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Pool über Grenze Bauland/Grünland [NÖ]

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  •  Tomo8
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
10.10. - 12.10.2020
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Ich hätte betreffend unser Hausplanung eine Frage ob es zulässig ist einen Pool der größer ist als 50m³ teilweise im Bauland und teilweise im Grünland zu errichten? Der Teil der sich im Grünland befänden würde, wäre natürlich kleiner als 50m³. 

Bundesland: Niederösterreich
1 Grundstück mit etwa 50% Bauland und 50% Grünland

weitere ergänzende Frage:
Darf ich im Grünland einen Erdkeller errichten? dürfte dieser Erdkeller bei einer Hanglage auf einer Seite hinausschauen?

Bei einer telefonischen Anfrage bei der Gemeinde wurde vonseiten des Bausachverständigen der Gemeinde erklärt ich dürfte ein Nebengebäude bis 10m² ins Grünland stellen. Dies ist aber nach der aktuellen NÖ Bauordnung jedoch definitiv nicht so. Wenn ich dies jedoch trotzdem in den Einreichplan eintrage und es wird genehmigt, können mir daraus später probleme entstehen?

Vielen Dank!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.10.2020  (#1)

zitat..
Tomo8 schrieb: ob es zulässig ist einen Pool der größer ist als 50m³ teilweise im Bauland und teilweise im Grünland zu errichten?

Nein.

zitat..
Tomo8 schrieb: Der Teil der sich im Grünland befänden würde, wäre natürlich kleiner als 50m³.

Darauf kommts nicht an.

zitat..
Tomo8 schrieb: Darf ich im Grünland einen Erdkeller errichten?

Nein.

zitat..
Tomo8 schrieb: dürfte dieser Erdkeller bei einer Hanglage auf einer Seite hinausschauen?

Aufgrund der vorhergehenden Antwort stellt sich diese Frage nicht mehr.

zitat..
Tomo8 schrieb: Bei einer telefonischen Anfrage bei der Gemeinde wurde vonseiten des Bausachverständigen der Gemeinde erklärt ich dürfte ein Nebengebäude bis 10m² ins Grünland stellen.

Ist von der Gesetzeslage her jedenfalls grundlegend falsch. Und mündliche Zusagen für irgendwas sind generell ohne Bedeutung.

zitat..
Tomo8 schrieb: können mir daraus später probleme entstehen?

Probleme können dir nur für etwas entstehen, was keine Baubewilligung hat. Das heißt im konkreten Fall: obwohl völlig gegen das Gesetz, darfst du das Nebengebäude im Grünland aufstellen, wenn du eine eindeutige und nachvollziehbare Bewilligung dafür hast. Das ist dann der Fall, wenn du
- schon im Bauansuchen das Nebengebäude ausdrücklich erwähnst
- das Nebengebäude auch im Titel des Einreichplanes und der Baubeschreibung steht
- das Nebengebäude mit Grundriß, Schnitten und Ansichten im Einreichplan eingezeichnet ist und mit genauer Kennzeichnung im Lageplan steht
- in der Baubeschreibung extra und im Detail beschrieben ist
- im Lageplan wie gesetzlich vorgeschrieben auch die Widmungsarten und Widmungsgrenzen eingezeichnet sind und letzlich
- das Nebengebäude auch im Baubewilligungsbescheid bei den beantragten (und bewilligten) Bauwerken aufgelistet ist.

Wenn du das alles so hast, dann fährt quasi die Eisenbahn drüber. Dann hast du zwar eine Bewilligung, die gesetzwidrig ist, aber sie gilt, es fährt sozusagen die Eisenbahn drüber und es kann sie dir niemand mehr streitig machen.

Eines dabei bitte nicht übersehen: gilt alles nur, wenn du exakt so baust, wie bewilligt. Also keinerlei Abweichungen bei der Situierung, bei der Fläche, bei der Höhe, bei der Bauweise und den Baumaterialien und bei der Nutzung usw.!

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  •  Tomo8
12.10.2020  (#2)
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

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