|
|
||
Profilholzbohlen werden in Ei30 angeboten, für den Nachweis der Tragfähigkeit(R) benötigst du aber einen Nachweis des gesamten Wandaufbaus, diesen Nachweis kann die nur ein Statiker machen. Aber eine nur einseitig mit 40mm Holzbohlen verkleidete Wand ist ganz sicher keine REI30 Wand. |
||
|
||
@BAULEItEr: hm... die Herstellfirma hat mir ein Brandschutzzertifikat für die Schalung geschickt.... Aber bravo .... auch noch ein Statiker? Ich frag mich, warum mir das der "einreichende" Baumeister nicht sagt??? Langsam glaub ich, ich mach statt dem Doppel-CP 2 kleine (unter 15m2) .... aber selbst da behauptet die Behörde, ich bräuchte auf den zugewandten Seiten je 1 Brandschutzwand, wenn die beiden CP nicht 4m auseinander stehen (was ja eigentlich der 15m2-Regel bzgl Brandschutz widerspricht) SEUFZ |
||
|
||
Könntest das mal hochladen? |
||
|
||
|
||
@BAULEItEr : ich habs nur als pdf, läßt sich nicht hochladen...hab jetzt mal einen screenshot gemacht. Ein Handwerker meinte auch, es gäbe dafür Fermacell-Platten? Wäre das ev. unproblematischer bzgl Statik, weil leichter? |
||
|
||
Also diese Klassifizierung hat aber garnichts mit einer Wand zu tun sondern mit einer Decke. Wer hat dir das geschickt, hast du ihm gesagt dass du eine Wand in REI30 benötigst. Nur zu Erklärung ein Baustoff mit EI30 hilft dir nichts , du braucht REI30, dass bedeutet das deine Wand eine 30minütigen Brand standhalten muss ohne die Tragfähigkeit zu verlieren. Wenn du jetzt, egal ob Fermacell oder diese Brandschutzverkleidung an dein Carport schraubst müsste auch dein gesamtes Carport in EI30 ausgeführt sein. Wenn das nicht so wäre würde deine Verkleidung ja mit dem Carport mit zusammenbrechen. Ich kenne diese Brandschutzdielen auch nur in Verbindung mit Steinwolle wie z.B im Dachgeschossausbau. Dafür gibt es aber geprüfte Aufbauten. Kann mir das natürlich auch bei einer Wand vorstellen aber dafür braucht man eben entweder einen geprüften Aufbau oder den Nachweis des Abbrandes von einen Statiker. Die sollen dir halt einen geprüften Wandaufbau in REI30 geben wenn sie können. Aber nur vom Gefühl her ist das dann eine art Riegelwand ca. 15cm mit Steinwolle. |
||
|
||
Die Firma hat mir dieses Zertifikat geschickt, nachdem ich wegen der Wand (nicht Decke) gefragt hab - ich schick das Zetrifikat jetzt einfach mal an die Gemeinde. Laut Gemeine ist "entlang der gesamten Aussenwand bis unter das Dach" eine Brandschutzverschalung anzubringen, von der ganzen Konstruktion ist nicht die Rede... LG |
||
|
||
@BAULEItEr hat völlig recht - da gibts an seiner Aussage eigentlich nichts zu rütteln. Wenn die tragende Konstruktion der 30-Minuten-Anforderung nicht entspricht, dann müsstest du die EI30-Schalung beidseitig aufbringen - dann würde es passen, oder? |
||
|
||
Ich bin mir da nicht sicher, würde aber sagen nein, weil wenn man dies Bretter nur auf die Carportkonstruktion schraubt und das Carport eben nicht REI30 ausgeführt ist, dann würde im Falle eines Brandes und Versagen der Carportkonstruktion ja auch die "Brandwand" einstürzen. Daher muss diese EI30Wand sekbststehend sein und noch dazu bei einsturz des Carports stehen bleiben, und das stelle ich mir mit einer Holzriegelwand nur schwer umsetzbar vor. Bei einer Ziegel oder Schalsteinmauer kein Problem. Aber da ich weder Statiker noch Zimmerermeister bin, und mir dieses Thema nicht 100% klar ist würde ich mich gerne eines besseren belehren lassen. Denn das wäre ja eine einfache Lösung und wir hätten die letzten 20 Jahre teuer gemauerte Brandwände umsonst hergestellt. eines noch selbst wenn dass nicht stimmt und die Wand mit dem Carport verbunden sein kann, dann müsste trotzdem noch ein Statiker einen Nachweis gemäß eurocode 5 für diese Wandkonstruktion erbringen, weil es kein geprüft zugelassener Bauteil ist.(Produkt und Bauteil bitte nicht vermischen) geprüft zugelassene Wände wo kein Nachweiß mehr zu führen ist sind unter folgenden link erhätlich. https://www.dataholz.eu/bauteile/aussenwand.htm#bauteileRei=rei30&bauteileReiOut=rei30&konstruktion=aw_k_1&in_aw_f=aw_f_7&in_aw_a=aw_a_4&in_aw_i=aw_i_3&in_aw_e=aw_e_1&in_aw_o=aw_o_1 |
||
|
||
@BAULEItEr : Danke für den link!! Das mit dem Einstürzen der Wand bei weniger widerstandsfähigen Pfosten leuchtet ein..... hm... es ist schon ein Wahnsinn, was für ein Aufwand nur für ein Carport. Ich wart jetzt mal auf die hoffentlich genaue Auskunft der Gemeinde. Dem Baumeister trau ich grad nicht, nachdem der so schlampig eingereicht hat. Langsam glaub ich, es ist besser, ich bau 2 kleine unter 15m² und find irgendeine andere Lösung bgl Geräteschuppen/ Stauraum. Auch wenn das dann alles "komisch" aussieht. LG |
||
|
||
Ich schreibs jetzt einfach hier noch rein, weil es irgendwie absurd ist. Die Gemeinde antwortet mir bzgl Brandschutzwand nur, dass sie das im Vereinfachten Verfahren nicht kontrollieren,sondern die Verantwortung ja eh beim Bauherren liegt - aber Antwort auf die Frage, wie denn die Wand beschaffen sein muß, geben sie keine. Und: ich dürfe nicht mal die Fundamente u den Frostkoffer machen lassen, bevor das CP genehmigt sei (auf eigenes Risiko hätt ich ev schon mal angefangen, in der Hoffnung, dass ich das Ding nicht 30cm weiter hinten oder links bauen muss) Das ist doch absurd- für einen Frostkoffer u Punktfundamente braucht man ja keine Genehmigung.....??? Happy XMas |