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Hallo @Schweigerg Dein "neuer" Installateur hat recht. Aber warum wollt ihr die "alte" Leitung jetzt auf einmal einfernen? Wenn schon, dann macht die Leitung bis ausserhalb des Gebäudes neu. Eventuell solltet ihr noch das Gespräch mit der Wasserversorgung suchen. |
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Die Idee kam eigentlich auf, weil der Boden neu und die Wand gestrichen werden soll und daher die tote Leitung abgeschnitten wurde, die 10 Meter auf Putz durch den Keller verlegt war. Draussen ist es so, dass die Wasserleitung(en) ca. 80 cm vor der Kellertür auf unseren Grund kommen und davor unter der Garage des Nachbarns verläuft (die vor ca 30 Jahren gebaut wurde). Da was zu machen? |
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Ist das wirklich so? Standard ist es nicht, eine Garage einfach über die Hauszuleitung zu bauen. Was geschieht, wenn die Leitung unter der Garage leck wird? Gruss HDE |
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Wir haben nicht aufgegraben, aber im Plan ist es so gezeichnet und es liegt wenige Meter vor der Garage am Nachbargrundstück der Zugang, um die Wasserleitung abzusperren, wäre aonderbar, wenn die damals als es die Garage nicht gab, darum herum ein großes Eck gegraben hätten. Siehe auch das Bild vom bewilligten Plan aus 1976. Das Nachbarhaus ist 1920, wir sind ein 1970er Zubau, ursprünglich war es eine Familie. Die Garage gab es beim Zubau jedenfalls noch nicht, jetzt schon (die Sickergrube gibt es auch nicht mehr seit den 1990ern). Aber zumindest den Zugang zu ins Haus erneuern wäre angesichts des Alters gut, verstehe ich richtig? Und die Methode unters Fundament reinzu graben, die einzig mögliche? |
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Hast Du einen grösseren Ausschnitt vom Plan. Damit man die Zusammenhänge besser verstehen kann. Ich versteh immer noch nicht, warum ihr die "alte" Zuleitung gerade jetzt weghaben möchtet. Gibt es dazu einen Grund? Gruss HDE |
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Nein, es gibt dafür keinen Grund unsererseits. Wir wollten die tote Leitung weghaben, was ja auch gar kein Problem ist. Die ist schon entfernt, bis auf das kleine Stück am Boden. Der Installateur hat dann bei näherem Hinsehen gemeint, es wäre gut, die Zuleitung zu erneuern. Von uns aus kann es auch so bleiben. Plan muss ich dann nochmal raussuchen und fotografieren. |
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Also, die alte Leitung soll auch laut Auskunft eines dritten Installateurs erneuert werden. Die Garage steht auch tatsählich über der Leitung, laut Nachbarn. Die Wasserversorgung hat dazu keine Meinung ("wenn was passiert, muss sie halt neu drum herum verlegt werden" "ist ja die Schuld der Nachbarn"). Der Installateur will außen aufgraben ab unserer Grundstücksgrenze neue Rohre und dann unter dem Fundament zum Schacht vorstoßen (mit so einer Erdrakete, wie er sagte). Die offene Fragen für uns sind jetzt nur noch, ob das auch gut funktioniert und wir haben ein etwas mulmiges Gefühl, dass da unterm Fundament herumgewerkt werden soll. |
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Hallo @Schweigerg Ich würde mich genau informieren - Wem die Zuleitung bis wohin gehört? Und wer die Leitung unterhalten muss? Das ist bei Wasserversorgern unterschiedlich geregelt. - Wer die Kosten übernimmt? Ist der Nachbar da in der Pflicht. Der hat, möglicherweise, seine Garage nicht rechtmässig gebaut. - Was kostet die ganz Geschichte und ist es zwingend notwendig? Ein Fundament zu durchbohren ist kein grosser Eingriff in die Statik. Und ob das funktioniert muss der Installateur wissen. Lass Dir eine verbindliche Offerte machen. Gruss HDE |
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Danke für deine Antworten und Einschätzungen. Ja, wir holen noch verbindliche Angebote und weitere Infos zur Wasserleitung außerhalb unseres Grundstücks ein. Kann natürlich sein, dass die Garage ein Schwarzbau ist. Wahrscheinlicher finde ich persönlich, dass beim Bau der Garage keiner auf die Wasserleitung geachtet hat. Vielleicht wissen wir es auch erst genau, wenn aufgegraben wird und dann geht die Wasserleitung doch plötzlich um die Garage herum. Wir haben solche Überraschungen beim Haus schon erlebt. Wir wollen da ja eigentlich keine große Aufregung erzeugen, sondern nur, dass uns nicht im Keller plötzlich das alte Rohr unter dem Boden platzt und wir einen Schaden haben. Die Wassergenossenschaft ist freundlich, aber wir reden nochmals mit ihnen. Das habe ich in der Verordnung gefunden: "5) Die Anschlussleitung liegt in der Erhaltungs- und Wartungspflicht der Wassergenossenschaft. Diesbezügliche Arbeiten sind im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer abzustimmen. Ist jedoch Gefahr im Verzug, sind diese Arbeiten auch ohne Zustimmung des Grundeigentümers zulässig. 6) Die Kosten für die Erhaltung und Instandhaltung der Anschlussleitung trägt innerhalb der Grundgrenze, bzw. Parzellengrenze der Anschlussnehmer(in)." |
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Halt uns auf dem Laufenden! Gruss HDE |
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Also, ein langes Gespräch mit der Wassergenossenschaft später, kann ich folgendes berichten. Der Anschluss gehört erneuert, er ist star verrostet. Von außen ist die beste Lösung. Alles, was auf unserem Grund ist, ist unsere Sache. Ein pikantes Detail kam dabei raus, weil sich der alte Wasserwart gut daran erinnern konnte: Die Vorbesitzer und Hausbauer haben den Anschluss in den 1970ern illegal erstellt, die Wassergenossenschaft kam erst ein paar Jahre später drauf und dann wurde der Anschluss legalisiert. Davon wussetn wir (natürlich) nichts, weil wir haben uns nur vorab erkundigt, ob wir einen Anschluss haben, was von der Wassergenossenschaft damals bejaht wurde. Wer da wann den Anschluss erstellt hat, haben wir halt nicht nachgefragt. Demnächst wird also gegraben und gebohrt und der Anschluss ab unserer Grundgrenze neu gemacht. Dann haben wir hoffentlich wieder ein paar Jahre Ruhe. |
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Hört sich gut an. Alte Wasserwarte sind Gold wert! Gruss HD |