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Diskrepanz zwischen AB & Rechnung

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  •  Jopraxl
  •   Bronze-Award
18.12. - 25.12.2020
23 Antworten | 12 Autoren 23
23
Wir haben nun eine Auftragsbestätigung bekommen auf der folgendes vermerkt ist:


2020/20201217872875.jpg
Die Baufirma meint das mit "Fixpreis...." gemeint ist, dass der Einheitspreis je Position bis Jahresende gemeint ist. Fur mich ist das nicht so eindeutig da der Satz ohne Bezug dazu einfach da steht.

Wir haben nun mündlich vorab die Info bekommen, dass der Rechnungsbetrag vermutlich ca. 20-25% über der vorher veranschlagten Summe liegen wird. 

Vorsorglich mal nachgefragt:
Was gilt hier nun eurer Meinung nach im Streitfalle?

  •  heinzi
  •   Gold-Award
18.12.2020  (#1)
Ja der fixpreis bezieht sich auf die Einzelpreise also dass z. B. 1 m3 beton, 168 Euro kostet. Wenn dann statt 30 m3, 34 m3 benötigt wird, werden auch die 34 m3 verrechnet, weil der Baumeister dir auch die 34 m3 geliefert hat. Das kann sein weil z. B. der statiker sagt dass die Decke nicht 22 cm sondern 25 cm dick sein muss? 

Was oft sinnvoll ist, bei der Auftragsvergabe den Betrag zu pauschalieren. Dann rechnet der Baumeister die Massen noch einmal nach ob sie halbwegs passen, mehr oder minderleistungen gehen dann auf Kosten oder Gewinn des Auftragnehmer. 

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  •  Turbissimo
18.12.2020  (#2)

zitat..
Jopraxl schrieb: Vorsorglich mal nachgefragt:
Was gilt hier nun eurer Meinung nach im Streitfalle?

Das ist vollkommen klar beschrieben, wie schon heinzi sagt: Fixpreis heißt dass bei den Einzelpreisen keine Gleitung etc aufgeschlagen wird. Abrechnung erfolgt nach tats. Aufwand - heißt die Mengen sind variabel. Gibt keinen Anlass hier zu Streiten anzufangen

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  •  Jopraxl
  •   Bronze-Award
18.12.2020  (#3)
Es geht hier um eine Einfriedung.
Es stellt sich aber trotzdem die Frage wie man sich nach 2maliger Besichtigung dermaßen verkalkulieten kann? Es macht vemutlich einen Unterschied ob die Baufirma absichtlich günstiger angeboten hat um den Zuschlag zu bekommen oder ob auf einmal irgendwelche unvorhersehbaren Kosten aufgetaucht sind? Da muß doch unterschieden werden? 20-25% erscheinen mir doch etwas viel.

zitat..
Turbissimo schrieb: Das ist vollkommen klar beschrieben, wie schon heinzi sagt: Fixpreis heißt dass bei den Einzelpreisen keine Gleitung etc aufgeschlagen wird. Abrechnung erfolgt nach tats. Aufwand - heißt die Mengen sind variabel. Gibt keinen Anlass hier zu Streiten anzufangen

Wenn dem so wäre würde das ja einen Freibrief für die Firmen darstellen? Dann könnens ja gleich das doppelte verrechnen weils wurscht ist? Auch wenn der Angebotspreis wider besserem Wissen (davon gehe ich hier aus) niedrig gehalten wurde? 

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  •  Jopraxl
  •   Bronze-Award
18.12.2020  (#4)
Ausserdem, es muss doch eine Mitteilungspflicht des Auftragnehmers geben, wenn absehbar ist, dass der ursprünglich kalkulierte Preis nicht gehalten werden kann?,

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
18.12.2020  (#5)
Hast du die Mengen im Angebot nicht irgendwie auf Plausibilität überprüft?

