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Kredit erst wenn man im Grundbuch steht?

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  •  Asseroy
15.1. - 17.1.2021
9 Antworten | 4 Autoren 9
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Meine Freundin und ich haben von einer Bank eine Finanzierungszusage für unser EFH am Tisch liegen.
Das Grundstück selber haben wir von meinen Eltern geschenkt bekommen und der ganze Notariatsakt wurde vor 2 Monaten erledigt. Die Schenkung liegt jz am Finanzamt und dort wurde mir gesagt das sie 4-6 Monate brauchen um ihn zu bearbeiten. Erst danach geht alles ans Bezirksgericht und die Grundbucheintragung wird vorgenommen.

Zahlt jede Ö. Bank nur ein Geld aus wenn der Kreditnehmer persönlich auch im Grundbuch steht? Gibts da eine Möglichkeit trotzdem an das Geld zu kommen? Es handelt sich ja um eine Schenkung in der Familie...

  •  csblack
  •   Silber-Award
15.1.2021  (#1)
Nein. Der Bank reicht im Normalfall die notariell beglaubigte Schenkungsurkunde.
ähnliches Thema:

https://www.energiesparhaus.at/forum-einreichplan/60410

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  •  Asseroy
15.1.2021  (#2)
Perfekt danke für den Link 😊

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
15.1.2021  (#3)

zitat..
Asseroy schrieb: Zahlt jede Ö. Bank nur ein Geld aus wenn der Kreditnehmer persönlich auch im Grundbuch steht?

Für die finanzierende Bank ist wichtig, dass sie eine grundbücherliche Sicherheit (= Pfandrecht) hat.
Nachdem der Schenkungsvorgang vollzogen ist (die Schenkungsurkunde wurde ja notariell beglaubigt unterfertigt), seid ihr somit außerbücherliche Eigentümer. Die Bank wird zur Sicherstellung die Pfandbestellungsurkunde von euch (ebenfalls beglaubigt) unterfertigen lassen, damit sie das Geld auszahlen kann.


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  •  Asseroy
15.1.2021  (#4)

zitat..
LiConsult schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Asseroy: Zahlt jede Ö. Bank nur ein Geld aus wenn der Kreditnehmer persönlich auch im Grundbuch steht?

Für die finanzierende Bank ist wichtig, dass sie eine grundbücherliche Sicherheit (= Pfandrecht) hat.
Nachdem der Schenkungsvorgang vollzogen ist (die Schenkungsurkunde wurde ja notariell beglaubigt unterfertigt), seid ihr somit außerbücherliche Eigentümer. Die Bank wird zur Sicherstellung die Pfandbestellungsurkunde von euch (ebenfalls beglaubigt) unterfertigen lassen, damit sie das Geld auszahlen kann.


D.h. wenn ich die Pfandbestellungsurkunde ebenfalls beglaubigt unteschreibe, kann ich schon die erste Tranche vom Geld abrufen und mir kann egal sein ob die Behörden für die Eintragung 3 Monate oder 9 Monate brauchen?

Danke für die Hilfe!

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
15.1.2021  (#5)
Die Bank wird die Finanzierungszusage in Kenntnis der oben beschriebenen Sachlage getroffen haben. Welche Sicherheiten wurden vereinbart?
Ich gehe davon aus, dass die Pfandbestellungsurkunde auf euren Namen ausgestellt wurde (ihr seid als (außerbücherliche) Eigentümer auch die Pfandgeber.
Wenn die Bank die Pfandbestellungsurkunde ebenfalls beglaubigt unterfertigt hat und diese damit grundbuchsfähig ist, kann die Bank diese beim Grundbuchsgericht intabulieren (eintragen) lassen.
Wenn alle anderen notwendigen Sicherheiten auch bestellt sind, dann kann die Bank auszahlen.

Kann mir auch nicht vorstellen, dass das Finanzamt zur Berechnung der Grunderwerbsteuer so viel Zeit benötigt - OK, wir haben zwar Corona, aber so ein eindeutiger Fall bedarf ja auch keiner intensiven Behandlung.

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  •  Asseroy
15.1.2021  (#6)

zitat..
LiConsult schrieb: Die Bank wird die Finanzierungszusage in Kenntnis der oben beschriebenen Sachlage getroffen haben. Welche Sicherheiten wurden vereinbart?

Die Zusage habe ich seit Oktober und damals bin ich (noch) davon ausgegangen der Grundbucheintrag nicht so lange dauert.

Als Sicherheit wurden folgende Punkte angeführt:
 • Bezugsverpfändung
 • Höchstbetragshypothek für das Grundstück

Eine Pfandbestellungsurkunde haben wir aktuell noch nicht, aber wir haben ja den Kreditvertrag noch nicht unterschrieben. Ich werde am Montag nochmal mit den Bank die Situation durchgehen und dann sollten sich auch meine Fragezeichen im Kopf lösen.

zitat..
LiConsult schrieb:

Kann mir auch nicht vorstellen, dass das Finanzamt zur Berechnung der Grunderwerbsteuer so viel Zeit benötigt - OK, wir haben zwar Corona, aber so ein eindeutiger Fall bedarf ja auch keiner intensiven Behandlung.

Ich mir auch nicht, aber das wurde mir am Telefon so mitgeteilt...

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
16.1.2021  (#7)
Die BA handhabt das so, wenn es einen Schenkungsvertrag gibt, die Kunden aber noch nicht grundbücherliche Eigentümer sind:

Also, wenn die Ausstellung der Unterlagen vor der Grundbuch-Richtigstellung erfolgen soll, muss ein Treuhandschreiben erstellt (wie bei einem Kauf – allerdings ohne Geldfluss) werden, in dem der Treuhänder der Bank bestätigt, dass er für die Einverleibung der Kunden als Eigentümer bzw. Eintragung der Höchstbetrags-Hypothek (HH) sorgt.
Wenn das TH-Schreiben vom TH retourniert wird, kann die Auszahlung des Darlehens beginnen.

Alternativ muss man warten, bis das Grundbuch vom GB-Amt richtiggestellt wurde, und das kann monatelang dauern.

Ansonsten kann sich die Bank nicht mit der HH im GB sicherstellen, es erfolgt somit kein Geldfluss an den Kreditnehmer.




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  •  Asseroy
17.1.2021  (#8)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Also, wenn die Ausstellung der Unterlagen vor der Grundbuch-Richtigstellung erfolgen soll, muss ein Treuhandschreiben erstellt (wie bei einem Kauf – allerdings ohne Geldfluss) werden, in dem der Treuhänder der Bank bestätigt, dass er für die Einverleibung der Kunden als Eigentümer bzw. Eintragung der Höchstbetrags-Hypothek (HH) sorgt.
Wenn das TH-Schreiben vom TH retourniert wird, kann die Auszahlung des Darlehens beginnen.


Danke für deine Hilfe @speeeedcat :) Ich hoffe bei meiner Bank geht das auch und dann wäre ich nicht auf die Behörden angewiesen.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
17.1.2021  (#9)
Bitte gerne!

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