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Ja - ist möglich und nein es gibt, bei diesem Geschoss, keine Kältebrücke gegen den Nachbarn. Ob das in den anderen Geschossen und im Dachbereich auch so ist muss Du genau prüfen. Gruss HDE |
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Na da muss der Nachbar den VWS aber mindestens auf seiner Terrasse akzeptieren. Sonst wird die Wand dort ja ungedämmt bleiben... |
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Zuerst wäre es wichtig zu wissen, ob das Wohnungseigentum ist, oder ob die beiden Hälften jeweils eine eigene EZ im Grundbuch sind. Bei Wohnungseigentum müsste der andere Eigentümer auf jeden Fall zustimmen. Auch sonst werden Wärmebrücken ohne Zustimmung des Nachbarn unvermeidbar sein, wie soll man denn die an die Terrasse grenzende Ecke des Wohnzimmers der rot markierten Hälfte dämmen? dort müsste man auch die Trennmauer zwischen den Terrassen teilweise entfernt werden, weil das sonst eine Kühlrippe darstellt. |
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Hallo HDE, vielen Dank für die rasche Rückinfo! Mir bereitet nur jeweils eine kleine Stelle etwas Kopfzerbrechen (im Erd+Obergeschoss - der Dachboden ist nicht ausgebaut und somit sowiso kalt). Wie bei den Bildern unterhalb ersichtlich müsste im eingekreisten Bereich der VWS auf dem Nachbargrund errichtet werden. Sollte dieser keine Genehmigung dafür hergeben, wäre dies dann auch keine Kältebrücke? Liebe Grüße |
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Beide Hälften sind jeweils Eigentumshäuser. Die eingezeichnete "Trennmauer" existiert nicht. Hier ist derzeit nur ein Sichtschutz aus Holz, welcher sowiso erneuert wird. Die Isolierung müsste somit zumindest bis zur Kante gezogen werden können. Die Frage ist, sollte das restliche Mauerstück unisoliert bleiben, ob dies einen Nachteil bzw. eine Kältebrücke darstellt? |
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Ja gut ist es sicherlich nicht... |
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ich würde mir eher gegenüber sorgen machen, wenn das was du eingekreist hast deine Mauer ist darfst du vermutlich auf seiner terrasse deinen VWS anbringen da gibt es oft sonderregelungen musst du dich erkundigen. Aber gegenüber das wird ja seine Mauer sein, wenn da jetzt der VWS im inneneck endet und nicht am plan nach links weiter geführt wird, wird die mauer eine kleine kältebrücke darstellen, die Frage ist ob er was dagegen hat das du die wand die eh zu dir rüber zeigt Isolierst ..... wird vermutlich davon abhängen wie er das mit der Terrasse sieht. |
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Also könnte es sein, dass ich die Mauer isolieren darf, obwohl diese dann auf seinen Grund reinragt? Die Kältebrücke bei der anderen Mauer im Eingangsbereich wäre aber nur minimal, oder? Die Komplette Mauer von unserem Haus wäre dann ja unter dem VWS. |
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Ist der Nachbar so sehr gegen eine thermische Sanierung? Ich würde es noch mit überreden versuchen. Gemeinsam wird es ja anteilig auch günstiger bzgl. Baustelleneinrichtung etc. |
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Es kann sein, dass die Bauordnung erlaubt, dass die Dämmung über die Grundgrenze geht, aber der Nachbar muss dem natürlich zustimmen! Und ob er auf einen 20 cm breiten Streifen seiner Terrasse verzichten will, ist natürlich fraglich. Falls er das aber erlaubt, ist die Wärmebrücke aber eher unproblematisch, da es eine Innenecke ist. Ein kleiner Hinweis noch: die richtige Bezeichnung ist Wärmebrücke und nicht Kältebrücke, weil es Wärme ist, die nach draußen geht, nicht Kälte (ein Mangel an Wärme) hereinkommt. |
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Doch, das wäre eine massive Kältebrücke. Ist zu vermeiden. Aber es gäbe auch Alternativen. Bei guter Nachbarschaft sollte doch eine Einwilligung vom Nachbarn möglich sein. Ob man das auf dem Rechtswege durchsetzen kann weiss ich auch nicht. Gruss HDE |
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Vielen Dank für die Antwort! Was wäre hierfür eine Alternative, sollte ich keine Genehmigung dafür erhalten? Liebe Grüße |
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Genehmigung von wem? Behörde? Was soll die Behörde da genehmigen, eine Be/Überbauung auf nachbars Grund? Das wäre dann ja Grundenteignung oder? Daher würde ich schon sagen, dass du das mit deinem Nachbarn klären musst, Und am besten in Form dass er und nicht du sich dazu verpflichtet an diesem Wandstreifen eine Dämmung anzubringen und du für die Erhaltung seiner Dämmung verantwortlich bist. Dann wäre nämlich das Thema Grenzüberbauung vom Tisch, denn dein Nachbar kann mit dieser Mauer ja machen was er will. Die große Kunst wird halt sein, dass ganze Vertraglich zu verfassen, dass er nicht beim ersten Nachbarschaftsstreit die Dämmung rückbauen kann. Und ganz ohne Kuvert wirds vermutlich auch nicht gehen. p.s Brandschutz beachten. |