Liebe Alle!
Ich habe einen Teil meines Grundstücks an den Nachbarn verkauft. Es gab bei der Teilung viele Probleme, ua mit dem Geometer. Es hat 1 Jahr gedauert, bis ich den Kaufpreis endlich hatte.
Ua, weil der Geometer ewig für die neue Vermessungsurkunde brauchte. Nun bin ich verwirrt - weil auf der neuen Urkunde der längst abgerissene Altbestand (Doppelgarage) noch eingezeichnet ist. Ist das Usus? Oder ist es egal, weil es nur um die Grundstücksgrenze geht? Muß ich da was unternehmen? Ich will jetzt nicht gleich bei der Gemeinde fragen u "schlafende Hunde" wecken .... es gab in der Sache eh schon diverse Probleme.
LG u DANKE!
Gesamten Text anzeigen