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In der ÖNORM B 2204:2019-11 stehts ein bisserl anderes drinnen 4.2.4.2.3 Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonarbeiten Schalungen werden in der Abwicklung der geschalten Bauteilflächen festgestellt. Die Oberfläche der Wand. Ist beides möglich. Wenn Flächen durchgerechnet werden, sind die Leibungen nicht zu verrechnen. Gemäß ÖNORM B 2204:2019-11 5.5.1.3 Flächenmaß Sind keine eigenen Positionen für Leibungen vorgesehen, sind Öffnungen bis 4,0 m2 durchzumessen. Hier die diesbezüglichen Ausschreibungstexte meines Rohbaus |
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Danke für die Infos. Gabs in deiner Ausschreibung eine Position für das erstellen der Öffnungen/Leibungen im Mauerwerk oder wurden diese in die Einheitspreise kalkuliert? Viele Grüße |
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Füs Mauerwerk selbst gab es keine Position für das Erstellen der Leibung. Leibungen unter 0,5 m² wurden durchgerechnet, darüber hinaus abgezogen. Für Überlager und Glattstrich gab es natürlich eine Position. Hier mal meine Abrechnung für mein zweistöckiges Haus (ca. 230 m² WNF, EG zu 2/3 in Stahlbeton) und einer 60 m² Stahlbetongarrage. Dach und Terrasse mit Gefällebeton. Preise sind Brutto mit allen abzügen. https://drive.google.com/file/d/1itKOD0dgkAidkNwUiYcvd2mj5T5wjr7l/view?usp=sharing Edit: Rohbau wurde aber von meinem BM ausgeschrieben, BAufirma hätte so sicher nicht abgerechnet. |
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