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Könnte man ja, aber im Streitfall........würde ein genaues Gutachten mehr zählen als eine Messung die von Amateuren oder Hobbyausmesser gemacht werden...daher geh ich auf nummer sicher. |
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😂 Sorry aber das kannst du, wie Karl schon sagt, selber ausnivellieren. Das ist so als wenn dir der Abstand zwischen 2 Fenstern komisch vorkommt und du extra jemanden herbestellst der das Maßband anhält um zu sehen ob das tatsächlich so ist. 👍 |
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Das Ausmessen ist jetzt keine große Kunst. Wenn der Referenzpunkt halbwegs nah ist, geht das sogar ohne Nivelliergerät - einfach mit Waaglatten oder Schnurgerüst. Es genügt, wenn Du danach ausreichend Gewissheit hast, bei wem der Fehler liegt. Wenn bei Dir alles passt, kannst Du dann der Gemeinde ganz entspannt mitteilen, dass Du exakt so wie bewilligt gebaut hast und sie bitteschön einen Geometer zu beauftragen haben, wenn sie glauben Dir das Gegenteil beweisen zu können. 1 |
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Geh zum Geometer, der die Strasse vermessen hat lassen (lt. Straßenplan) dann kostet dich das geschätzte 300-400 euro. Der misst die tatsächen höhen (über Adria) bei deinem Haus und bei der Strasse. Dann weißt sofort wo der Fehler liegt und hast auch gleich etwas in der Hand. Höhen Messen ist keine Kunst. Ich hab damals für die 4 Eckpunkte kontrollieren und neu setzem + 1 Referenz Höhepunkt in der Größenordnung gezahlt |
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Das ist mMn rausgeschmissenes Geld. |
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Den Geometer wird wohl die Baufirma und die Gemeinde kennen. Wenn der die Höhen dann vermisst und mit dem jeweiligen Schuldigen kurz telefoniert, hat das ein anderes Gewicht. |
Jein. Sowohl Baufirma als auch Gemeinde sind der Meinung die Höhen passen. Wenn man als Laie herkommt und meint man hätte die Höhe nachgemessen, wird man wohl nicht so ernst genommen. Wer hat hier die Beweislast und wie verhalte ich mich wenn das Gegenüber unkooperativ ist, was ja anscheinend der Fall ist. ||
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Genau um das gehts |
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Warum hier der (die) TE Schuld haben soll erschließt sich mir nicht... Nach dem, was sich hier lesen lies ist • im Bescheid des/der TE eine Höhe an der Grundgrenze bewilligt • das Bauwerk bereits fertiggestellt Meiner bescheidenen Auffassung nach ist die Gemeinde hier am Zug, das ihrerseits bewilligte und durch den Bauführer bestätigte Niveau nachzuprüfen und nachvollziehbar darzustellen, wo der Fehler liegt. |
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nicht wirklich, wenn es wirklich zu einem Rechtsstreit kommt hat keine Aussage Gewicht, wenn muss sowieso ein gerichtlich bestellter Experte die Ist-Situation erfassen wieso wenn die Gemeinde die Straße korrekt nach (dauerhaft) gültigem Plan gebaut hat wieso sollte die Gemeinde eine "falsche" Hauszufahrt organisieren . ehrlichgesagt würde ich so wenig Geld wie möglich ausgeben für irgendwelche "Experten", entweder die Baufirma reagiert auf die mündliche Anfrage oder man ist sowieso gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten bzw man kann die Baufirma ja nochmal anfragen "ihr habt falsch gebaut, wurde mehrfach nachgemessen und es ist einfach falsch, ihr könnt es euch gerne selbst ansehen, blockt ihr weiter ab dann muss man gewzungen den Anwalt vorschicken" |
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Bitte sinnerfassend lesen... Jetzt verständlich? |
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So Update von mir. Folgende Situation hat sich herausgestellt, ein Geometer hat uns nachgemessen, so wohl unser Haus als auch die Straße sind laut Plan ausgeführt bzw. laut Plan geplant und ihm Rahmen der rechtlichen Toleranzen. Wo dann 15cm hinverschwunden sind, wissen wir alle nicht. Bzgl Schallsteinmauer wurde mir bereits vom Rechtsanwalt bei einem Termin am Freitag gesagt das meine damalige Angabe (ca. 25cm) sehr waage ist, und es nicht sicher ist ob man hier rechtlich ankann.........! Daher haben wir uns jetzt dazu entschlossen kleinbei zu geben......wir müssen jetzt bei der Einfahrt eine Notlösung akzeptieren, und müssen es halt auch hinnehmen dass bei der schallsteinmauer nur mehr ca. 6cm sichtbar sind. |