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·gelöst· Hauskauf Inventar

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  •  IAO23
31.12.2020 - 4.1.2021
14 Antworten | 8 Autoren 14
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Guten Morgen Leute,

ich habe eine Frage bezüglich dem Inventar bei einem Hauskauf.

Bei mir ist es gerade so, dass wir eine Haus gekauft haben und uns mündlich darauf verständigt haben, dass die Küche und der Kaminofen ablösefrei im Haus bleibt. Das Problem was ich nun habe ist, dass der Verkäufer mir seine Fliegengitter, Markise und seine Video-Türanlage verkaufen möchte. 
Ich bin der Meinung, dass solche Teile fest am Haus verbaut sind und eigentlich im Kaufpreis inkludiert sind, deswegen war ich der Meinung, dass ich solche Sachen garnicht ansprechen muss.

Ich habe schon das Internet ausgeforscht und leider nur eine Seite gefunden mit deutscher Rechtslage dort scheint das aber eben so festgeschrieben zu sein, dass diese Dinge im Kaufpreis enthalten sind. 
Meine Frage: Ist eine Ablöse bei den oben genannten Gegenständen überhaupt in dieser Form rechtens, oder sind diese Dinge bereits im Kaufpreis inkludiert?
Ich wünsch euch allen jetzt schon mal einen guten Rutsch ins neue Jahr und bleibt gesund! 

Danke im Voraus!

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
31.12.2020  (#1)
Bisschen lächerlich ist das schon, aber die genaue Rechtslage dazu kenne ich leider nicht. 

Ich tät ihn seine gebrauchten Fliegengitter abmontieren lassen, dann kann er glücklich werden damit... Mit Terroristen wird nicht verhandelt. 

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  •  atma
  •   Gold-Award
31.12.2020  (#2)
finds auch lächerlich. wir haben erst im herbst ein haus verkauft und das ist genauso wie besichtigt verkauft worden. auch die maklerin meinte zu uns, wir sollen einen zettel auf die dinge kleben, die wir noch mitnehmen wollen, sonst so wie das steht. 

ich würds ihm auch abmontieren lassen, wenn der auf so ideen kommt.

was mich interessieren würd: will er das eigens verrechnen? hast du dann gewährleistung drauf? ;)

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  •  Dumtidum
31.12.2020  (#3)
Würde es ihn auch abmontieren lassen. Und dann soll er noch alle Nägel, Schrauben und Dübel fachmännisch entfernen und die Löcher zu machen. 

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  •  IAO23
31.12.2020  (#4)
Vielen Dank für die raschen Rückmeldungen :) 
Ja ich sehe das genauso wie Ihr ziemlich lächerlich das Ganze.

Habe mich jetzt ein bisschen schlau gemacht und einen Immobilienmakler angerufen, der ist der Überzeugung (laut aktueller Rechtssprechung), dass Markisen, Einbauküchen, Fliegengitter oder Video-Türanlage fest verbaute Gegenstände sind und somit nicht als Inventar zählen und nicht abmontiert werden dürfen bzw. keine Ablöse verlangt werden darf. 

Werde mich noch mit dem Notar kurzschließen und den Verkäufer damit konfrontieren. 

 



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  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
31.12.2020  (#5)

zitat..
IAO23 schrieb: Vielen Dank für die raschen Rückmeldungen :) 
Ja ich sehe das genauso wie Ihr ziemlich lächerlich das Ganze.

Habe mich jetzt ein bisschen schlau gemacht und einen Immobilienmakler angerufen, der ist der Überzeugung (laut aktueller Rechtssprechung), dass Markisen, Einbauküchen, Fliegengitter oder Video-Türanlage fest verbaute Gegenstände sind und somit nicht als Inventar zählen und nicht abmontiert werden dürfen bzw. keine Ablöse verlangt werden darf. 

Werde mich noch mit dem Notar kurzschließen und den Verkäufer damit konfrontieren.

So seh ich das auch. Alles, was "eingebaut" ist, ist beim Hauskauf für mich automatisch dabei. Also Einbauküche, eingebaute Badezimmermöbel, und natürlich auch Elektroinstallationen, sozusagen alles, wofür ich Werkzeug zum abmontieren brauche.

Bei Dingen wie Betten, Tische, Stühle, (Nicht-Einbau)-kästen, also alles, was ich einfach aus dem Haus tragen könnte, ist das was anderes. Da sollte man genau klären, was alles drin bleibt.

Wenns mir so wichtig ist, dass die Alarmanlage gut bezahlt wird, setze ich den Hauspreis entsprechend höher an. Wenn ich ein Haus für 300k anbiete, kann ich ja nicht die Heizung oder die Verkabelung extra um 20k verkaufen. Bei solchen Leuten würd ich es drauf anlegen und dem sagen, dass er das ausbauen soll. Natürlich ohne den Rest vom Haus zu beschädigen, sonst sinkt der Kaufpreis weiter.

