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Bundesland? Bebauungsplan vorhanden? |
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Habe die gleiche Situation. 500m weiter wurde letztes Jahr ein Gebäude mit Flachdach errichtet. Beim Walmdach schreibt mir nun die Gemeinde die Art der Eindeckung vor! (dunkel und nicht glasiertes Hartmaterial) |
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Bei uns in der Gemeinde gibt es eine Straße, wo im Bebauungsplan alles festgeschrieben ist. Dachform, Neigung, Farbe, Ausrichtung ... Ist also die Frage, gibt es einen Bebauungsplan? Außerdem, was genau heißt, die Gemeinde lehnt ab? Per Bescheid nach der Einreichung? Oder sagt der Bürgermeister beim Gespräch auf der Straße einfach nein dazu? |
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so stehts im Bebauungsplan drinnen: (9) Dachform, Dachneigung und Fassadengestaltung sind entsprechend den Kriterien Bestandssituation, Höhenentwicklung, Ortsbildschutz und zeitgemäße Architektur im Bauverfahren gesondert vorzuschreiben. |
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Danke für die Rückmeldungen. Oberösterreich. Bei uns ist auch 500m weiter ein Haus mit Flachdach. Plan wurde zur Gemeinde gebracht zur vorprüfung. |
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Ich wiederhole die Frage. ||
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Das aber ohne Gewähr. ;) Wie bereits gesagt: Bebauungsplan ansehen und ggf. mit Bürgermeister reden (Bauinstanz der Gemeinde), warum abgelehnt wurde. |
Abgesehen davon dass das in unserer Gemeinde kein Problem war: Uns wurde von der Architektin gesagt: Wenn es in der Ortschaft bereits ein Haus mit Flachdach gibt und dieses von deinem Standort aus sichtbar ist, kann die Gemeinde dein Flachdach nicht ablehnen. ||
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wir hatten ein ähnliches Thema - allerdings NÖ. Uns hat ein Architekt gesagt, wenn es keinen Bebauungsplan gibt, ist praktisch jedes Dach möglich, vor allem bei offener Bauweise. Das Thema mit dem Ortsbild wird zwar oft vom Bürgermeister bzw. dem Sachverständigen probiert, aber völlig haltlos. |
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wenn du einen gedulidgen planer hast, der die die abwandlungen der pläne für zwei verfahren einreichfertig macht und du selbst zeitlich noch luft hast den baubeginn verschieben zu können würde ich wei folgt vorgehen: 1. einreichen mit wunsch-architektur 2. berufen beim land bei vielen fällen passiert es, dass man auch ohne berufung gleich im erst-verfahren die bewilligung bekommt. die gemeinden erklären gerne mündlich, wie sie es haben wollen. wenn man es schriftlich von ihnen haben will, dann ziehen sie doch den schwanz ein. (sorry für die ausdrucksweise). aber bei der bauverhandlung ist der sachverständigen-referent vom land dabei. ein falchdach-haus ist heute kein "sonderling" mehr, wie es noch zu beginn der 2000er-jahre war. |
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@rabaum : weis ich ehrlichgesagt nicht. muss ich noch erfragen @cc9966 : das es kein Flachdach sein darf hab ich schon schriftlich von der Gemeinde da unser Plan bei der letzten Baubesprechung mit dem Sachverständigen kontrolliert wurde. Danke an alle für die Rückmeldungen |
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du kannst gleich beim land anrufen und fragen, wie die das sehen. die würden ja dann in 2. instanz entscheiden. bei uns war das land NÖ da sehr hilfsbereit. |
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solange du das nicht weiß, bringt alles andere nichts. |
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ich würde auch beim Land (zB in NÖ die kostenlose Bauberatung) bzw. beim zuständigen Gebietsbauamt nachfragen und das dem Sachverständigen der Gemeinde vorbringen. Im Notfall halt der Instanzenweg, der kostet halt wieder Zeit. |
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Schriftlich wo? In einem "Merkblatt für Bauherrn", oder als Bescheid an Dich adressiert? Es sollte schon ein Dokument sein, wo du ein Berufungs-Recht hast und die Rechtsmittelerklärung angeführt ist. Ansosnten sollte es ein Gesetz sein, wobei das Landessache wäre und die Gemeinde nur Bebauungsplan-Bestimmungen gemäß Ortsbild erlassen darf. Hier sind die Rechte der Bürgermeister sehr beschränkt und daher gibt es oft absichtlich sehr wage Formulierungen, womit man dann doch versucht die Bauherren auf ein Wunsch-Ortsbild hin einzuschüchtern. Leider eine persönliche Erfahrung die ich gemacht habe, muss nicht auf Dich zutreffen. |
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@cc9966 : ja genau. es ist nur ein Merkblatt. d.h. am besten trotzdem mit flachdach einreichen und dann einspruch erheben? ist halt immer die frage wie lange sich das dann verzögert |
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Einreichen ohne den Bebauungsplan zu kennen ist sowieso keine gute Idee! Kennt , wenn schon nicht du, wenigstens der Planer den Bebauungaplan? Da können nochganz andere Singe drin stehen (bei uns z.B. Anzahl der Parkplätze, Geschossanzahl, usw.) |
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Wie es in Oberösterreich ist kann ich nicht genau sagen in Niederösterreich gibt es mit dem "Ortsbildparagraphen" aber einiges an subjektiver Entscheidungsfreiheit über eine (Nicht)-Bewilligung, wobei hier auch öfters direkt ein Ortsbildgutachter vom Land herangezogn wird. Würde ich jedenfalls auch machen, beim Bürgermeister könnte auch die persönliche Vorliebe für Steildächer der ausschlaggebende Grund sein warum er euch das verbieten möchte. |
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Nur so als Beispiel, wie es in unserer Nachbarschaft vor Kurzem gelaufen ist. Nachbar baut eine kleines Holzhaus. Als Dach wurde 45 Grad Walmdach vorgeschrieben (gewollt war eine andere Dachform). Innerhalb von 100 m im Umkreis gibts aber Pult-, Flach, Walmdächer (alles Einfamilienhäuser). Die Gemeinde drauf hingewiesen, hats geheißen "ajo", dann ist's kein Problem. |
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Nach nochmaliger rücksprache mit der Gemeinde geht das nicht von der Gemeinde selbst aus sondern vom Naturschutz. Da es sich hier um einen Sternchenbau handelt auf Grünland hat hier anscheinend der Naturschutz mitzureden. |
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edit: Das klingt ja noch mehr nach Ausrede, ganz nach dem Motto "Ja von uns aus eh, aber der böse Naturschutz.." wer ist denn "der Naturschutz"? Und mit welcher Begründung will man jetzt erklären, dass ein Flachdach Bedenken zum Naturschutz hervorruft? Wie die Vorredner schon geschrieben haben, es ist vollkommen egal, wer irgendwas bei deinem Haus beanstanden will, solange es keine rechtliche Basis gibt, auf der diese Einwände aufgebaut sind. Auch dann nicht wenn Basti Kurz auf VdB angeritten kommt und dir ein Satteldach vorschreiben will. Also beim "Naturschutz" nachfragen, auf welcher Basis die dir die Dachform vorschreiben wollen. |
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Das ist ja eh perfekt. Einfach ein extensiv begrüntes Flachdach einreichen. Ökologischer als jede andere Dachform. |
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