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Grundbuch oder Testament? Ganz was anderes? [OÖ]

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  •  EmPeVII
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
23.6. - 25.6.2020
9 Antworten | 7 Autoren 9
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Hallo!

Meine Verlobte und ich beginnen gerade mit dem Umbau ihres bestehenden Hauses.
Sie hat ihr Elternhaus geerbt, demzufolge gehört alles ihr.

Wir sind uns nicht sicher, wie wir nun vorgehen sollen. Wir hatten bereits einen Termin bei einer Notarin, aber eine Entscheidungshilfe war das nur bedingt.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann würde, wenn ich nicht ins Grundbuch gehe, das Haus immer ihr gehören und ich hätte "nur" Anrecht auf das Geld, welches ich für den Umbau/ Kredit aufgewendet habe.
Das wäre für uns im Falle einer Scheidung auch in Ordnung, ich würde ja nicht in ihrem Elternhaus alleine weiterleben wollen.
Würden wir nun ein Testament aufsetzen (wesentlich günstiger), könnten wir ja einander alles vermachen und wären somit auch wieder abgesichert. Um den Pflichtanteil kommt man ja sowieso nicht herum, also wäre nach meinem Verständnis somit mit einem Testament alles abgedeckt.
Also kurz: es ist ihr Elternhaus, es soll auch im Scheidungsfall in ihrem Besitz bleiben. Ich investiere Geld und möchte im Scheidungsfall entsprechend vergütet werden.
Im Todesfall soll jeweils alles (soweit möglich) an den Partner übergehen.
Wir würden also "nur" ein Testament aufsetzen und hätten damit unsere Wünsche abgedeckt.

Der einzige grobe Nachteil der mir einfällt:
Wenn meine Verlobte sterben würde und wir hätten Kinder, würde 1/3 vom Haus als Pflichtanteil an die Kinder gehen, anstatt 1/6.

Sehe ich das richtig, oder übersehe ich hier etwas? Wird jemand grob benachteiligt?

  •  rabaum
  •   Gold-Award
23.6.2020  (#1)
Ein bisschen Lesestoff für dich, sehr viel davon ist auf deine Situation anwendbar. 

https://www.energiesparhaus.at/forum-partnerschaftsvertrag/46019

https://www.energiesparhaus.at/forum-grundbuch-aufteilung-der-eingebrachten-summe/55457

https://www.energiesparhaus.at/forum-eintragung-frau-ins-grundbuch/49641

https://www.energiesparhaus.at/forum-partner-auszahlen-im-fall-einer-trennung/47922

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  •  csblack
  •   Silber-Award
23.6.2020  (#2)
Ich kann dir sagen, wie es bei uns ist/war:
Grundstück hat mein Mann geerbt, ich habe dafür mehr Eigenkapital in den Bau gesteckt. Wir sind beide im Grundbuch, haben allerdings schriftlich festgehalten, dass das Grundstück sein "Anteil" war, und das Geld meiner. Sollte es zu einem Scheidungsfall kommen, sollte das dann zumindest bei der Wertaufteilung helfen. Ausziehen würde bei uns auch klar ich.

Testament haben wir auf Gegenseitigkeit abgeschlossen. Sollte einer von uns sterben, bekommt automatisch der Andere alles. Da gibt es dann bis zum Tod des anderen keinen Anteil an Kinder etc.

Wie es im konkreten Fall einer Scheidung dann ausschaut, weiß eh niemand, aber wir haben versucht, alle eingebrachten Mittel so gut wie möglich festzuhalten. Im Fall des Falles sollen sich Experten damit auseinander setzen emoji

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  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
23.6.2020  (#3)

zitat..
csblack schrieb: Testament haben wir auf Gegenseitigkeit abgeschlossen. Sollte einer von uns sterben, bekommt automatisch der Andere alles. Da gibt es dann bis zum Tod des anderen keinen Anteil an Kinder etc.