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Hallo IAO23,
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  •  rabaum
  •   Gold-Award
31.12.2020  (#6)

zitat..
IAO23 schrieb: mündlich darauf verständigt haben

Ganz ehrlich, wieso tätigt man bei dem wohl größten Invest seines Lebens mündliche Abmachungen?

zitat..
IAO23 schrieb: Das Problem was ich nun habe ist, dass der Verkäufer mir seine Fliegengitter, Markise und seine Video-Türanlage verkaufen möchte. 

Das ist in der Tat ärgerlich und lächerlich, aber betrachten wir die Sache mal von der einzig relevanten Seite - der rechtlichen. 


zitat..
IAO23 schrieb: eigentlich im Kaufpreis inkludiert sind

Beim Verkauf zwischen Privatpersonen gibt es kein "eigentlich". Es gilt genau das, was vereinbart wurde und was nicht etwa sittenwidrig wäre. Ich kann privat die Gewährleistung komplett ausschließen und dir eine Bruchbude oder einen Rohbau verkaufen, wenn ich es so ausweise und dich nicht täusche.

Jetzt die Frage an den TE, wie wurde das Haus angeboten oder verkauft?
Was ist der genaue Vertragsinhalt

Haus völlig leer?
Haus inkl. Einbaumöbel? Küche?
Haus inkl. Inventar?
Wenn mit Inventar, gibt es dazu eine Liste?

Solange wir diesen Vertragsumfang nicht kennen, brauchen wir nicht weiter spekulieren, ob der Verkäufer vielleicht ein "böses Schlitzohr" ist und von dir nachträglich noch kassieren will.


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  •  IAO23
31.12.2020  (#7)

zitat..
rabaum schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von IAO23: mündlich darauf verständigt haben

Ganz ehrlich, wieso tätigt man bei dem wohl größten Invest seines Lebens mündliche Abmachungen?
__________________
Im Beitrag zitiert von IAO23: Das Problem was ich nun habe ist, dass der Verkäufer mir seine Fliegengitter, Markise und seine Video-Türanlage verkaufen möchte. 

Das ist in der Tat ärgerlich und lächerlich, aber betrachten wir die Sache mal von der einzig relevanten Seite - der rechtlichen. 
__________________
Im Beitrag zitiert von IAO23: eigentlich im Kaufpreis inkludiert sind

Beim Verkauf zwischen Privatpersonen gibt es kein "eigentlich". Es gilt genau das, was vereinbart wurde und was nicht etwa sittenwidrig wäre. Ich kann privat die Gewährleistung komplett ausschließen und dir eine Bruchbude oder einen Rohbau verkaufen, wenn ich es so ausweise und dich nicht täusche.

Jetzt die Frage an den TE, wie wurde das Haus angeboten oder verkauft?
Was ist der genaue Vertragsinhalt? 

Haus völlig leer?
Haus inkl. Einbaumöbel? Küche?
Haus inkl. Inventar?
Wenn mit Inventar, gibt es dazu eine Liste?

Solange wir diesen Vertragsumfang nicht kennen, brauchen wir nicht weiter spekulieren, ob der Verkäufer vielleicht ein "böses Schlitzohr" ist und von dir nachträglich noch kassieren will.


Naja mündlich ist die ganze Sache nicht abgelaufen es wurde ganz normal ein Kaufanbot gestellt und dann ein Kaufvertrag abgeschlossen. Da ich aber nicht jeden Tag ein Haus kaufe dachte ich mir, dass diese Sachen eben dabei sind wie die Tür, das Fenster oder die Heizung weil die ja fest verbaut sind. Für mich galt die Faustregel: Wenn das Haus auf dem Kopf steht und alle Sachen dran bleiben und nicht runterfallen gehören dem Käufer, alles andere was runterfällt gehört dem Verkäufer. 

Im Kaufvertrag wurde nichts zusätzliches erwähnt. Hier ein Ausschnitt vom Kaufvertrag der das Thema Inventar beinhaltet:


Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes erfolgt in den bestehenden Grenzen im heutigen Zustand, mit den darauf errichteten Baulichkeiten im heutigen Bau- und Benützungszustand, mit allem rechtlichen und faktischen Zugehör, mit allen Rechten und
Pflichten, also so, wie die Verkäufer den Vertragsgegenstand bisher besaßen und benützten und zu besitzen und zu benützen berechtigt waren.
Die Käufer erklären, dass diese das Kaufobjekt vor Unterzeichnung besichtigt haben und für deren Zwecke als für in Ordnung befunden haben.
Das zum Zeitpunkt der Übergabe im Kaufsobjekt vorhandene Inventar gilt ebenfalls als mitübergeben und mitveräussert.

Als Übergabe wurde der 01.02.2021 vereinbart.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
31.12.2020  (#8)

zitat..
IAO23 schrieb: Das zum Zeitpunkt der Übergabe im Kaufsobjekt vorhandene Inventar

Das ist eine spannende Formulierung, die ganz sicher nicht zu deinem Vorteil ist.

