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·gelöst· Falsches Niveau [NÖ]

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  •  apollo00
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
21.7. - 27.7.2020
31 Antworten | 14 Autoren 31
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Hallo liebe Community,

nun hat uns ein ordentlicher Schlag erwischt.

Folgendes vor 2 Jahren begannen wir mit dem Bau unseres Haus, vor ca. 1 Jahr sind wir eingezogen.
Da es eine komplett neue Siedlung ist, wurde jetzt mit dem Bau der Straße gemacht.
Hier stellte sich heraus dass das angedachte geplante Straßenniveau plötzlich ca. 20cm höher liegt, was bei uns vor allem im Bereich der Außenanlage aber auch Einfahrt zu Komplikationen führt.
Anfangs hies es noch, dass bei Wohnbauten gegenüber von uns das Problem gibt dass diese zu hoch liegen.
Es würde uns und einen unserer Nachbarn betreffen, daher habe ich eine Rundmail an Gemeinde, Straßenbaufirma etc. gemacht, wo ich Klärung und Lösung ersuchte.
Bei der gestrigen Begehung wurde uns dann ziemlich, sagen wir mal "unschön" klargemacht, dass dies alles jetzt doch passt wir einfach zu tief liegen.

Ok Baufirma kontaktiert, Chef per Telefon, eher unfreundlich abgewiesen, also den Bauleiter, eine Mail geschrieben mit dem damals per Mail übermittelten Straßenniveau, und mit der Bitte um Überprüfung bzw. Kontrolle vor Ort.

Habe auch hier nur eine sehr unfreundliche Mail zurückerhalten dass vor 2 Jahren vor Ort mit uns ein Niveau besprochen wurde....!
Also kein Interesse dies irgendwie nur annähernd mit uns als ehemalige Kunden zu besprechen.

Jetzt stehen wir natürlich blöd da, es lässt uns eigentlich jeder blöd da stehen, und sagt auf deutsch "selber Schuld geht uns nix an".

Habe daher mich dazu entschlossen rechtliche Hilfe zu suchen, da ich nicht mehr durchblicke ehrlich gesagt...!

Eventuell gibt es jemanden die ähnliche Themen hatten, und mir Tipps geben könnten?

  •  apollo00
  •   Bronze-Award
22.7.2020  (#21)
Könnte man ja, aber im Streitfall........würde ein genaues Gutachten mehr zählen als eine Messung die von Amateuren oder Hobbyausmesser gemacht werden...daher geh ich auf nummer sicher.

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  •  Landei
  •   Gold-Award
22.7.2020  (#22)

zitat..
apollo00 schrieb: Könnte man ja, aber im Streitfall........würde ein genaues Gutachten mehr zählen als eine Messung die von Amateuren oder Hobbyausmesser gemacht werden...daher geh ich auf nummer sicher.

😂 Sorry aber das kannst du, wie Karl schon sagt, selber ausnivellieren.
Das ist so als wenn dir der Abstand zwischen 2 Fenstern komisch vorkommt und du extra jemanden herbestellst der das Maßband anhält um zu sehen ob das tatsächlich so ist.

zitat..
Karl10 schrieb: sich selbst mal einen Überblick schaffen.

👍

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  •  MissT
  •   Gold-Award
22.7.2020  (#23)
Das Ausmessen ist jetzt keine große Kunst. Wenn der Referenzpunkt halbwegs nah ist, geht das sogar ohne Nivelliergerät - einfach mit Waaglatten oder Schnurgerüst. Es genügt, wenn Du danach ausreichend Gewissheit hast, bei wem der Fehler liegt. Wenn bei Dir alles passt, kannst Du dann der Gemeinde ganz entspannt mitteilen, dass Du exakt so wie bewilligt gebaut hast und sie bitteschön einen Geometer zu beauftragen haben, wenn sie glauben Dir das Gegenteil beweisen zu können.

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  •  Flipo81
  •   Bronze-Award
22.7.2020  (#24)
Geh zum Geometer, der die Strasse vermessen hat lassen (lt. Straßenplan) dann kostet dich das geschätzte 300-400 euro. 
Der misst die tatsächen höhen (über Adria) bei deinem Haus und bei der Strasse. Dann weißt sofort wo der Fehler liegt und hast auch gleich etwas in der Hand. Höhen Messen ist keine Kunst. Ich hab damals für die 4 Eckpunkte kontrollieren und neu setzem + 1 Referenz Höhepunkt in der Größenordnung gezahlt

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  •  Landei
  •   Gold-Award
23.7.2020  (#25)

zitat..
Flipo81 schrieb: Geh zum Geometer, der die Strasse vermessen hat lassen (lt. Straßenplan) dann kostet dich das geschätzte 300-400 euro.

