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Dämmung von Fundament, Bodenplatte, Sockel (Holzriegelanbau)

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  •  kennminedaus
26.12.2020 - 5.1.2021
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Hallo,
wir wollen einen ca. 3x6m großen Kellerersatzraum in Holzriegelbauweise (16cm Wandstärke) an unser Haus anbeian. Streifenfundament inkl. Bodenplatte und Sockel wurden bereits ausgeführt.
Der Raum soll als Lagerraum und Werkstatt dienen und wenn wir drinnen arbeiten evtl. gelegentlich mit einem kleinen Heizlüfter beheizt werden.
Mit welcher  Dämmung und Dicke würdet ihr das Fundament, Bodenplatte inkl. Sockel machen?
Unsere Baufirma hat 3cm EPS geplant - das kommt uns doch etwas gering vor?

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
26.12.2020  (#1)
Also wir ziehen da dieselbe Dämmung drunter wie beim Hauptgebäude. 
Zum jetzigen Zeitpunkt kostet das ja eh quasi nix... Im Vergleich zu später falls man die Meinung ändern...

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  •  kennminedaus
1.1.2021  (#2)
Ja stimmt. Aber die Baufirma spart halt wo es nur geht und es wird vermutlich wieder eine Diskussion mit unserem Bauleiter werden 🙄, dass wir zumindest 10 oder 12cm drauf machen.

Hatte leider nur die Materialien, aber keine Angaben zu den Stärken gefunden.
https://www.bauwion.de/wissen/rohbau/bodenplatte-keller/108-perimeterdaemmung-kellerwaende

Nach weiterer Recherche, habe ich zwei Rechner gefunden um zumindest ein grobe Einschätzung zu erhalten:

https://www.raum-analyse.de/waermedaemmung/daemmstoffdicke-berechnen/
für angrenzende unbeheizte Räum oder Außendwand an das Erdreich angrenzend benötigt man mind. einen U-Wert: 0,3 / 0,24. Die WLS weiß ich leider nicht, aber bei 025 wären wir auch schon bei 10cm und nicht bei 3.

https://www.energiesparhaus.at/denkwerkstatt/vws.htm


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  •  BAULEItEr
2.1.2021  (#3)

zitat..
kennminedaus schrieb: für angrenzende unbeheizte Räum oder Außendwand an das Erdreich angrenzend benötigt man mind. einen U-Wert: 0,3 / 0,24.

Ich glaube da hast du jetzt einen Denkfehler, wo hast du diese Werte her.

Der Mindest U-Wet gegen unbeheizte, frostfrei zu haltende Gebäudeteile (ausgenommen
Dachräume) sowie gegen Garagen ist 0,6 laut OIB.
Das gilt aber für die beheizte Wand, also deine Außenwand vom Haus und nicht für den Kellerersatzraum.


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  •  BAULEItEr
2.1.2021  (#4)

zitat..
kennminedaus schrieb: Aber die Baufirma spart halt wo es nur geht und es wird vermutlich wieder eine Diskussion mit unserem Bauleiter werden 🙄

Die Baufirma spart sich da garnichts, musst eh du bezahlen.😒

War von Anfang an klar das beheizt werden soll.
Denn es ist schon ein großer Unterschied (auch preislich) ob man eine unbeheizte oder beheizte Holzriegelkostruktion herstellen soll, da geht es nicht nur um Dämmstärken sondern auch um Dampfbremsen, hinterlüftungen, Türen, Fenster usw.



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  •  kennminedaus
5.1.2021  (#5)
[ref]BAULEItEr:60171_1#584606[/ref]

zitat..
BAULEItEr schrieb:
__________________
War von Anfang an klar das beheizt werden soll.
Denn es ist schon ein großer Unterschied (auch preislich) ob man eine unbeheizte oder beheizte Holzriegelkostruktion herstellen soll, da geht es nicht nur um Dämmstärken sondern auch um Dampfbremsen, hinterlüftungen, Türen, Fenster usw.

Ja, wurde alles berücksichtigt. Der Raum soll frostfrei und daher einen Frostwächer hineinstellen.


zitat..
BAULEItEr schrieb: __________________

Ich glaube da hast du jetzt einen Denkfehler, wo hast du diese Werte her.

Der Mindest U-Wet gegen unbeheizte, frostfrei zu haltende Gebäudeteile (ausgenommen
Dachräume) sowie gegen Garagen ist 0,6 laut OIB. 

Danke für den Hinweis zur OIB. Für mich ist noch nicht ganz klar, welche Stärke für die Perimeterdämmung  der Bodenplatte (seitliche Dämmung) bzw. eines Sockels  gegen das Erdreich standardmäßig verwendet werden sollte? Der U-Wert würde dann ja für erdberührte Teile 0,4 betragen.
Der Wert 0.3  stammt von der angeführten Webseite:https://www.raum-analyse.de/waermedaemmung/daemmstoffdicke-berechnen/
Außenwand an das Erdreich angrenzend U-Wert EnEV W/(m²K): 0.3
 


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