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Ich glaube du spielst auf die klassische Nullung an?
Du könntest den Wikipedia-Artikel zur Nullung lesen. Da stehen die Nachteile drin und auch seit wann es verboten ist (bei Neuanlagen): https://de.m.wikipedia.org/wiki/Nullung Kurz gesagt: wenn der PEN-Leiter unterbrochen wird, könnte an Gehäusen Netzspannung anliegen. Gibt auch noch andere Probleme, aber das ist wohl der Worst Case. |
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den Wikipedia-Artikel habe ich vorab gelesen, aber vielleicht nicht ganz verstanden. Alle Steckdosen bei mir haben eine eigene "Erdleitung" und es gibt auch einen FI-Schalter sowie einen Gebäudeerder. Aber offenbar gehört nach neuester Norm auch noch ein zusätzlicher Leiter vom Sicherungskasten im Haus zum Stromzähler an der Grundgrenze, aber wozu soll der gut sein, wenn es ja den Gebäudeerder gibt? Und nein, klassische Nullung kann bei mir eigentlich nicht vorliegen, da die Anlage erst 31 Jahre alt ist. |
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Vll geht's um die Netzform? TN System zb. |
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Und die sagt, dass man den Gebäudeerder mit dem Netzerder verbinden muss? Und früher war das nicht so? Kann es sein, dass man früher den PEN-Leiter erst im Haus getrennt hat und jetzt seit einigen Jahren bereits an der Übergabestelle an der Grundgrenze die Trennung in PE und N erfolgen soll? Welchen Vorteil bietet dies? |
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Bei uns wird PEN erst im Haus aufgeteilt (genauer gesagt im Vorzählerbereich des Hauptverteilers). Alles lt. Vorgaben des Versorgers (Kärnten Netz). Installation wurde 2018 gemacht. Aber vielleicht beschreibst mal kurz, wie es bei dir derzeit aussieht bzw. welches Bundesland (jeder Versorger gibt ja Anschlussbestimmungen raus). Bei dir ist Zähler schon an der Grundgrenze, wenn ich das oben richtig verstehe, oder? Wie geht es von dort weiter zum Hauptverteiler im Haus? |
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es geht um das Netz der WienEnergie An der Grundgrenze ist ein Betonbock, strassenseitig der Anschluss vom Netzbetreiber und grundseitig der Stromzähler, von dort laufen die Kabel ins Haus zum Sicherungskasten. Der Elektriker möchte nun ein Erdungskabel vom Sicherungskasten zu diesem Betonbock einziehen und hat das ganze als "Nullung" bezeichnet. Die Anlage ist 30 Jahre alt und muss aufgrund eines kleinen Zubaus auf den neuesten Stand gebracht werden. Der Sicherungskasten ist mit dem Gebäudeerder verbunden, es gibt ja auch einen FI etc. Ich kann es mir nur so erklären, dass nun die Erdung im Gebäude bis zum Stromkasten des Netzbetreibers gezogen werden muss und dies vor 30 Jahren nicht erforderlich war. |
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https://partner.wienernetze.at/media/files/2013/2013_technische%20anschlussbedingungen%20wien%20energie%20stromnetz%20gmbh_01_90518.pdf |
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also seit 1998-2008 gibt es diese neue Nullungsbestimmung verpflichtend, soweit ich es dem Dokument entnehme. Aber wo steht in diesem Dokument, dass es nicht ausreichend ist, wie bei mir, den Sicherungskasten zu erden? Warum benötigt es eine eigene Verbindung Sicherungskasten-Stromübergabepunkt als eigenen PE-Leiter? In dem Dokument ist es doch nur ein Vorschlag, oder: Da auch in üblichen Wohn- und Geschäftsgebäuden vernetzte Einrichtungen der Informationstechnik immer häufiger angewendet werden, schlägt Wien Energie Stromnetz GmbH die getrennte Führung von N- und PE-Leiter (TN-S-System) ab der Übergabestelle bei allen Installationen vor. Erfolgt dies nicht, muss bei einer aus EMV-Gründen später notwendig werdenden Trennung mit erheblichen Mehraufwendungen gerechnet werden Bzw. welchen Vorteil hat es, wenn der Stromübergabepunkt und mein Zählerkasten mittels N und PE Leiter verbunden sind und die Auftrennung nicht erst im Zählerkasten erfolgt? |
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lass mal bitte den Begriff "Nullung" aus deinem Problem raus, das ist KEINE Nullung! Es geht ja nur darum, WO der PEN in PE und N aufgetrennt wird... |
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ja scheint so. Bei einer 30 Jahre alten Anlage (im Gebiet von Wien Energie) kann es ja gar nicht sein, dass die gar nicht genullt wäre oder? Sprich dass nur 3 Phasen von der Übergabestelle zum Sicherungsschrank kommen. Ein N-Leiter muss doch da sein, der kann ja nicht einfach im Sicherungsschrank beginnen, oder? |
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So wie ich das verstehe geht den PEN-Leiter bei dir direkt in den Sicherungskasten. Dein Elektriker möchte /muss aber den PEN-Leiter schon im Zählerkasten auf PE und N auftrennen. Deswegen benötigt er einen PE-Leiter vom Zähler- zum Sicherungskasten. |
