Hallo an alle! Ich habe da eine Frage:
ich möchte einen kleinen Pool in meinem Garten realisieren.
ich habe ein eckreihenhaus im Eigentum sowohl Grund als auch Haus.
das bedeutet eine Seite des Gartens grenzt an den Nachbarn, die andere Seite an den öffentlichen Raum (Gehweg).
das Gesetz in Wien lautet: bis 50m3 (bin weit drunter!) und 3m von der Nachbarsgrenze. Das sind die Auflagen. Da wird keine Genehmigung erfordert.
die Fragen:
gilt der öffentliche grund als Nachbar?
baufluchtlinien sind irrelevant weil im Boden?
vielen lieben Dank! :)
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