« Baurecht  |

Änderungen im Plan nach Einreichung (NÖ) [NÖ]

   
Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  IsiMade
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
11.1.2021
4 Antworten | 3 Autoren 4
4
Hallo,

wir bauen in Niederösterreich. Der Plan ist schon bei der Gemeinde eingereicht. Uns sind nun im Zuge der Angebotseinholung und Gesprächen mit Gewerken mögliche Änderungen eingefallen, wie es vielleicht doch besser wäre. 
 • Wir haben ein Pultdach (5°) geplant, jedoch ohne Betonzwischendecke und einer Blecheindeckung. Jetzt ist uns von mehreren Seiten gesagt worden, dass wir uns über den Lärm durch Wind/Regen/Hagel und der Hitze im Sommer bewusst sein müssen. Wir sind nun am überlegen, ob wir eine Betonzwischendecke machen sollen. Dabei würde sich die Raumhöhe und somit auch die Gebäudehöhe ändern. Wir würden trotz geänderter Gebäudehöhe noch unter den erlaubten 8m bleiben. 
 • 2 Fenster und die Hebeschiebetür werden um einige cm kleiner
 • Evtl. wollen wir den Keller jetzt doch weglassen und dafür den an die Garage angrenzenden Abstellraum vergrößern.

Sind diese Änderungen erlaubt, muss ich da wo ansuchen oder das dann nach Fertigstellung "umzeichnen" lassen ode rgeht das gar nicht? Wie geht man da vor?

Danke und Lg

  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.1.2021  (#1)

zitat..
IsiMade schrieb: Der Plan ist schon bei der Gemeinde eingereicht.

Nur "eingereicht" oder habt ihr auch schon einen Bewilligungsbescheid in Händen??
Is ein wesentlicher Unterschied bezüglich weiterer Vorgangsweise!

1
  •  IsiMade
11.1.2021  (#2)
Nein, einen Bewilligungsbescheid haben wir zur Zeit noch nicht. Ist vor den Feiertagen bei der Gemeinde abgegeben worden. 

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.1.2021  (#3)
Na, dann sag - und zwar so schnell als möglich - der Gemeinde, sie sollen das Bauansuchen noch nicht bearbeiten/erledigen/keinen Bescheid erstellen, weil es Änderungen am Plan gibt und du (demnächst) ein abgeändertes Projekt bringen wirst.

- Betonzwischendecke und eine andere Gebäudeöhe brauchen in jedem Fall ein Bewilligung
- Keller weglassen und Nebengebäude vergrößern ebenso
- geringfügige Änderung der Größe der Fenster und der Hebeschiebetür sind zwar zu vernachlässigen, aber wenn du schon einen neuen Plan zeichnen lässt, dann das natürlich gleich mit korrigieren.

Auf jeden Fall gleich jetzt so machen, sonst musst du dann irgendwann mit einem Änderungsansuchen und einem Änderungsplan herumwurschteln - is jedenfalls komlizierter und aufwändiger

1


  •  nOerkH
  •   Bronze-Award
11.1.2021  (#4)
Karl10 hat alles wichtige schon gesagt ... ab zur Gemeinde ;)

Grundsätzlich hat die Gemeinde ja 3 Monate Zeit zur Bearbeitung, in unserer Gemeinde nutzen sie die auch voll aus ... Abgegeben haben wir im Dezember 2019 - im März 2020 haben sie wohl das erste Mal ihre Nase da rein gesteckt und Abmessungen eines Punkfundaments als Nachbesserung gefordert, das bringt ihnen wieder etwas Zeit ...

Wenn du Glück hast, ist deine Gemeinde auch träge und die haben den Ordner einfach mal ins Kastl geschmissen :)

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: OÖ: Grundstücksteilung