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Es könnte ja einen Erder am Haus geben, der als PEN bis zu deinem Zählerkasten geht und dann dort in PE und N aufgeteilt wird. Der Rückstrom läuft dann über die Erde, das ist ja bei den ganz großen Freileitungen auch so, das sind auch nur 3-Leiter-Systeme... Ich glaube mich zu erinnern, dass bei uns früher der Dachständer auch nur 3 Leitungen hatte 🤔 Kann das sein? |
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Beim Tn-s muss beim Trafo des Versorgers schon die Trennung PE und N erfolgen. Und TN-S ist optional, nicht das TN Netz. |
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somit müsste dieser eigene PE Leiter gar nicht gelegt werden, da es (TN-S) optional ist, sofern ich einen Nullleiter zum Anschluss des Versorgers habe. Habe ich diese Nullungsverordnung richtig interpretiert, dass bis 2008 zulässigerweise nur die 3 Phasen ins Haus geleitet werden durften, also ohne Nullleiter? Und wenn es optional ist, warum möchte der Elektriker das dann tun. Hat dies für mich irgendeinen Sicherheitsvorteil? |
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Bitte nehmt die Elektrik nicht in die eigene Hand, wenn ihr (offensichtlich) keine Ahnung habt... Früher gab es die Schutzerdung - 3 Phasen + Nullleiter ( Eigentlich Neutralleiter weil ja Strom fließt ) ins Haus - dort wurde geerdet. Das heißt, die Anlage ist über deinen "Anlagenerder" mit dem "Anlagenerder" des Trafos verbunden. Im Fehlerfalle fließt der Strom über deinen Erder über den Erder des Trafos zum Sternpunkt - Stromkreis geschlossen - Auslösung der Sicherung - Sofern die Erdungswiderstände passen Da hier jedoch Übergangswiderstände Erder - Erdreich - Erdreich - Erder vorhanden sind ist man irgendwann der Meinung gewesen, doch die Erde direkt zum Verbraucher zu ziehen. Seitdem ist die Anlage ( Haus und Trafo des Netzbetreibers ) noch genauso geerdet, zusätzlich wird die Erdungsleitung auch direkt zum Verbraucher geführt - Dies in Form des PEN Leiters ( Nullung ), da die vorhandenen Leitungen nunmal aus 4 Leitern bestanden... Dieser wird dann im Hausanschlusskasten aufgeteilt und zu dir ins Haus geführt ( Aus 4 Leiter werden 5 ) und Voilla : Man hat 3 Phasen, einen Neutralleiter und einen PE Leiter. Bei neueren Trafostationen wird die Erde auch separat mit geführt. Man sieht - die Nullung hat relativ wenig mit dem Nullleiter zu tun. Und Bitte, verbindet im Haus keinen Neutralleiter ( "Nullleiter") mit der Erde....das sollte nach der Auftrennung keinesfalls mehr passieren. Hier gibts Gesetze und Verordnungen, nicht ohne Grund.... Im besprochenen Fall, kann ich mir vorstellen, dass der Erdungswiderstand schlecht ist und evenutell der Querschnitt ( um die Nullung im Verteilkasten aufzuspalten ) zu klein ist. Genau wirds der Elektriker erklären können.. |
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Ist zwar gut gemeint, aber eigentlich komplett am Thema vorbei. Der TE will wissen, ob die vorgeschlagene Maßnahme des Elektrikers obligatorisch ist oder nicht. Keine Ahnung wie du auf die Idee kommst, dass er da selbst was machen will, geschweige denn PE und N verbinden. Oder dass der Elektriker den Erdungswiderstand gemessen hätte... |
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Das ist schön und gut, wird ihn jedoch keiner beantworten können ohne sich selbst einen Überblick über die Anlage zu verschaffen. Dies zeigt leider dass man selbst versucht bzw Dinge verwechselt Sry aber ich versteh deine Kritik nicht @chrismo . |
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nur mal so, das ist mein HA (Deutschland). Vom Trafo kommt L1-3+PEN. Der PEN wird dann gesplittet in N+PE, der PE geht zusätzlich noch zur Erdungsschiene (wo auch der Ringerder dran ist). |
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Daher habe ich oben weiter ja den TE gebeten mehr Infos zu geben. Meine Kritik bezog sich darauf, dass hier viel von dir hineininterpretiert wurde, was der TE so aber nicht gesagt hat. Ersteres zeigt es nicht. Und natürlich kennt sich der TE nicht aus, daher fragt er ja hier nach 😉 Ist ja legitim verstehen zu wollen, was eine Maßnahme bringt bzw. ob sie wirklich verpflichtend ist, bevor man Geld dafür ausgibt. |
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Natürlich, sind ja auch alle froh dieses Forum zu haben. Ist bei uns nichts anderes. Wenn dies jetzt eine alte Installation ist, die nur im "Haus selbst" geerdet ist, eventuell sagen wir nur ein 6mm² eingezogen ist, dann wird definitiv zusätzlich ein neuer PE Leiter eingezogen werden müssen, da der PEN Leiter grundsätzlich nicht kleiner als 10mm² sein darf. |
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Und wenn es ein TN-S-System wäre, dann wäre die Zuleitung schon 5-polig. |