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Wärmepumpe max. dB Grundstücksgrenze

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  •  lukas1989
28.11. - 1.12.2020
11 Antworten | 8 Autoren 11
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Guten Abend Leute!

Ich weiß es ist schon öfters diskutiert worden aber ich wollte mal up2date sein.
Sind soeben an der Fertigstellung unseres EFH.

Wollte mal wissen was die max. dB der Wärmepumpe haben darf zur Grundstücksgrenze zum Nachbar? (Nö,Wohngebiet)

Vielen Dank für die Info im Voraus.

lg Lukas

  •  berhan
  •   Gold-Award
29.11.2020  (#1)

zitat..
lukas1989 schrieb: Wollte mal wissen was die max. dB der Wärmepumpe haben darf zur Grundstücksgrenze zum Nachbar? (Nö,Wohngebiet)

Meines Wissens gibt es derzeit in NÖ diesbezüglich keine gesetzliche Grenze.

Unabhängig der gesetzlichen Grundlagen will man aber seine Nachbarn sicher nicht vergrämen. Ist aber ein komplexes Thema, in meiner Estrich-Ausheizphase ist die WP WP [Wärmepumpe] mit voller Leistung unterwegs gewesen, trotzdem war 2 Meter neben der WP WP [Wärmepumpe] der Verkehrslärm um einiges lauter. Die meisten WP WP [Wärmepumpe] können die Leistung für den Nachtberieb aber reduzieren. Wenn dein Gebäude genug Speichermasse hat, gut gedämmt ist und die WP WP [Wärmepumpe] genug Leistung hat, kannst du die WP WP [Wärmepumpe] in der Nacht auch abdrehen. Ist dann eine Win-win-Situation, keine Schallemissionen in der Nacht und höher COP-Werte am Tag.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
29.11.2020  (#2)

zitat..
berhan schrieb: Meines Wissens gibt es derzeit in NÖ diesbezüglich keine gesetzliche Grenze.

Luft Wärmepumpen sind bewilligungsfrei (https://www.noe.gv.at/noe/Wasser/grundwasser_waerme.html), von dem her gibt es auch keine definierten Grenzwerte.

Trotzdem darf eine WP WP [Wärmepumpe] nicht beliebig laut sein, da es einen Schutz vor Immissionen vom Nachbargrundstück gibt, insbesondere § 364 des ABGBs (https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/364). Allerdings werden da keine konkreten Grenzen definiert, sondern es ist immer im Einzelfall zu klären, was zu laut ist (die WP WP [Wärmepumpe] darf nicht wesentlich lauter sein als die Umgebungsgeräusche.).

"Der Eigentümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen."


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
30.11.2020  (#3)
Hier der Link zum Schallrechner, der dir schon mal einen groben Anhaltspunkt der möglichen Aufstellung gibt:

https://www.waermepumpe-austria.at/schallrechner

Man sieht da sehr schnell, dass selbst die leisesten Geräte um die 4 m von der Grundgrenze weg bleiben müssten. Die Realität zeigt leider, dass lautere Kastln gern ganz nahe an der Grenze stehen.

Über kurz oder lang wird sich der Gesetzgeber auch nicht mehr vor klaren Regeln drücken können. Die Grundstücke werden immer kleiner, bei uns wird um die 700 m² neuparzelliert, da steigt das Konfliktpotenzial, wenn jeder dem anderen so ein Kastl vor die Terrasse setzt.

Und bitte glaub ja nicht den Märchen des Installateurs, der dir verspricht "die LWP LWP [Luftwärmepumpe] hörst praktisch nicht", lass dir seine Berechnung für den Aufstellort zeigen. Von den meisten kommt dann nur das retour 😳.

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  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
30.11.2020  (#4)

zitat..
rabaum schrieb: Und bitte glaub ja nicht den Märchen des Installateurs, der dir verspricht "die LWP LWP [Luftwärmepumpe] hörst praktisch nicht", lass dir seine Berechnung für den Aufstellort zeigen. Von den meisten kommt dann nur das retour 😳.

Wieso Märchen? Ich hör meine Wärmepumpe nicht wenn ich im Garten oder vor dem Haus bin. Im Haus höre ich sie fallweise wenn ich gerade im Technikraum bin

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
30.11.2020  (#5)
Setting: Umgebung ganz still, 0 Grad Lufttemperatur und Nebel, du stehst ca. 3-5 m vor der WP WP [Wärmepumpe] in Ausblasrichtung.

Das hörst du nichts? Glaube ich nicht. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.11.2020  (#6)
Etwas "zu hören" ist nicht automatisch gleichzusetzten mit "belästigt" werden; und schon gar nicht mit "unzumutbar oder wesentlich beeinträchtigt" werden.

@­chrismo hat es richtig und vor allem vollständig gesagt. Da gibts eigentlich nichts mehr hinzuzufügen:
- Im Verwaltungsrecht (Baurecht) ist es in NÖ kein Thema, weil nicht geregelt.
- im Zivilrecht (§364 ABGB) geht es um eine "wesentliche Beeinträchtigung der ortsüblichen Benützung eines Grundstückes". - Das Argument, etwas "zu hören" (also über der Wahrnehmungsschwelle") wird da für eine (erfolgreiche) Unterlassungsklage wohl allein nicht reichen.

