|
|
||
Nein. Der Bank reicht im Normalfall die notariell beglaubigte Schenkungsurkunde. ähnliches Thema: https://www.energiesparhaus.at/forum-einreichplan/60410 |
||
|
||
Perfekt danke für den Link 😊 |
||
|
||
Für die finanzierende Bank ist wichtig, dass sie eine grundbücherliche Sicherheit (= Pfandrecht) hat. Nachdem der Schenkungsvorgang vollzogen ist (die Schenkungsurkunde wurde ja notariell beglaubigt unterfertigt), seid ihr somit außerbücherliche Eigentümer. Die Bank wird zur Sicherstellung die Pfandbestellungsurkunde von euch (ebenfalls beglaubigt) unterfertigen lassen, damit sie das Geld auszahlen kann. |
||
|
||
|
||
D.h. wenn ich die Pfandbestellungsurkunde ebenfalls beglaubigt unteschreibe, kann ich schon die erste Tranche vom Geld abrufen und mir kann egal sein ob die Behörden für die Eintragung 3 Monate oder 9 Monate brauchen? Danke für die Hilfe! |
||
|
||
Die Bank wird die Finanzierungszusage in Kenntnis der oben beschriebenen Sachlage getroffen haben. Welche Sicherheiten wurden vereinbart? Ich gehe davon aus, dass die Pfandbestellungsurkunde auf euren Namen ausgestellt wurde (ihr seid als (außerbücherliche) Eigentümer auch die Pfandgeber. Wenn die Bank die Pfandbestellungsurkunde ebenfalls beglaubigt unterfertigt hat und diese damit grundbuchsfähig ist, kann die Bank diese beim Grundbuchsgericht intabulieren (eintragen) lassen. Wenn alle anderen notwendigen Sicherheiten auch bestellt sind, dann kann die Bank auszahlen. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das Finanzamt zur Berechnung der Grunderwerbsteuer so viel Zeit benötigt - OK, wir haben zwar Corona, aber so ein eindeutiger Fall bedarf ja auch keiner intensiven Behandlung. |
||
|
||
Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
|
||
Die Zusage habe ich seit Oktober und damals bin ich (noch) davon ausgegangen der Grundbucheintrag nicht so lange dauert. Als Sicherheit wurden folgende Punkte angeführt: • Bezugsverpfändung • Höchstbetragshypothek für das Grundstück Eine Pfandbestellungsurkunde haben wir aktuell noch nicht, aber wir haben ja den Kreditvertrag noch nicht unterschrieben. Ich werde am Montag nochmal mit den Bank die Situation durchgehen und dann sollten sich auch meine Fragezeichen im Kopf lösen. Ich mir auch nicht, aber das wurde mir am Telefon so mitgeteilt... |
||
|
||
Die BA handhabt das so, wenn es einen Schenkungsvertrag gibt, die Kunden aber noch nicht grundbücherliche Eigentümer sind: Also, wenn die Ausstellung der Unterlagen vor der Grundbuch-Richtigstellung erfolgen soll, muss ein Treuhandschreiben erstellt (wie bei einem Kauf – allerdings ohne Geldfluss) werden, in dem der Treuhänder der Bank bestätigt, dass er für die Einverleibung der Kunden als Eigentümer bzw. Eintragung der Höchstbetrags-Hypothek (HH) sorgt. Wenn das TH-Schreiben vom TH retourniert wird, kann die Auszahlung des Darlehens beginnen. Alternativ muss man warten, bis das Grundbuch vom GB-Amt richtiggestellt wurde, und das kann monatelang dauern. Ansonsten kann sich die Bank nicht mit der HH im GB sicherstellen, es erfolgt somit kein Geldfluss an den Kreditnehmer. |
||
|
||
Danke für deine Hilfe @speeeedcat :) Ich hoffe bei meiner Bank geht das auch und dann wäre ich nicht auf die Behörden angewiesen. |
||
|
||
Bitte gerne! |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]