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Bauherren-Absicherung vs. Bankgarantie

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  •  mel
20.11.2005 1
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Wir werden ein Kaufvertrag für Fertigteilhaus unterschreiben in dem wir uns zu einer Bankgarantie verpflichten. Was passiert falls diese Firma das Geld kassiert aber sich dann herausstellt, dass etwas nicht in Ordnung ist u. die Firma dann auch keinen guten Willen zeigt, die Sache richtig zu stellen? Gibt es eine Art für den Bauherren sich für so ein Fall sich abzusichern, dass alles in Ordnung sein wird o.ä.

  •  Walter
20.11.2005  (#1)
da habt Ihr ja ein Wörtchen mitzureden! - Die BG muss NICHT abstrakt sein, sondern es kann festgelegt sein, nach Erreichen welchen Baufortschritts welcher Betrag aus der BG freigegeben wird. Die Baufortschritts-Bestätigung kann vom Bauherrn oder von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen für das Bauwesen unterfertigt sein - die Kosten dafür sind möglicherweise gut angelegt. Für später auftretende Mängel ist ein Haftrücklass nicht unüblich, ca 3..5%, einbehalten/bezahlt, abgesichert mit BG zugunsten AN/AG. lg Walter

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