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  •  Jopraxl
  •   Bronze-Award
18.12.2020  (#6)
Grob ja, aber ich bin leider kein Baumeister. Für den Bagger haben sie schon etwas zu wenig angesetzt und das habe ich bereits beim Angebot (schriftlich) bemängelt. Beton fürs Fundament wurde auch mit 4m3 nachgebessert.

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  •  Turbissimo
18.12.2020  (#7)
Das beste wäre gewesen eine Pauschale zu vereinbaren, dann wären keine Überraschung möglich. Das ist halt immer die Gefahr von Regieangeboten, dass zu wenig Massen angenommen werden, das Angebot vermeintlich günstig ist und der Bauherr am Ende erst den tatsächlichen Preis präsentiert bekommt.

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  •  hausbau87
18.12.2020  (#8)
Wie bereits geschrieben wurde, bezieht sich die Fixpreisbindung nur auf die Einheitspreise der Positionen, sprich die Einheitspreise erhöhen sich nicht.
Grundsätzlich kannst du jetzt nur nachprüfen, wenn du die Lieferscheine von den gelieferten Materialien hast, ob die Mengen die geliefert wurden mit den abgerechneten übereinstimmen.
Baggerarbeiten sind generell schwierig einzuschätzen.
Wobei 20-25% mir viel vorkommt zwischen Auftrag und Abrechnung, da würde ich nochmals nachfragen woher das jetzt alles kommt.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
18.12.2020  (#9)

zitat..
Jopraxl schrieb: Grob ja, aber ich bin leider kein Baumeister. Für den Bagger haben sie schon etwas zu wenig angesetzt und das habe ich bereits beim Angebot (schriftlich) bemängelt.

Hattest du noch andere Angebote? Wenn bei den anderen höhere Einheitspreise drin sind, dann ist das ja trotzdem noch günstiger. Weil ja immer auf die jetzigen Mengen gekommen wären bei der Durchführung.

Anders ist es natürlich, wenn ihr nur auf die Summe geschaut hbtt und jemanden aussortiert habt, der mehr Material/Aufwand angenommen hat und deswegen teurer war.


zitat..
Turbissimo schrieb: Das beste wäre gewesen eine Pauschale zu vereinbaren, dann wären keine Überraschung möglich.

Bei Pauschalangeboten läuft es meist so ab, dass die Firma wie bei einem Regieangebot kalkuliert und dann einen ordentlichen Sicherheitsaufschlag aufschlägt, dass es eben immer noch ein Gewinn ist, falls mehr Aufwand ist als angenommen. Solange nix außergewöhnliches passiert, ist ein Regieangebot billiger, aber halt unsicherer. Also es ist nicht pauschal das beste emoji


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  •  Supapeda
  •   Silber-Award
18.12.2020  (#10)
Wir hatten das bei fast allen Gewerken so, nennt man bei uns eine "unechte Pauschale". 
Einheitspreise werden verhandelt und dann nach Aufmaß abgerechnet. Ist eine faire Sache wie ich finde

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  •  BAULEItEr
18.12.2020  (#11)
Da weder eine Mengengarantie noch ein Pauschalvertrag vereinbart wurde, ist nach tatsächlichen Aufwand abzurechnen.
Jedoch ist bei beträchtlicher Preisüberschreitung der AG vor Ausführung zu Verständigen.
Das Problem was aber auch hier ist, es wurde nicht vereinbart ab wann man von einer beträchtlichen Überschreitung ausgeht.(15% 20% 25%?)
Diesie Kosten wären dann aber trotzdem zu bezahlen gewesen.

Die Frage stellt sich woher diese Mehrmengen kommen.
Gibt es  Aufmaßskizzen und Aufmaßblätter?
Wurden diese Mengenänderungen vom AN nachvollziehbar dargestellt?
Wurde nach Lieferscheine abgerechnet?

