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Grundsätzlich sollten die 3 meter schon eingehalten werden. Aber weist du überhaupt wo die 15cm fehlen. Wurde bei deinem Haus vieleicht nachträglich eine Fassade angebracht. Vielleicht steht die Grundstücksmauer halb/halb auf der Grundgrenze. Weist du genau wo die Grundgrenze ist? |
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Vielen Dank für deine Antwort! Wurde bei deinem Haus vieleicht nachträglich eine Fassade angebracht? -> Das Haus ist vor kurzem erst gebaut worden. Vielleicht steht die Grundstücksmauer halb/halb auf der Grundgrenze? -> Mein Aktueller Kenntnisstand ist das die Mauer sich in Vollständigen Alleineigentum unserer Nachbarn befindet. Sprich uns ist es weder gestattet irgendwas auf die Mauer zu nageln oder zu bepflanzen. Das ist auch im Einreichplan erkenntlich. |
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In Wien gibt es auch noch die "Schauseitenverkleidungen" - man darf 7cm zur Fassade dazugeben (wird gerne im Kleingarten genutzt) - vielleicht mal am Einreichplan nachschauen ob bei euch diese 7cm dabei sind. Soweit ich weiß zählen diese "nicht zum Haus". Wenn der Nachbar das auch hat, wären es 14cm - und Toleranzen gibt es auch |
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Danke für die Antwort! Im Einreichplan steht: WDVS mit 7cm dicken Anteil als Schauseitenverkleidung ist bei uns Vorhanden die gem. § 83 (1) c bzw. § 84 (1) BO über die Baulinie bzw. Baufluchtlinie ragt. Dann wären es 2,919m Abstand ohne der Schauseitenverkleidung. Kann mir allerdings nicht vorstellen das unser Nachbar auch so eine Schauseitenverkleidung auf deren Mauer hat. Gibt es eine Möglichkeit das rauszufinden? So sieht die Grundstücksgrenzmauer unseres Nachbarn aus: Im vergleich dazu unsere Mauer mit Schauseitenverkleidung: |
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Gibts da wirklich sowas wie Toleranzen beim Grenzabstand? |
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Die Schauseitenverkleidung muss man nicht "sehen" - man kann verkürzt gesagt sein Haus einfach 7cm "größer" bauen (sofern man ohne die 7cm rein rechnerisch die OIB Werte einhält) |
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Das bedeutet für meinen konkreten Fall, falls mein Nachbar auf deren Grenzmauer keine Schauseitenverkleidung gebaut hat, ist das Haus nicht genehmigt da: 0,081m (2,849m[akt. Abstand] + 7cm[Schauseitenverkleidung] = 2,919m) mit zu wenig Abstand zur Grundstücksgrenze gebaut worden ist. Versteh ich das so richtig? Im Einreichplan steht 3.0m zur Grenzmauer der Nachtbarn. d.h. diese 3m sind dann korrekt falls beide diese Schauseitenverkleidung haben? Sind diese 3m laut einreichplan nicht fassade(Haus) zu fassade(Mauer)? |
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also ohne mich da wirklich auszukennen denke ich mir: die 3m (bzw. in dem Fall 2,93m) sind ja normalerweise zur Grundgrenze einzuhalten. Da sollte es ja ganz egal sein wie der Nachbar gebaut hat (wenn man davon ausgeht dass er auf seinem Grundstück geblieben ist). Zu berücksichtigen wären "seine" 7cm aus meiner Sicht nur wenn diese auf eurem Grundstück stehen. 1 |
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Kenn mich mit der Wiener Bauordnung zwar nicht aus. Aber wenn am EP 3,00 Meter zur Mauer kodiert sind, dann muss dass auch so gebaut werden. Das mit der Schauseitenverkleidung gibt es bei uns in der Steiermark auch nicht, daher weiß ich jetzt nicht ob und wie das im EP darzustellen ist. Aber selbst mit dieser Schaufensterverkleidung passt das noch immer nicht. Wann wurde das Haus gekauft? Mit Verkäufer Kontakt aufnehmen und darauf ansprechen. Der müsste das ja wissen. Ist am Einreichplan der Bauführer und/oder Planverfasser ersichtlich? Dann würde ich zu denen auch gleich mal Kontakt aufnehmen und interviewen. Hoffe, dass es hier noch jemanden gibt der sich mit der Wiener Bauordnung auskennt, und das vielleicht aufklären kann. |
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Hallo voeslauer, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Hauskauf - Abstand Nachbargrundstück - Wien |
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Haus kaufen und gleich einmal mit den Nachbarn einen Streit wegen ca 10cm anfangen? Sicher der Beginn einer wunderbaren Freundschaft. Vor allem wenn das Haus schon stand als ihr euer Grundstück gekauft habt... |
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Okay es geht um das von euch gekaufte Haus, völlig falsch gelesen. Ist es denn ein Problem weil sich bereits jemand beschwert? Würde ich aber auch noch mit der verkaufenden Partei abklären... |