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Bin mir jetzt nicht sicher, wie du das meinst: soll auch in den Weingarten?? Welche Engpassleistung soll die PV haben? Bauwerke für Versuchs- und Forschungszwecke sind im Grünland nicht zulässig! |
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PV wird nicht mit dem Stromnetz verbunden. Der Weingarten ist schon verwildert und wirtschaftlich nicht mehr nutzbar (Alter). Nimmt man den Term 'Forschung' aus der Thematik. Ist es zulässig landwirtschaftliche Gründe für persönliche Nutzpflanzen bzw. Erzeugung von Energie zu nutzen. Gerade für letzteres sind oftmals bauliche Maßnahmen erforderlich. |
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Ich hab nach der Engpassleistung der Photovoltaikanlage gefragt. Es geht zunächst nicht darum, was du mit dem Strom machst! Was verstehst du unter "PERSÖNLICHE" Nutzpflanzen?? Deckung des Eigenbedarfes? Und was ist mit dem Term "Versuch"? |
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Das müsste ich abhängig von den unterteilten Flächen berechnen (Steuereinheit der Batteriemodule). Die Anlage benötigt sicher >15kWp. Mit dem Begriff Engpassleistung kann ich leider nichts anfangen. Ich würde es parallel zu dem Laborversuch betreuen. Ganz privat. Die Nutzpflanzen würden für den Eigenverbrauch genutzt. Ganz einfach gedacht: Ein Gemüsegarten (mit komplizierter Technik) und eine PV-Anlage. Alles für den Eigengebrauch. Ich verdiene daran quasi nichts dazu. Die Messergebnisse dieser Anlage(n) als Referenz für meine aktuelle Forschung sind ein reiner Hintergedanke. |
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Der Begriff steht im NÖ Raumordnungsgesetz. Und von diesem Wert hängt es ab, ob du eine spezielle Widmung für die Photovoltaik brauchst oder sie im "normalen" Grünland errichten darfst. "Engpassleistung" ist die maximale elektrische Dauerleistung (in kW), die eine Photovoltaikanlage unter Normalbedingungen abgeben kann. Sie wird durch den schwächsten Anlagenteil, den sogenannten Engpass, begrenzt. Und: es ist die gesamte Anlage mit ihrer Gesamtleistung zu betrachten! Und nochmal: vergiß zunächst mal die Batterien. Jetzt gehts mal nur um die Photovoltaikanlage und um die Frage, ob diese zulässig ist. Und nur bejahendenfalls stellt sich dann noch die Frage, ob man auch einen Batteriespeicher unter den Oberbegriff "Photovoltaikanlage" subsumieren kann. Da geht im Grünland gar nichts, was baubewillligungs- oder anzeigepflichtig ist! ausgenommen eine Photovoltaik bis 50 kW Engpassleistung, weil das im Gesetz so steht. Der Batteriespeicher geht meines Erachtens nicht, weil er ja nicht der Stromerzeugung bzw. Energiegewinnung dient (sondern der Speicherung). |
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Danke erstmals. Ich bin leider sehr unerfahren bezüglichen diversen Rechten\ Pflichten. Liegen solche Genehmigungen in der Hand der Gemeinde\ Land\ Bund? Oder darf man landwirtschaftliche Flächen wirklich nur wirtschaftlich nutzen? Gibt es eine Stelle bei der ich mich beraten lassen kann? Unsere Rechtsabteilung (TU) habe ich schon befragt. Leider ist keiner Spezialist in Baurecht bzw. hatten sie nicht wirklich Lust zu recherchieren. In aller Fairness, ich habe schon wieder eine spezielle Extrawurtst. Einzig Antwort: "Frag mal auf der Gemeinde". Würde trotzdem gerne vorbereitet seriöse Anfragen stellen (anders als hier im Forum) Bezüglich Engpassleistung. Ich informiere mich einmal wie ich das berechnen kann. Einzige Eckdaten sind wahrscheinlich 15kWp (max. 15kW Engpassleistung?) |
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Gemeinde (Bürgermeister = Baubehörde) Das ist kein "ODER"! Und wie du die Fläche "nutzt", ist grundsätzlich dir überlassen. Nur das "Bauen" im Grünland hat (strenge) Regeln. Dieses setzt eine (land)wirtschaftliche Nutzung voraus (und nebenbei noch ein paar andere Dinge). Wenn du nichts baust, dann kannst du die Fläche nutzen wie du willst. Was willst du hören? Dass dir jemand sagt, was DU machen sollst? Jemand, der dich nicht oder nur wenig kennt? Es geht doch darum, dass DU mal sagst, was DU machen willst und wie DU es machen willst. Dafür brauchst du niemanden. Denn wenn dir jemand sagt, was DU machen sollst, ist es nie mehr ganz das, was DU eigentlich machen wolltest. Und dann entstehen Dinge, die dann zum Schluss eigentlich nicht mehr das sind, was DU eigentlich ursprünglich wolltest. Und das ist der Beginn eines mit viel Kampf und Krampf gepflasterten Weges. Also sag im Detail, was du machen willst und wie du es machen willst und die andere Seite kann dir dann sagen, ob das zulässig ist oder nicht. |
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Dann frage ich einmal unseren Bürgermeister was er davon hält bzw. das Bauamt. Gegebenfalls kann ich mir auch eine Art 'Stromernte' mit Einspeisung vorstellen. Eine PV-Anlage braucht nun mal ein bisschen Technik drumherum. Diese steht besser in einem kleinen Häuschen. Zusätzlich überlege ich auch einen Termin mit der Landwirtschaftskammer auszumachen und mich beraten zu lassen. Sollte die persönliche Linie direkt mit der Gemeinde reichen ist mir das natürlich lieber. |
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Frag bei der Energie- und Umweltberatung des Landes Niederösterreich www.enu.at Da PV insbesondere in der (landwirtschaftlichen) Freifläche immer wichtiger wird gibts dort ExpertInnen, die am aktuellen Stand sind. Auch was die in Kürze zu erwartenden Änderungen im NÖ Raumordnungsgesetz zur Widmung von PV in der Freifläche betrifft. |
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@chri77 Hab ich ja schon klar beantwortet....das ist der derzeit gültige aktuelle Stand, siehe § 20 NÖ Raumordnungsgesetz. Eine Gesetzesänderungsverfahren ist derzeit im NÖ Landtag nicht anhängig (nicht einmal ein Antrag dafür eingebracht). Mag sein, dass die Fachabteilungen daran arbeiten. Das tun sie aber im Prinzip laufend, nach dem Motto: nach der Novelle ist vor der nächsten Novelle... |