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  •  cyberspacer
  •   Bronze-Award
18.12.2020  (#12)
Fixpreis ist nicht gleich Pauschalpreis.
Fixpreis bezieht sich auf einzelne Positionen, weil die - gerade wenn man über ein Kalenderjahr drüber baut - ja teils merklich teurer werden.

Pauschalpreis ist dann das was du gerne gehabt hättest - den zahlt man dann egal ob mehr oder weniger gebraucht wird. Aber da kalkuliert der BM dann auch entsprechend "sicher" emoji

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
18.12.2020  (#13)
nachdem das wort "fixpreis" im singular bei der summe steht und nicht im plural, ist es ein sprachlicher bezug zu einem preis, also die summe. wenn man die positionen meinte, so schreibt man "angebotspreise befristet bis..."

aber so klingt es absichtlich verwirrend, oder der ersteller hat da eine alte angebotsvorlage überarbeitet und das übersehen.

ich würde darauf behaaren, für mich ist diese formulierung sprachlich eindeutig auf den summenwert bezogen. wie schon geschrieben darf überschritten werden in kleinem ausmaß und bei information während ausführung. die gerichte setzen da in der regel 10% an. beim wort pauschale gibt es keine überschreitung. aber hier handelt es sich um einen gewerksauftrag wenn nicht die formulierung regieauftrag vorkommt, daher muss es im 10%-rahmen bleiben.

es gibt auch rechtssprechung, wonach bei missverständlichen verklausulierten formulierungen mit mehreren interpretationsmöglichkeiten, im falle des falles die für den konsumenten günstigste interpretationsmöglichkeit gültigkeit hat.

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  •  heinzi
  •   Gold-Award
18.12.2020  (#14)
@­cc9966 da kannst du beharren wie du willst, du bist auf dem Holzweg! Das Problem ist dass die meisten privaten efh hausbauer ihre Angebote nicht richtig vergleichen, bzw nicht richtig vergleichen können? Viele schauen nur den Betrag rechts unten an? Vergleichbare Angebote geht immer nur eine professionelle Ausschreibung voraus. Und dann eine genaue, professionelle Prüfung der angebote. Und trotzdem wird viel schindluder getrieben. Ganze Abteilungen in grossen Baufirmen suchen in den ausschreibungen zuerst die Fehler, lt ihren jahrelangen Erfahrungen. Wenn z. B viel zu wenig beton Stahl ausgeschrieben ist, kommt dort ein sehr hoher Einheitspreis rein, und wenn z. B. Viel zu viel beton ausgeschrieben ist, kommt dort ein niedriger Preis rein. Der Gesamtpreis Rechts unten schaut dann niedrig aus, das man den Auftrag erhällt. Nach der Ausführung hat man dann gut verdient. 

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
18.12.2020  (#15)
Im Grunde stimme ich cc9966 zu. Aber hier sehe ich das eher skeptisch.

Ohne Kenntnisse über den Inhalt  des Angebots-LV und die tatsächlich durchgeführten Arbeiten ist es unmöglich zu  erkennen, ob eine höhere Abrechnung gerechtfertigt ist oder nicht. 

Möglicherweise wurden/werden Wahlpositionen ausgeführt die nicht im LV enthalten waren/sind.

zitat..
heinzi schrieb: Ganze Abteilungen in grossen Baufirmen suchen in den ausschreibungen zuerst die Fehler, lt ihren jahrelangen Erfahrungen

Ich nenne sie "die Spekulierer"

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
19.12.2020  (#16)
Ich persönlich würde die Formulierung "Höhe der Einheitspreise fix bis Ende Jahr" auch unmissverständlich finden.
Aber es ging ja offensichtlich um ein Mehrausmass. 
Entweder hat derjenige der das LV verfasst hat schlecht kalkuliert, oder der Baugrund war vielleicht schlechter als gedacht und man musste tiefer fundieren... den Grund kennt der Threadersteller ja hoffentlich:)

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  •  user
  •   Bronze-Award
19.12.2020  (#17)
Servus!

