Bei unserem Haus verläuft an einer Seite die Straße und direkt danach ist ein Waldstück. Leider hängen die Äste der Bäume (Eichen, Eschen) über die Straße bis auf unser Grundstück. Dadurch sind die Straße, die Einfahrt und auch der Rasen und die Kiesflächen immer verschmutzt. Je nach Saison liegen Haufenweise Blätter, Samen oder aktuell Eichelnüsse am Boden.
Die Gemeinde schneidet die Bäume und Sträucher immer nur soweit zurück, dass eine Fahrspur frei ist. Über der Straße hängt aber alles drüber.
Meine Frage ist: Wer ist dafür verantwortlich, dass die Äste zurückgeschnitten werden? Gibt es eine Verordnung, die regelt was bei einer angrenzenden Straße erlaubt ist und was nicht? Dürfen Äste so weit über die Straße hängen?
Danke!
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