Das ist mMn rausgeschmissenes Geld.


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
23.7.2020  (#26)

zitat..
Landei88 schrieb: rausgeschmissenes Geld

Jein. Sowohl Baufirma als auch Gemeinde sind der Meinung die Höhen passen. Wenn man als Laie herkommt und meint man hätte die Höhe nachgemessen, wird man wohl nicht so ernst genommen. Wer hat hier die Beweislast und wie verhalte ich mich wenn das Gegenüber unkooperativ ist, was ja anscheinend der Fall ist.

Den Geometer wird wohl die Baufirma und die Gemeinde kennen. Wenn der die Höhen dann vermisst und mit dem jeweiligen Schuldigen kurz telefoniert, hat das ein anderes Gewicht.

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  •  Flipo81
  •   Bronze-Award
23.7.2020  (#27)

zitat..
Baumau schrieb: Den Geometer wird wohl die Baufirma und die Gemeinde kennen. Wenn der die Höhen dann vermisst und mit dem jeweiligen Schuldigen kurz telefoniert, hat das ein anderes Gewicht.

Genau um das gehts

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  •  bautech
  •   Gold-Award
23.7.2020  (#28)
Warum hier der (die) TE Schuld haben soll erschließt sich mir nicht...
Nach dem, was sich hier lesen lies ist 
 • im Bescheid des/der TE eine Höhe an der Grundgrenze bewilligt 
 • das Bauwerk bereits fertiggestellt 
Meiner bescheidenen Auffassung nach ist die Gemeinde hier am Zug, das ihrerseits bewilligte und durch den Bauführer bestätigte Niveau nachzuprüfen und nachvollziehbar darzustellen, wo der Fehler liegt.

1
  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
24.7.2020  (#29)

zitat..
Flipo81 schrieb: Genau um das gehts

nicht wirklich, wenn es wirklich zu einem Rechtsstreit kommt hat keine Aussage Gewicht, wenn muss sowieso ein gerichtlich bestellter Experte die Ist-Situation erfassen

zitat..
bautech schrieb: Meiner bescheidenen Auffassung nach ist die Gemeinde hier am Zug

wieso wenn die Gemeinde die Straße korrekt nach (dauerhaft) gültigem Plan gebaut  hat wieso sollte die Gemeinde eine "falsche" Hauszufahrt organisieren

.

ehrlichgesagt würde ich so wenig Geld wie möglich ausgeben für irgendwelche "Experten", entweder die Baufirma reagiert auf die mündliche Anfrage oder man ist sowieso gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten bzw man kann die Baufirma ja nochmal anfragen "ihr  habt falsch gebaut, wurde mehrfach nachgemessen und es ist einfach falsch, ihr könnt es euch gerne selbst ansehen, blockt ihr weiter ab dann muss man gewzungen den Anwalt vorschicken"


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  •  bautech
  •   Gold-Award
25.7.2020  (#30)

zitat..
ChristianIV schrieb: wieso sollte die Gemeinde eine "falsche" Hauszufahrt organisieren

Bitte sinnerfassend lesen...


zitat..
bautech schrieb: Meiner bescheidenen Auffassung nach ist die Gemeinde hier am Zug, das ihrerseits bewilligte und durch den Bauführer bestätigte Niveau nachzuprüfen und nachvollziehbar darzustellen, wo der Fehler liegt.

Jetzt verständlich?




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  •  apollo00
  •   Bronze-Award
27.7.2020  (#31)
So Update von mir.

Folgende Situation hat sich herausgestellt, ein Geometer hat uns nachgemessen, so wohl unser Haus als auch die Straße sind laut Plan ausgeführt bzw. laut Plan geplant und ihm Rahmen der rechtlichen Toleranzen.
Wo dann 15cm hinverschwunden sind, wissen wir alle nicht.

Bzgl Schallsteinmauer wurde mir bereits vom Rechtsanwalt bei einem Termin am Freitag gesagt das meine damalige Angabe (ca. 25cm) sehr waage ist, und es nicht sicher ist ob man hier rechtlich ankann.........!

Daher haben wir uns jetzt dazu entschlossen kleinbei zu geben......wir müssen jetzt bei der Einfahrt eine Notlösung akzeptieren, und müssen es halt auch hinnehmen dass bei der schallsteinmauer nur mehr ca. 6cm sichtbar sind.

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