|
|
||
Ich denke, das allein beantwortet schon die Frage. Ohne Heizung zählen diese Räume sicher nicht als "Wohnraum". |
||
|
||
Naja, hab da mal bei der wohbauförderung nachgefragt und di sagen wenn ich einen pc reinstelle zählts als Büro und wird somit ein Problem, egal ob ich da ne Heizung drin habe. |
||
|
||
Mir hat man bei der WBF gesagt, ein Keller ist ein Wohnraum, wenn man sich wohler fühlt als im EG/OG. Ist wohl Auslegungssache! |
||
|
||
|
||
Aus §3 Abs.2 Stellplatzhöchstzahlenverordnung 2015: Als Wohnnutzfläche nach Abs. 1 gilt die gesamte Bodenfläche einer Wohnung abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen und Ausnehmungen. Bei der Berechnung der Nutzfläche sind nicht zu berücksichtigen: a) Keller- und Dachbodenräume, soweit sie nach ihrer baulichen Ausgestaltung nicht für Wohnzwecke geeignet sind, sowie b) Treppen, offene Balkonen, Loggien und Terrassen. Aus § 44 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz: Als Wohnnutzfläche gilt die gesamte Nutzfläche des Wohngebäudes bzw. des Wohnteiles einschließlich allfälliger Ferienwohnungen und allfälliger der Privatzimmervermietung, als Freizeitwohnsitz oder als Altenwohnteil dienender Räume mit Ausnahme von Keller- und Dachbodenräumen, soweit sie nach ihrer baulichen Ausgestaltung nicht für Wohnzwecke geeignet sind, ....... |
||
|
||
Vielen vielen Dank für eure Mühe und eure raschen Antworten. Beruhigt mich alles ein bisschen :) Ich hoffe der Revisor sieht's dann auch so :) |