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Grundbucheintrag Ehepartner [NÖ]

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  •  hartbau
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
13.10. - 23.10.2020
28 Antworten | 12 Autoren 28
28
Hallo Baugemeinde,

meine Frau und ich sind in der Fertigstellungsphase unseres EFH. Der Grund gehört mir und meiner Schwester, ist aber parzelliert. Nun bin ich hier im Rechtsforum auch öfters auf den Grundbucheintrag gestoßen und frage mich welche kosten auf uns zukommen?

Ich habe auf https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundbuch/1/Seite.600201.html
gelesen, dass 1.1% des Wertes (?) an Gebühr anfallen. Weiter unten stehen die Begünstigten (Ehepartner) welche mit dem 3-fachen des Einheitswertes berechnet werden. Sind von dem 3-fachen des Einheitswertes 1.1% an Gebühr zu zahlen?

Wäre es günstiger vor der Fertigstellung den Eintrag zu machen, da sich mit einem fertigen neuen Haus der Wert des Grundstückes erheblich steigert?

Müssen Ehepartner diese Gebühr überhaupt bezahlen? Wieso? Es gehört doch sowieso 'uns'? Die Gebühr von 44€ versteh ich noch (Amt halt), aber einer eingetragen Familie (Ehe) einen Prozentsatz des Wertes in Rechnung zu stellen hört sich für mich wie eine Art Spekulationssteuer an.

  •  gdfde
  •   Gold-Award
20.10.2020  (#21)

zitat..
Karl10 schrieb: Seine Frage war doch, ob das irgendwie eh automatisch geht, wenn sie das Haus mitfinanziert.....

Und die Antwort wäre, dass das nicht automatisch passiert.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
20.10.2020  (#22)

zitat..
hartbau schrieb: Ich (wir) haben uns deshalb dafür entschieden uns zu gleichen Teilen ins Grundbuch eintragen zu lassen. Im Falle einer (hässlichen) Trennung würde ich ziemlich sicher schlechter aussteigen.

Das war ein sehr fairer Zug von dir emoji

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  •  Dumtidum
20.10.2020  (#23)
Ich möchte noch folgende Überlegungen ins Treffen führen: 

Das Grundbuch ist wichtig, aber eigentlich nur ein erster Schritt. Wenn man das Thema wirklich ernsthaft zu Ende denkt, sollte auch schon geklärt sein, was passiert, wenn ein Partner den anderen nicht auszahlen kann/will und wie eine eventuelle Haftungsfreistellung aus einer (gemeinsamen) Finanzierung erfolgt. Man darf ja nicht vergessen, dass die Miteigentumsanteile im Allgmeinen wohl unverkäuflich sind.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
20.10.2020  (#24)

zitat..
Dumtidum schrieb: und wie eine eventuelle Haftungsfreistellung aus einer (gemeinsamen) Finanzierung erfolgt.

Eher nicht.
Der Bank, die dann im Grundbuch steht, ists egal, ob der Mann oder die Frau die Raten nicht mehr zahlen kann, weil er/sie zb. sein Einkommen im Spielkasino läßt.

Wenn die Rate nicht bezahlt wird, versteigert die Bank das Haus samt Grundstück.


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  •  MalcolmX
21.10.2020  (#25)
Es ist hald die einfachste Situation wenn beide Partner die Sache 50/50 finanzieren.  Ansonsten hat man im Wesentlichen als "wohlhabender" Partner nur die Möglichkeit,  es ganz alleine zu finanzieren oder eben wirklich die Hälfte des eingebrachten Kapitals zu verschenken. Wobei da auch nie drauf vergessen werden sollte, das viele Frauen viel Zeit und Energie unentgeltlich daheim reinstecken (Karenz etc). Ich denke, in einer Partnerschaft sollte man es schaffen, so zu kommunizieren,  dass die Vorgehensweise für beide passt.  Sonst ist es von Anfang an zwecklos.

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  •  hartbau
21.10.2020  (#26)
@gdfde: Danke. Im umgekehrten Fall würde sie sich genauso Verhalten. 

Eine andere Möglichkeit von Bekannten war eine Art Ehevertrag. Im Falle einer Trennung (Grund ist egal) und noch bestehenden Kredit muss nicht der gesamte Betrag ausgezahlt sondern es wird eine Ratenzahlung vereinbart damit das Haus nicht verloren geht. Zumindest für einen der beiden. Wer das Haus bekommt entscheiden sie selbst oder über einen Mediator. Sollte es keiner wollen, wird es verkauft. Dafür stehen jetzt beide zu 50/50 im Grundbuch. Die eingebrachten Mittel würden dabei im Vertrag festgehalten und werden für die raten herangezogen. Die damaligen Anwaltskosten waren damals (2017) ca.4000€. 

Unsere Eltern empfehlen uns zumindest sowas ähnliches aufzusetzen.

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  •  Gemeinderat
23.10.2020  (#27)
Also bevor hier eine kollektive Sorge hochkommt:

Wir sind nicht verpartnert, nicht verheiratet, haben kein gemeinsames Kind (sie hat eines) und das Grundstück gehört ausschließlich mir.
Beim Haus stehen Eigenmittel von 100.000 (ich) + 25.000 (sie) gegenüber. 
Eine genaue Zahl wie viel wir haben will ich gar nicht nennen - ist noch etwas mehr (Liquiditätsbackup. Eh klar).

Geplant ist, das in dieser Konstellation einzusetzen.

Würde es nicht genügen, ein gemeinsames Konto zu haben, auf das man diese Eigenmittel einzahlt und von dort wird alles bedient?
Dann wäre auch klar, von wem wie viel initial gekommen ist? 


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  •  csblack
  •   Silber-Award
23.10.2020  (#28)
Bei uns folgende Situation: Grundstück hat mein Mann geerbt, finanziell kommt von mir mehr. Da ich aber ohne GB Eintrag keinen Cent in einen Bau gesteckt hätte, stehe ich zu 50% im GB. Wir haben allerdings ein Schreiben aufgesetzt, dass das Grundstück von ihm eingebracht wurde, und werden nach Bauschluß eine genaue Liste vorlegen, wer was investiert hat. Das wird von beiden Seiten unterfertigt und zu unserem Notarakt gelegt.
Geht uns nur darum, dass im Fall des Falles die Anwälte dann objektive Angaben über die Einbringungen des jeweiligen Partners haben.
Laut Notar kann man nie genau wissen, wie was ausgeht, aber man hat zumindest Kenntnis über die größeren Investitionen im Leben. Den Rest, also unseren Alltag bestreiten wir auch von einem gemeinsamen Konto.

Ich würde die Situation mit dem Notar besprechen. Die haben da oft sehr gute Lösungen...

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