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  •  Notausgang
  •   Bronze-Award
30.11.2020  (#7)
Also unsere neue LWP LWP [Luftwärmepumpe] (Schallleistungspegel 54 dB (A)) steht ca. 4m von der Grundgrenze (Straße) und läuft seit Inbetriebnahme vor 3 Wochen auf Volllast (Estrichtrockung, AT meistens zwischen -3 und +3°C). 
An einem einzigen Tag hat man sie wirklich akustisch wahrgenommen (extremer Nebel und ca. 0°C).
Ansonsten sehe ich von der Straße aus nur durch bewegte Äste davor, dass sie überhaupt läuft.

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  •  Hermine
1.12.2020  (#8)
Die Nachbarswärmepumpe steht 1 Meter neben unserer Grundstücksmauer zwischen 2 Betonmauern. Wir messen im Winter 65DB an unserer Grundgrenze und außer einer Zivilrechtsklage hätten wir keine Möglichkeit das zu unterbinden.
Ist nicht so toll.

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  •  Notausgang
  •   Bronze-Award
1.12.2020  (#9)

zitat..
Hermine schrieb: Die Nachbarswärmepumpe steht 1 Meter neben unserer Grundstücksmauer zwischen 2 Betonmauern. Wir messen im Winter 65DB an unserer Grundgrenze und außer einer Zivilrechtsklage hätten wir keine Möglichkeit das zu unterbinden.
Ist nicht so toll.

Bei einem derartigen Lautstärkeniveau wäre eine Klage aber sehr aussichtsreich - zumal wahrscheinlich am Ende ohnehin der Hersteller oder Installateur haften würde. Bei 65 dB (A) in einer Entfernung von einem Meter wurde entweder am Aufstellort oder Gerät (wenn es nicht uralt ist) extrem gepfuscht.

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
1.12.2020  (#10)
aber genau das "hören" birgt doch das meiste konfliktpotential. da ist es egal ob das ding 65db oder 15db produziert. wenn man sich durch das geräusch belästigt fühlt dann ist das so. ob sich das jetzt zivilrechtlich oder sonstwie einklagen lässt ist doch humbug.
die verdammte wildwuchs an größtenteils nicht gerechneten luftis die meist falsch dimensioniert und falsch positioniert werden ist ein graus.
ich rede hier nicht von exakt ausgelegten guten anlagen!!
sondern von den anlagen die mittlerweils jeder insti meist ohne jegliche rechnerische grundlage irgendwo hinpfurzt.
am schlimmsten wird das im objektbau. da dürfen jetzt keine gasthermen mehr eingesetzt werden - jetzt werden halt bei den doppelhäusern die luftis in den garten gestellt. bei uns in der gegend wird da grad ein projekt hochgezogen mit 8 doppelhäusern - grundrenzen dazwischen ganz knapp mit jeweils 3m ausgereizt. die luftis schießen sich gegenseitig ab.

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  •  Hermine
1.12.2020  (#11)

zitat..
Notausgang schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Hermine: Die Nachbarswärmepumpe steht 1 Meter neben unserer Grundstücksmauer zwischen 2 Betonmauern. Wir messen im Winter 65DB an unserer Grundgrenze und außer einer Zivilrechtsklage hätten wir keine Möglichkeit das zu unterbinden.
Ist nicht so toll.

Bei einem derartigen Lautstärkeniveau wäre eine Klage aber sehr aussichtsreich - zumal wahrscheinlich am Ende ohnehin der Hersteller oder Installateur haften würde. Bei 65 dB (A) in einer Entfernung von einem Meter wurde entweder am Aufstellort oder Gerät (wenn es nicht uralt ist) extrem gepfuscht.

Das Geräte ist ganz neu und "das leisete am Markt" (was ja über jedes behauptet wird).
Der Nachbar ist nicht gesprächsbereit (er schaltet nicht mal die Nachtabsenkung ein), Kontaktaufnahmen unserer Seite mit Hersteller und Installateur blieben erfolglos. Der Herstellervertreter hat immerhin eingeräumt, dass die Aufstellung des Geräts zwischen 1 zirka 1,5 Meter hohen Betonwänden nicht optimal ist.
Das Gerät ist auch nicht straßenseitig sondern im Garten zwischen unseren Häusern wo auch unser Schlafzimmer ist.
Über eine Klage trauen wir uns nicht drüber da es eben keine konkreten Vorgaben gibt. (Auch wenn wir vermuten, dass durch die sehr ländliche Gegend, der Geräuschpegel schon eine eingeschränkte Nutzung darstellt).
Wir haben selbst eine LWP LWP [Luftwärmepumpe], hatten uns aber für ein Innengerät entschieden damit wir niemanden belästigen. Und das obwohl wir die Ersten waren die hier gebaut haben.
Bitte denk auch an die Nachbarn wenn ihr schon ein Gerät mit Außeneinheit haben wollt. 

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