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Nein. Darauf kommts nicht an. Nein. Aufgrund der vorhergehenden Antwort stellt sich diese Frage nicht mehr. Ist von der Gesetzeslage her jedenfalls grundlegend falsch. Und mündliche Zusagen für irgendwas sind generell ohne Bedeutung. Probleme können dir nur für etwas entstehen, was keine Baubewilligung hat. Das heißt im konkreten Fall: obwohl völlig gegen das Gesetz, darfst du das Nebengebäude im Grünland aufstellen, wenn du eine eindeutige und nachvollziehbare Bewilligung dafür hast. Das ist dann der Fall, wenn du - schon im Bauansuchen das Nebengebäude ausdrücklich erwähnst - das Nebengebäude auch im Titel des Einreichplanes und der Baubeschreibung steht - das Nebengebäude mit Grundriß, Schnitten und Ansichten im Einreichplan eingezeichnet ist und mit genauer Kennzeichnung im Lageplan steht - in der Baubeschreibung extra und im Detail beschrieben ist - im Lageplan wie gesetzlich vorgeschrieben auch die Widmungsarten und Widmungsgrenzen eingezeichnet sind und letzlich - das Nebengebäude auch im Baubewilligungsbescheid bei den beantragten (und bewilligten) Bauwerken aufgelistet ist. Wenn du das alles so hast, dann fährt quasi die Eisenbahn drüber. Dann hast du zwar eine Bewilligung, die gesetzwidrig ist, aber sie gilt, es fährt sozusagen die Eisenbahn drüber und es kann sie dir niemand mehr streitig machen. Eines dabei bitte nicht übersehen: gilt alles nur, wenn du exakt so baust, wie bewilligt. Also keinerlei Abweichungen bei der Situierung, bei der Fläche, bei der Höhe, bei der Bauweise und den Baumaterialien und bei der Nutzung usw.! 1 |
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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! |