Fixpreis bezieht sich wirklich nur auf die EP.

Bei der Abrechnung unterscheidet man zwischen 3 gängigen Varianten:

planmaß
tatsächliches Aufmaß
Pauschale

Lt. Önorm ist es sogar möglich, bei einer gwissen Massenmehrung einen neuen Einheitspreis zu bilden (ich glaube ab 20% + oder -. Wobei in beiden Richtungen der EP angehoben werden kann.

Besorg dir die Önorm und lies alles nach. 



lg


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  •  Jopraxl
  •   Bronze-Award
21.12.2020  (#18)
Danke für die zahlreichen Antworten.

Zunächst einmal geht es konkret "nur" um eine Einfriedung. Stützmauer in Sichtbeton 25cm stark, 35m lang und abgestuft da (leicht) abfallendes Gelände & eine Stiege (ca. 7 Stufen) die mitbetoniert werden sollte. 2 x Besichtigung durch die Firma + Fotos vor Ort.

Darauf folgte dann Angebot, Auftragsbestätigung und nun die eben die Durchführung. Oben erwähnte Stiege konnte jetzt nicht mitgemacht werden d.h. die ist noch ausständig!

Von Anfang an war ein bauseitige Mithilfe im Ausmaß von 1 Mann 48 Std. vereinbart (macht ca. 2500 brutto aus).

Ursprünglicher Preis brutto: 18.000 (bauseitige Mithilfe berücksichtigt)

Ich habe im Moment zwar nur die telefonische Auskunft aber der offene Betrag soll ca. 21.000 brutto sein (Mithilfe wurde angeblich berücksichtigt). Genaue Abrechnung erfolgt erst nach den Feiertagen.

So wie es im Moment aussieht stehen ca. 18.000 vs. ca. 25.000 (grob gerechnet inkl. der ausstehenden Stiege).

zitat..
cc9966 schrieb: nachdem das wort "fixpreis" im singular bei der summe steht und nicht im plural, ist es ein sprachlicher bezug zu einem preis, also die summe. wenn man die positionen meinte, so schreibt man "angebotspreise befristet bis..."

aber so klingt es absichtlich verwirrend, oder der ersteller hat da eine alte angebotsvorlage überarbeitet und das übersehen.

Ich hätte es genauso gelesen. Warum schreibt man nicht z.B. "Einheitspreise bis Bauende fix". Wäre halt eindeutig(er) für mich....... Aber hier wird mir ein Rechtsgelehrter (im Fall des Falles) entsprechende Auskunft geben können.

Wie man sich so vertun kann ist mir ein Rätsel. Schließlich geht es "nur" um eine Mauer, keine bemannte Mondmission. Es stellt sich aus meiner Sicht sehr wohl die Frage ob diese Mehraufwände unvorhersehbar waren oder ob der Preis von Anfang an bewusst niedrig gehalten worden ist. Das macht aus meiner Sicht einen massiven Unterschied.

Hinweise seitens der Baufirma hat es keine gegeben, dass es zu etwaigen Mehraufwänden kommen könnte bzw. kommen wird.

Auf jeden Fall werde ich mir die Regiescheine, Lieferscheine, Mehraufendungen...etc. vorlegen lassen.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
21.12.2020  (#19)
Ja eine ordenliche Abrechnung ist das Mindeste was man verlangen kann. Hat es Nachtragsofferten gegeben? Oder nur Mehrausmasse?

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  •  Jopraxl
  •   Bronze-Award
21.12.2020  (#20)

zitat..
MalcolmX schrieb: Nachtragsofferten gegeben? Oder nur Mehrausmasse?

Nichts dergleichen. Eine Aufschlüsselung der Rechnung wird erst nach den Feiertagen erstellt.


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
21.12.2020  (#21)
Na dann wart mal ab was konkret dortsteht... vorher können wir ohnehin noch mutmaßen. 
Und dann würde ich die Mengen noch genau prüfen. 

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