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Kontoschließungen sind gewöhnlich vom Kontoinhaber zu unterfertigen. Wenn der Bankberater das so möchte, gehe ich davon aus, dass er diese Aufforderung in Erfüllung seiner internen Vorgaben ausgesprochen hat. Das wird die Bank jedenfalls freuen, dass der Aufforderung zur kundenseitigen Verlautbarung bei wesentlicher Änderung der Einkommensverhältnisse nachgekommen wurde. Ja - denke, dass die stille Bezugsverpfändung nochmal unterfertigt werden muss. |
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:) Wie meinst du das jetzt? Ist das nicht normal? Wird hier mein ex Arbeitgeber jetzt kontaktiert oder von mir etwas verlangt diesbezüglich? |
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alles in Ordnung. In den Kreditverträgen der BA steht u.a. "Der Darlehensnehmer und allfällige Mithaftende sind verpflichtet, den Darlehensgeber während der Darlehenslaufzeit von wesentlichen Veränderungen der Vermögens- und Einkommensverhältnisse zu verständigen". Diesem Ersuchen bist du nachgekommen. Nein - es wird gar kein Arbeitgeber verständigt. Die Gehaltsverpfändung ist still und bleibt still solange die Kreditraten vereinbarungsgemäß bedient werden. wie erwähnt -vielleicht lassen sie dich die Bezugsverpfändung nochmal aktualisiert unterschreiben. Nachdem es sich um ein Baukonto handelt und der offene Saldo im nächsten Schritt in einen langfristigen Kreditvertrag übergeführt wird, wird die Bank die Aktualisierung der Unterlagen gleich mit vornehmen. |
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Alles korrekt. |
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Warum geht eine bereits dazumal unterzeichnete stille Bezugsverpfändung nicht automatisch auf den neuen AG über? Sie ist ja so oder anders still und wird ja nicht bei irgendeinem AG deponiert sondern bleibt ja bei der Bank? Wann bei einer stillen Vereinbarung, Ausser bei nicht Bedienung der Raten, kontaktiert die Bank den Arbeitgeber? Kann denn die Bank meinen EX AG jetzt noch kontaktieren oder würde iwelche Auskünfte bekommen vom EX AG? |
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Meinst du mit Aktualisierung der Unterlagen, die neue Bezugsverpfändung unterzeichnen lassen ? |
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genau - so meinte ich das. |