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Gar nicht so einfach. laut OIB 2 Meter Aber! hatten einen ähnlichen Fall, wo das Carport mit dem Haus verbunden war und mussten daher den Grenzabstand einhalten 3m. Wenn das bei dir auch zutrifft, dann müsstest du sogar 4 Meter Gebäudeabstand einhalten, da ja dein Nachbar direkt an der Grenze steht. Warum baut ihr nicht direkt an die Grenze? Was sagt das Bauamt? |
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Danke für deine Antwort! Ja das Bauamt ist.... schwierig. Sie sagen mal das und dann wieder das. Der BSV hat mal gesagt er würde dann 2m akzeptieren, jetzt redet er was von 6-8m. An das baufällige Gebäude zu bauen wäre sehr teuer (Brandschutzmauer etc). wir würden dann das Carport nicht mit der Eingangsüberdachung verbinden, also für sich alleine stehen lassen. Da ist nur die Fragen, wie viel Abstand muss dazwischen sein? |
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Da hab ich mich jetzt mit dem Gebäudeabstand vertan. Geschoßnzahl beider Gebäude vermehrt um vier (nicht zwei) sind dann sogar sechs Meter. Abstand Carport und Haus auf eigenem Grund wüsste ich jetzt nicht ob es da Bestimmungen gibt. Vielleicht könnte hier noch jemand Aufklären. |
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Was ich dabei nicht verstehe, ein Carport ist ja kein Gebäude. Im Gesetz wird von Nebengebäuden gesprochen, ein Carport ist ja aber an 4 Seiten offen und daher kein Gebäude. Der Abstand zu. Carport und Haus wäre ja nur, dass der Abstand zum Nachbargebäude geringer sein könnte. |
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So, gute Nachrichten Stmk.Baugesetz §13 Abstände (11) Befindet sich auf dem Grundstück ein Nebengebäude so ist nur der Grenzabstand einzuhalten. Das heißt, wenn das Nachbargebäude ein Nebengebäude ist, dann musst nur die 3 Meter einhalten. (Grenzabstand= Geschoßanzahl +2m) 1 |
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Is für die vorliegende Frage aber nicht anzuwenden, da das Carport kein Gebäude ist ! |
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Ist Ja egal ob Gebäude oder Carport. Denn selbst wenn der BSV meint es ist ein Gebäude, kann ja trotzdem bis auf drei meter hingebaut werden. |
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Na, das is nicht egal. Fürs Carport gelten grundsätzlich 2m. Wenn keine Brandübertragung zu erwarten ist, dann gar kein Abstand. |
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Und des is ganz sicher egel. Wenn mann auf die zwei Meter zum Nachbarn pocht, weil überdachter Abstellplatz, dann wirst aber auch die geforderten zwei meter Abstand zum eigenen Gebäude einhalten müssen.(Dann verlierst ja noch mehr) Lass doch den BSV das ganze als Gebäude definieren, und alles passt so wies eingereicht wurde. Frage an Malvari: oder wollt ihr unbedingt bis auf zwei meter zum Nachbarn hinbauen? Im Plan sind's ja 3,07 Meter. |
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Naja das Problem ist, das Nachbargebäude ist zu groß um als Nebengebäude zu zählen, dafür müsste es ja unter 40QM sein. Deswegen spinnt ja der BSV jetzt so.... wenn wir 2 m zum Haus einhalten müssten wäre das natürlich nicht optimal aber auch keine 6-8m. und wir würden eigentlich gerne die 3m einhalten, davon hat der BSV auch die ganze Zeut gesprochen, als er dann den Plan gesehen hat meinte er 'so geht das nicht, 6-8m'... ich hoffe ich erfahre heute was er jetzt endgültig meint danke euch! |
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Also was Baurecht betrifft hat bis dato @Karl10 immer die richtigen Auskünfte gegeben - d.h. auf seine Aussagen kannst du dich zu 100% verlassen - ist ja anscheinend sein Brotberuf. |
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Danke für das Lob.... aber 100% können´s wohl nie sein.... schon allein deshalb, weil selbst Juristen (und ich bin keiner!) zu vielen Fragen unterschiedlicher Meinung sind. Nochmal kurz zu der Frage: Es muss KEIN Abtsand eingehalten werden. Kann also genau daneben stehen. Darf lediglich keine konstruktive Verbindung miteinander haben. Dann bleibst ein isoliert für sich zu betrachtendes Carport und alles, was in den Abstandsregeln des § 13 steht, kannst vergessen, weil das nur für Gebäude gilt (und das Carport KEIN Gebäude ist). Damit is es auch völlig wurscht, ob das Gebäude des Nachbarn ein Nebengebäude ist oder nicht. Letztlich musst du dich dann mit deinem Carport nur nach OIB 2.2 halten: mit deinen geplanten 3m gegenüber der Nachbragrenze bist da weit außerhalb des relevanten Regelungsbereiches, der frühestens bei 2 m beginnt. Somit: Alles easy, alles im grünen Bereich! Und noch ein Hinweis: Warum schlägst du dich da mit Gemeinde und Bausachverständigen herum? Dein Carport ist ja bloß "meldepflichtig", oder? Zuerst sagst du, du wüsstest nicht, ob es da eine Bestimmung gibt. Dann kommt aber die Aussage, man müsste Abtsand halten. Würde mich interessieren, wo du das jetzt im Gesetz gefunden hast? |
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Ja hast du recht, die 2meter brauchst nur bei Carports über 50m2.(lt.OIB2. Tab1) Sorry. |
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Nach telefonischer Rücksprache mit dem BSV: Abstand 2m Carport Grundgrenze und zwischen Carport und Eingangsüberdachung Höhenunterschied bzw. geringgradiger Abstand 😊 |