Hypothetisch gesprochen könnte sämtliches Inventar, das du glaubst mit zu erwerben, vor dem Übergabetag aus dem Haus entfernt worden sein.

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  •  GKap
  •   Silber-Award
1.1.2021  (#9)
Also mir wäre das auch neu, dass bei einem Hauskauf Ablöse für irgendwelche Ausstattung des Hauses verlangt wird! Da hätte der Verkäufer eben den Verkaufspreis entsprechend anpassen müssen!

zitat..
IAO23 schrieb: dass wir ein Haus gekauft haben

Wie ist der aktuelle Stand des Kaufes? Ist der Kaufvertrag unterzeichnet? Hat eine Übergabe stattgefunden? Wer hat zur Zeit die Schlüssel?

zitat..
IAO23 schrieb: Das zum Zeitpunkt der Übergabe im Kaufsobjekt vorhandene Inventar gilt ebenfalls als mitübergeben und mitveräussert.

Falls der Vertrag noch nicht unterzeichnet ist, würde ich statt "Zeitpunkt der Übergabe" "Zeitpunkt der Besichtigung" reinreklamieren!

Und wenn der Vertrag bereits unterzeichnet ist, welches Druckmittel hat der Verkäufer, seine Ablösewünsche durchzusetzen?

Gruß
GKap

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  •  IAO23
1.1.2021  (#10)

zitat..

Und wenn der Vertrag bereits unterzeichnet ist, welches Druckmittel hat der Verkäufer, seine Ablösewünsche durchzusetzen?

Gruß
GKap

Der Kaufvertrag wurde schon unterzeichnet, die Schlüssel hat der Verkäufer noch, mit 01.02.2020 sollte die Übergabe erfolgen. 

Meiner Ansicht keines das einzige wäre wenn er die Sachen vor der Schlüsselübergabe still und heimlich abmontiert. Er kann die Übergabe auch nicht verschieben, da er auf einen Räumungsaufschub verzichtet hat.

Ich weis jetzt nicht ob das von Vorteil ist, aber habe letzte Woche vom Notar die Mitteilung bekommen, dass ich schon im Grundbuch stehe und nur auf den offiziellen Beschluss warten muss. 

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  •  Rotkehle
1.1.2021  (#11)
Ungeachtet von der Tatsache, dass die angesprochenen Dinge ja keinen reelen Zeitwert haben, jede (wesentliche)  Ablösesumme Laesio enorimis ( Wucher) darstellen würde und somit im Regelfall zurück gefordert werden kann, stellt sich natürlich die Frage, ob die strittigen Gegenstände nicht Teil des Hauses sind und sich deshalb bereits in deinem Eigentum berfinden.  Fliegengitter in einem Rahmen der ausgesteckt werden kann ist nicht untrennbar mit dem Haus verbunden, sollte es aber ein Teil der Außenrollo sein, dann ja. Die Markise und Video-Türanlage würde ich  zum Haus dazu zählen. Spannend jedenfalls - ich persönlich würde nichts zahlen und sollte er die Sachen wirklich ausbauen mit meiner Rechtschutzversicherung reden :-D. Kleiner Tipp - man könnte ja auch den Rechtsanwalt oder Notar fragen der den Kaufvertrag aufgesetzt hat, was nun Sache ist.

LG

Rotkehle

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Hallo Rotkehle, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  rabaum
  •   Gold-Award
1.1.2021  (#12)

zitat..
Rotkehle schrieb: die angesprochenen Dinge ja keinen reelen Zeitwert haben, jede (wesentliche)  Ablösesumme Laesio enorimis ( Wucher)

Wie kannst du das behaupten, ohne Details zu kennen? Es steht nirgendwo ein Baujahr des Hauses bzw. das Alter der Markise. Ein Neupreis von 5k kann nach 5 Jahren sehr wohl einen erheblichen Zeitwert haben.


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  •  Rotkehle
1.1.2021  (#13)
Eine maßgefertigte Markise wäre meiner Meinung nach immer ein Teil des Hauses, da sowohl fest verbunden als auch nicht wirklich anderweitig einsetzbar. Somit ist IAO23 schon der Eigentümer. Die üblichen 400 € Markisen aus dem Bauhaus sind für einen fremden Dritten eigentlich schon nach dem ersten Montieren wertlos. Ich denke nicht, dass hier eine lineare Abschreibung angesetzt werden kann, sondern nur der Verkehrswert - was zahlt einer auf dem freien Markt dafür  und wer kauft sich überhaupt eine gebrauchte Markise? Deshalb meine Aussage.  Aber du hast natürlich Recht - meine Aussage war vielleicht etwas zu verallgemeinernd und auf subjektiven Annahmen basierend.

LG

Rotlehle

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  •  IAO23
4.1.2021  (#14)
Kurzes Update:

Der Notar hat mir grünes Licht gegeben, die Gegenstände gehören mir damit ist eine Ablöse hinfällig. 
Ich bedanke mich für eure zahlreichen Meinungen und Tipps. 

LG

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