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Wir haben das Dichtheitsattest vom Bauführer zwingend benötigt, um die Fertigstellungsanzeige auf der Gemeinde machen zu können. Erst danach konnten wir uns ummelden. OÖ, Bez. LL |
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Du verwechselst glaube ich Bauführerschaft und Fertigstellungsanzeige. Die Bauführerschaft musst du ja vor Baubeginn von deinem Baumeister übernehmen lassen. Für die Fertigstellungsanzeige brauchst du (zumindest in unserer Gemeinde) Kanalattest und Bestätigung der Heizanlage vom Installateur. |
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Dazu bist ja auch DU gesetzlich verpflichtet - und sonst niemand! Ganz einfach deshalb, weil eine Bauführerbestätigung bei Wohngebäuden mit max. 3 Wohnungen gesetzlich nicht vorgesehen/vorgeschrieben ist. Es ist nicht notwendig, weil gesetzlich nicht vorgesehen - sagte ich schon oben. Bezüglich der "Verantwortung" musst du aber folgendes wissen: In der OÖ Bauordnung (siehe § 42) steht, dass der BAUHERR mit der Baufertigstellungsanzeige der Baubehörde gegenüber die Verantwortung für die bewilligungsmäßige und fachtechnische Ausführung des Bauvorhabens einschließlich der Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen und Bedingungen übernimmt. |
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Danke für eure Rückmeldungen... Vielen Dak Karl für deine Punkt für Punkt Erklärung... d.h. Falls in Zukunft sich eine falsche Ausführung herausstellt bringt mir eine Bestätigung der Baufirma auch nichts. |