin ich gar nicht gekommen, weil ich quasi gleich mit der oben stehenden Forderung konfrontiert wurde. Das Bankett ist mir mittlerweile wurscht... Ja, darum gehts in erster Linie, stimmt. Bin auch froh, dass Schnee geräumt wird und seh das grundsätzlich pragmatisch. Aber dass ich nicht mal bodeneben machen darf/soll... bei der Straßenbreite. Und auf diesem 60cm Grundstreifen Schotter oder Rasen anlegen soll, ohne Abgrenzung zum Bankett... Ich hab das Gefühl, dass man bewusst nicht klar zwischen Empfehlung und gesetzl. Anforderung unterscheidet. Und dabei anklingen lässt, dass man als Behörde am längeren Ast sitzt. Drum wüsste ich gern im Detail, was ich auf meinem eigenen Grund von Rechts wegen akzeptieren muss und was nicht. |
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darf ich fragen wie letztlich vorgegangen wurde? wir beginnen ende märz mit der asphaltierung unserer einfahrt (die gemeindestraße ist bereits asphaltiert). wir haben eigentlich vor, randsteine (5 cm über flur), entwässerungsrinne udgl. bis direkt an die grenze zur straße zu bauen. darüberhinaus haben wir für die befestigung zur gemeindestraße auch randsteine (eben) geplant. wüßte nicht wie man das anders ordentlich hinbekommt. die 0,6 m abstand zur straße war mir bisher nicht bekannt. wir haben unsere hecke so gesetzt, dass diese mit der grundgrenze abschließt - zum straßenrand sind dann aber noch ca. zw. 0,2 - 1 m abstand (kurve, eckiger grenzverlauf). mich würde auch interessieren wie das die anderen gemacht haben. läßt man sich das alles freigeben oder fragt man da nicht lange. |
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Klar! Wir haben die Auffahrt nach unseren Wünschen und bis zur Grundgrenze gemacht, aber letztendlich alles auf ebenerdigem Niveau, keine 5cm oder so drüber (die wollt ich dann selbst nicht mehr, weil ich dann für einen späteren Rasenmäherroboter nix mehr richten muss). Mein Vorgehen: Nüchtern betrachtet ist es aus meiner Sicht so, dass unsere Auffahrt dem Gesetzestext als auch der schriftlich bekannt gegebenen Vorgabe seitens Gemeinde entspricht und nicht genehmigungspflichtig ist. Ich hab also diesbezüglich nicht mehr mit der Gemeinde kommuniziert. Sollte ich mit meiner Meinung falsch liegen, sind die Konsequenzen ziemlich sicher überschaubar. Ich hab vor Umsetzung nur lose mit manchen Nachbarn geplaudert und festgestellt, dass diese auch die Rinne an der Grundgrenze machen. Wie erwähnt - auch alle anderen haben bei uns ihre Entwässerungsrinnen direkt an der Grundgrenze gemacht. Es sind auch viele mit den Randsteinen 3-5cm über Straßenniveau gegangen. Ich weiß nicht, ob jemand dafür eine Zustimmung der Straßenverwaltung eingeholt hat. Ich glaub nicht. Es sind aber halt in dem Zuge der Straßenasphaltierung "nur" bodennahe Pflasterarbeiten gemacht worden in unserer Siedlung - explizit genehmigungspflichtige Einfriedungen etc. waren da aus meiner Sicht nicht dabei... Meine Erkenntnis: Wenn etwas klar genehmigungspflichtig ist (bspw. Hecken und Zäune), dann jedenfalls genehmigen lassen. Wenn etwas klar nicht genehmigungspflichtig ist, dann bewusst außen vor lassen. Für alles dazwischen kann man keine pauschalen Tipps geben, hängt stark von den handelnden Personen ab... normalerweise ist mein Credo "Beim Reden kommen d'Leut zam...", aber damit bin ich hier leider erstmals nicht so gut gefahren... Meine zweite Erkenntnis: Unser Strabagpolier (oder die Strabag allgemein?) asphaltiert immer bis zum Randstein. Bankett machen sie nicht, wenn es einen Randstein gibt. Hätt ich das vorher gewusst, wär das Thread-Thema gar nicht erst "aufgestanden". Da wir entlang der gesamten straßenseitigen Grundgrenze Randsteine gesetzt haben, haben wir jetzt gar kein Bankett an unserer Grundgrenze. Die 60cm stehen auch nicht explizit im Gesetzestext. Das ist eine Vorgabe, die unsere Gemeinde für Einfriedungen macht (und auch so manch andere). Durchsetzen tun sie es mit dem Straßengesetz. Bei uns findet man diese Vorgabe auf der Gemeinde-Website im Infoblatt für Bauwerber. Ganz grundsätzlich ist es aber schon so, dass eine Hecke an einer öffentlichen Straße lt. OÖ. Straßengesetz so oder so genehmigungspflichtig ist. |
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wenn ich bei uns so durch den ort gehe, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass da irgendwer groß um genehmigungen angesucht hat. da stehen einfriedungen eigentlich grundsätzlich direkt an der grundgrenze (soweit ich das beurteilen kann) und ragen 3m hohe hecken in den gehsteig/die straße. ich wär da auch nie auf die idee gekommen, dass es da abstände udgl. zu beachten gibt. ich habe grundsätzlich auch keine skrupel, das so zu machen wie ich es für richtig halte. was mir allerdings sorgen bereitet ist, dass ich bei einem unfall haftbar gemacht werden könnte (auch wenn es hier nur um eine einspurige anrainerstraße mit 30er beschränkung geht). |
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