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Du darfst dein - noch dazu schon sehr altes - Nachbarhaus nicht mit dem aktuellen Bebauungsplan beurteilen bzw. nicht am Bebauungsplan messen. Die im Bebauungsplan angedeutete Lage des Hauses hat keine rechtlich verbindliche Bedeutung. Außerdem ist das Haus ziemlich sicher schon vor der Erstellung eines Bebauungsplanes errichtet/bewilligt worden. Was zählt ist einzig und allein, ob es für das Haus so wie es steht eine Baubewilligung gibt? Das hast bis jetzt nicht geschrieben und somit kann man auch schwer was dazu sagen. Nein, du musst gar nichts "bereinigen" Nur, wenn sie nicht bewilligt sind und auch keine nachträglich Bewilligung in Frage kommt Nur, wenn das Haus keine Bewilligung hat. Sollte es tatsächlich ein Schwarzbau sein, dann muss man IMMER damit rechnen, dass man einen Abbruchbescheid bekommt!! Kann auch sein; müsste man Hellseher sein, ob die Gemeinde da näher hinschaut. Wie gesagt: keine Rede davon, dass du etwas "abtreten" musst. Das an deiner Grundgrenze stehende Gbeäude mit offensichtlich Bauklasse II kann jedoch sehr wohl Auswirkungen (Einschränkungen) auf deinen geplanten Bau haben, z.B. hinsichtlich ausreichender Belichtung für deine Fenster. |
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Danke Karl10 für deine Einschätzung. Ob es für das Haus eine Bewilligung gibt, weiß ich nicht. Habe ich beim Nachbarn oder der Gemeinde noch nicht erfragt. Aufgrund des Kamins gehe ich aber davon aus. Ich bin jedenfalls beruhigt, dass ich nichts abtreten muss. Die Sache mit der Belichtung meiner Fenster muss ich mir noch genauer anschauen. Danke für den Hinweis! |