 Geht das? Für mein Verständnis ist der Pflichtteil nicht antastbar. 

https://www.erbrechtsinfo.at/pflichtteil-erbe/

zitat..
Mittels  Testament kann man den Pflichtteil nicht gänzlich aufheben, der Anspruch auf den Pflichtteil kommt durch das Verfassen eines Testaments streng genommen erst zum Zug; schließlich würde ohne Testament die gesetzliche Erbfolge greifen, bei der die Pflichtteilsberechtigten ohnehin mehr erhalten als ihren gesetzlichen Pflichtteil. Ein Erblasser kann Pflichtteilsberechtigten ihren Pflichtteil nur wegen  gravierenden Gründen gänzlich entziehen.
Grund für einen berechtigten Pflichtteilsentzug wäre beispielsweise eine vom Pflichtteilsberechtigten gegen den Erblasser begangene Straftat. In jedem Fall muss ein Pflichtteilsentzug gut begründet werden und sollte auf jeden Fall mit einem Anwalt für Erbrecht besprochen werden.


Du kannst also mögliche Kinder nicht ganz zu gunsten des Partners oder der Partnerin ausschließen. Sie haben anspruch auf 50% des gesetzlichen Erbteils. In der gesetzlichen Erbfolge hätten Kinder insgesamt Anspruch auf 2/3 des Erbes, PartnerInnen auf 1/3. Hast du mehrere Kinder, teilen die sich ihre 2/3 untereinander auf. Wenn du ein Testament verfasst, musst du den Kindern zumindest die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 2/3/2 = 1/3 vermachen. Über die zweite Hälfte kannst du frei Verfügen.

So habe ich das zumindest bis jetzt verstanden. 


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  •  csblack
  •   Silber-Award
23.6.2020  (#4)
Hmmm... Ich habe jetzt auch ein wenig recherchiert und auch das mit der Hälfte entdeckt.... Uns hat es der Notar damals so erklärt, dass nichts an Eltern oder Geschwister geht (sind kinderlos), sondern der Partner alles erhält. Vielleicht habe ich da dann irgendwas vertauscht (ist schon länger her emoji). Werde ich aber definitiv nochmals erfragen - interessiert mich jetzt doch ziemlich, ob er es schlichtweg falsch erklärt hat, oder ob ich was vertauschen ..

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.6.2020  (#5)

zitat..
csblack schrieb: Uns hat es der Notar damals so erklärt, dass nichts an Eltern oder Geschwister geht (sind kinderlos), sondern der Partner alles erhält.

Eltern und Geschwister sind nicht pflichteilsberechtigt - soweit stimmts.
Wenn es Kinder gibt, dann ist die gesetzliche Erbfolge (ohne Testament) 1/3 der Ehepartner und 2/3 das bzw. die Kinder (bei mehreren Kindern werden die 2/3 auf alle Kinder aufgeteilt).
Macht man ein Testament (nur) zugunsten des Ehepartners, dann bekommen die Kinder den "Pflichtteil" - das ist die Hälfte des oben genannten Erbteiles.
Also: gesetzlicher Erbteil ist 2/3, davon die Hälfte ist 1/3. Bei 1 Kind bekommt dieses Kind also jedenfalls 1/3 Pflichtteil. Bei 2 oder mehreren Kindern wird dieses Drittel auf die Anzahl der Kinder aufgeteilt (2 Kinder: jedes bekommt 1/6, 3 Kinder: jedes 1/9 usw.).

Dass Kinder nichts bekommen geht nur mit einem notariellen "Pflichtteilsverzicht". Ich denke, dazu müssten sie aber wahrscheinlich großjährig sein.

Grundsätzlich muss man glaube ich aber auch Scheidung und Todesfall (Erbe) auseinanderhalten. Da gelten verschiedene Regeln und es stecken auch verschiedene Absichten bei individuellen Regelungen dahinter.

Und noch was: eine Verlobte existiert nach Erbrecht nicht. Eingetragene Partner haben aber den selben Status wie Ehegatten

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  •  EmPeVII
24.6.2020  (#6)

zitat..
rabaum schrieb: Ein bisschen Lesestoff für dich, sehr viel davon ist auf deine Situation anwendbar. 

https://www.energiesparhaus.at/forum-partnerschaftsvertrag/46019

https://www.energiesparhaus.at/forum-grundbuch-aufteilung-der-eingebrachten-summe/55457

https://www.energiesparhaus.at/forum-eintragung-frau-ins-grundbuch/49641

https://www.energiesparhaus.at/forum-partner-auszahlen-im-fall-einer-trennung/47922

 Danke für die Mühe, werde ich mir heute Abend gleich alles durchlesen!


zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von csblack: Uns hat es der Notar damals so erklärt, dass nichts an Eltern oder Geschwister geht (sind kinderlos), sondern der Partner alles erhält.
Eltern und Geschwister sind nicht pflichteilsberechtigt - soweit stimmts.
Wenn es Kinder gibt, dann ist die gesetzliche Erbfolge (ohne Testament) 1/3 der Ehepartner und 2/3 das bzw. die Kinder (bei mehreren Kindern werden die 2/3 auf alle Kinder aufgeteilt).
Macht man ein Testament (nur) zugunsten des Ehepartners, dann bekommen die Kinder den "Pflichtteil" - das ist die Hälfte des oben genannten Erbteiles.
Also: gesetzlicher Erbteil ist 2/3, davon die Hälfte ist 1/3. Bei 1 Kind bekommt dieses Kind also jedenfalls 1/3 Pflichtteil. Bei 2 oder mehreren Kindern wird dieses Drittel auf die Anzahl der Kinder aufgeteilt (2 Kinder: jedes bekommt 1/6, 3 Kinder: jedes 1/9 usw.).

Dass Kinder nichts bekommen geht nur mit einem notariellen "Pflichtteilsverzicht". Ich denke, dazu müssten sie aber wahrscheinlich großjährig sein.

Grundsätzlich muss man glaube ich aber auch Scheidung und Todesfall (Erbe) auseinanderhalten. Da gelten verschiedene Regeln und es stecken auch verschiedene Absichten bei individuellen Regelungen dahinter.

Und noch was: eine Verlobte existiert nach Erbrecht nicht. Eingetragene Partner haben aber den selben Status wie Ehegatten


So hätte ich das auch verstanden. Wenn keine Ausschließungsgründe vorliegen, kommt man um den Pflichtanteil nicht herum. Und wie du schon schreibst, ist dieser ohne Testament bei 2/3, weswegen wir ja eines Aufsetzen wollen.

Das mit der Verlobten trifft zu, ist aber bei mir ja nur noch bis nächstes Jahr relevant. Bis dahin würde das Haus an die Schwiegermutter übergehen, aber das wäre auch kein Problem (da gutes Verhältnis). Außerdem meine ich gelesen zu haben, dass man nach über 7 Jahren Beziehung (oder war es zusammenwohnen?) ebenfalls einen Sonderstatus einklagen könnte im Fall der Fälle.

Nächste Woche ist der Termin bei der Notarin, bis dahin muss/ werde ich mich entschieden habe. Ich gebe euch dann ein kurzes Update, vielleicht ist ja noch eine interessante Info für euch dabei. Danke jedenfalls für die Rückmeldungen!


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  •  sharknz
24.6.2020  (#7)
vielleicht noch ein Punkt:
wenn du zu 50% im Grundbuch stehst, dann gehört dir schon mal die Hälfte und muss nicht vererbt werden. Wenn der Partner stirbt, berechnet sich der Pflichtteil dann von den 50%, die der Verstorbene besessen hat.  Wenn der Verstorbene aber zu 100% im GB steht, berechnet sich der Pflichtteil von den 100%.
Zumindest ist das mein Verständnis. Also ich würde allein schon deshalb immer im GB stehen wollen.

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  •  EmPeVII
25.6.2020  (#8)
Das ist eh der Nachteil den ich anführe:
Ohne Grundbuch bekämen die Kinder 1/3, mit Grundbucheintrag 1/6 (außer ich hätt mich verrechnet).
Ich weiß halt nicht, wie sich das praktisch auswirkt.
Ich könnte mir ja weder das eine noch das andere Leisten (wenn sich die Prozente auf den Wert des ganzen Objekts beziehen).

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  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
25.6.2020  (#9)

zitat..
EmPeVII schrieb: Bis dahin würde das Haus an die Schwiegermutter übergehen, aber das wäre auch kein Problem (da gutes Verhältnis).

Das mit dem guten Verhältnis ist eine Momentaufnahme und kann sich schneller ändern als man meinen möchte.

Wenn du mit welchem Prozentsatz auch immer im Grundbuch stehst dann gehört dir das und kann nicht von jemand anderem vererbt werden.

Grundsätzlich ist es immer schwierig eine Immobilie aufzuteilen. Man kann praktisch nur verkaufen und dann den Erlös teilen.

Wenn einer die anderen auskaufen möchte sollte im Testament vielleicht schon eine entsprechende Prozedur wie der Wert ermittelt wird festgehalten sein um diese Diskussion zu vermeiden

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Hallo EmPeVII,
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