« Hausbau-, Sanierung  |

·gelöst· Bodenunebenheit Parkett

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Mountainfly
17.1. - 18.1.2021
12 Antworten | 7 Autoren 12
12
Hallo,

so ich melde mich mal wieder zu Wort. Mir ist beim Aufstellen meines Kastens im Schlafzimmer aufgefallen, dass dieser stark wackelt. Kurzerhand eine Wasserwaage auf den Boden gelegt und siehe da, dieser macht in der Mitte vom Kasten eine Senkung . Es handelt sich dabei um einen Klebeparkett. Stichmaß auf 1m waren 4mm (gemessen vom Parkettleger). Meine Frage nun: Der Bodenleger behauptet 4mm wären Toleranz. Ich dachte aber gelesen zu haben bei Parkettlängen über 20cm gelten erhöhte Anforderungen und somit 3mm. Was ist jetzt richtig? Und wie tragisch seht ihr die 4mm? Auch hinsichtlich Spätfolgen für den Boden?

Mal davon abgesehen, dass ich es schade finde, dass so starke Unebenheiten bei einem sonst sehr schön verlegten Boden nicht ausgeglichen wurden.
Danke.

Lg

  •  Schelm
  •   Bronze-Award
18.1.2021  (#1)
auch 3mm wären zuviel. Was Toleranzen oder Normen sagen weiß ich nicht.  Tatsache ist, dass jeder Boden vor Belegung bestmöglich ausgeglichen gehört. Unser Bodenleger hat z.b. gesagt, bei ihm wird jeder auch noch so genaue Estrich ausgeglichen und geschliffen. Alles andere ist Murx. Im ganzen Haus kann ich die 2.5m Waaglatte auflegen, da findet man hie und da max. 1mm. Das lasse ich als Toleranz gelten, nicht 3 oder 4.

1
  •  letmehome
18.1.2021  (#2)
Bei uns ist es genau das gleiche, wir haben an einigen Stellen teilweise 3-5 mm Differenz. Die Estrichleger haben hier leider ziemlich gemurkst

1
  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
18.1.2021  (#3)
Ich habe die Ebenheit auch mittels Spachteln und Schleifen mit einer 3 Meter Latte auf +- 1mm
ausgeglichen.  Ist aber ein nicht zu unterschätzender Aufwand.  Aber die Ö-Norm ist viel
großzügiger.  Und wenn man erhöhte Ebenheit haben will, muss man entweder das Gewerk  selber machen, oder beim Professionisten meistens einen Aufpreis dafür zahlen. 

Und je nach Schranktyp haben diese einen unteren Kranz.  Und dieser Kranz muss als erster
an den Boden angeglichen  (Hobeln, Schleifen, u.s.w.)  und eingewogen werden.  Man kann nicht davon ausgehen, dass der  Boden auf einer Länge von  z.B.  3.5 Metern zu 100% eben ist. 

https://architekten.weitzer-parkett.com/wp-content/uploads/2018/12/MB-051-Ebenheitstoleranzen.pdf
Gruß

1


  •  Mountainfly
18.1.2021  (#4)
Ja der Bodenleger "versteckt" sich jetzt eben genau hinter dieser Toleranz und meint es wären 4mm.
Dass der Aufwand fürs Ausgleichen nicht gering ist, ist mir klar. Dennoch finde ich es schade da man so ein wenig die Freude an einem noch so schönen Boden verliert wenn es eine Buckelpiste ist.

1
  •  derLandmann
  •   Gold-Award
18.1.2021  (#5)
Was heißt er "meint" es wären 4mm? 
Das ist doch realtiv einfach nachzumessen mit einer Waaglatte oder? 


1
  •  Supapeda
  •   Silber-Award
18.1.2021  (#6)

zitat..
derLandmann schrieb: Was heißt er "meint" es wären 4mm? 
Das ist doch realtiv einfach nachzumessen mit einer Waaglatte oder?

Der Bodenleger meint die Toleranz sei 4mm. Die Unebenheit ist klar aber nicht die Beurteilung, da der Threadersteller die Toleranzwerte aus der ÖNORM nicht kennt und der Bodenleger natürlich einen hohen Wert nennt. 
Nun möchte der Threadersteller gerne wissen, ob der vom Bodenleger genannte Toleranzwert tatsächlich so in der ÖNORM steht. 

1
  •  BAULEItEr
18.1.2021  (#7)


2021/20210118389186.png

zitat..
Supapeda schrieb: Nun möchte der Threadersteller gerne wissen, ob der vom Bodenleger genannte Toleranzwert tatsächlich so in der ÖNORM steht. 

Ja steht er.

1
  •  Mountainfly
18.1.2021  (#8)
@Bauleiter

die von dir zitierte Normauszug ist nicht mehr gültig. Habe mich heute beim Parketthersteller erkundigt.
Laut diesem gilt eine Toleranz von 3mm bei Parketelementen mit über 20cm länge. Da hier automatisch erhöhte Anforderungen gelten. Einzige Ausnahme wäre wenn der Bauträger extra auf eine Verlegung nach erhöhten Anforderungen verzichtet hätte. Bei normalen Bedingungen also ohne gesonderte Vereinbarungen gelten 3mm.

Trotzdem danke an alle

1
  •  BAULEItEr
18.1.2021  (#9)

zitat..
Mountainfly schrieb: die von dir zitierte Normauszug ist nicht mehr gültig.

Danke für den Hinweis und du hast recht in der aktuellen Ausgabe wurde genau die Zeile 3 geändert von 4 auf 3mm. Daher gelten immer diese drei Millimeter.

1
  •  Mountainfly
18.1.2021  (#10)

zitat..
BAULEItEr schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Mountainfly: die von dir zitierte Normauszug ist nicht mehr gültig.

Danke für den Hinweis und du hast recht in der aktuellen Ausgabe wurde genau die Zeile 3 geändert von 4 auf 3mm. Daher gelten immer diese drei Millimeter.


@Bauleiter
Wirklich? Laut Auskunft blieb die Tabelle gleich nur dass eben ein Absatz dabei ist wo steht dass bei Parkettlängen über 20cm automatisch gehobene Anforderungen also Zeile 4 gelten. Sollte Önorm B5236 sein.

Welche Norm ist dass wo generell 3mm drinnen stehen? Und von wann ist diese? Hast du einen Auszug davon ?

Lg

1
  •  BAULEItEr
18.1.2021  (#11)

zitat..
Mountainfly schrieb: Wirklich?

Ich werde mir morgen die aktuelle Norm runterladen, dann kann ich dir endlich eine 100%ige Auskunft geben.
Aufgrund deines Posts hab ich im  google mal aktuelle Norm Tolreranzen eingegeben und bin dann auf diese Tabelle gestoßen 
https://www.baunetzwissen.de/boden/fachwissen/rohdecke/ebenheitstoleranzen-996781

Genaueres morgen.




1
  •  Mountainfly
18.1.2021  (#12)
Ok super danke. Interessant wäre die aktuelle Fassung von Önorm1 8202 (Toleranzen im Hochbau) und von Önorm B5236.

Bin gespannt.

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Dachboden dämmen