Hallo! Ich habe in einem Geräteraum und in der Garage eine eigene UV geplant. Wie habt ihr in der Hauptverteilung solche Unterverteiler abgesichert. Zuerst hätte ich überlegt D02 Lasttrennschalter zu verwenden. Diese sind eigentlich relativ teuer. Hier würde ich auch einen Leitungsschutzschalter bekommen. Normal sollte man wegen der Selektivität diese nicht verwenden. Wie habt ihr das gelöst?
Leitungsschutzschalter dürfen nicht zum Schutz von Fi-Schaltergruppen vorkommen, wie sie in einen UV vorkommen. Nicht zulässig. Da muss eine Schmelzsicherung oder Leistungsschalter vorran. Da gehts um den max Abschaltstrom. Leitungsschalter könnte bei einen gewissen Kurzschlusstrom picken bleiben und sind kein Schutz für Fi, damit der dann picken bleibt.. Dann kauf lieber schraubbare D02, wenn du dir den Laststrennschalter nicht leisten willst
Danke für diesen Hinweis, wieder was gelernt. Ich hätte es nicht gewusst, aber mein Onkel hat mir einen Hager CJG eingebaut und der ist Nennstrom vorsicherbar.
Ja das weiss nicht ein jeder, dass nicht jeder 40A Fi mit 40A vorsicherbar ist. Hört sich auch nicht logisch an. Da muss man die Datenblätter lesen. Die nennstromvorsicherbaren kosten mehr. Vor allem in den Baumärkten
Dürfte ich parallel zur bestehenden Nachzähersicherung noch eine zweie Nachzählersicherung (z.B. mit 25 A) nachbauen lassen? Anschlussleistung ist bei meinem EVU (Linz Netz) glaub ich an der Stromstärke vonder Nachzählersicherung festgemacht.
wie du in Linz absichern darfst, weiss ich nicht,.. das gibts beim EVU ein Blatt, wie du sichern musst und darfst und welche Kabelquerschnitte du verlegen musst. ob du im Nachzählerteil Platz für 2 Sicherungslasttrennschalter hast weiss ich auch nicht, aber es sollte kein Problem sein. Du musst aber die FIs, wenn Nennstromvorischerbar nicht mehr im Verteiler vorsichern! Ich weiss, wegen der Selektivität. Wird dann aber schon schwer, DO02 25A zu 16A/C Automaten selektiv sind.
Soviel ich weiß ist, zumindest bei Netz NÖ, nur eine Nachzählerhauptsicherung je Zähler erlaubt.
Gerade in den Technischen Ausführungsbestimmungen nachgesehen:
"9. Im Nachzähler-Verteilerfeld darf jeder Messeinrichtung nur eine Garnitur Nachzählerhauptsicherungen zugeordnet sein. Sie sind im direkten Anschluss an das Messfeld anzuordnen...."