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Musst Du diese Veränderung bewilligen lassen oder anzeigen? Meines Wissens nicht. Wenn meine Annahme richtig ist, dann würde ich mir von der Gemeinde auf meinem Grund & Boden nicht so dreinreden lassen, wenn kein Nachbar betroffen ist. Die Absturzsicherung würde ich dort aufstellen, wo es für Dich passt und seinen Zweck erfüllt - es geht ja um keine Grundgrenze. Für eine stichhaltige Rechtsbeurteilung braucht es mMn genauere und bevorzugt schriftliche Informationen. Für mich klingt die Schilderung nach Missverständnissen - auf beiden Seiten. |
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Wenn dir ein Zaun nicht reicht und du gerne Beton hättest, es gibt doch auch "Zäune" aus Betonelementen, die in Betonsteher eingeschoben werden. Das wird nachträglich auf die fertige Betonmauer montiert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht zulässig wäre! Gruß GKap |
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Danke. Stützmauern und Geländeveränderungen muss man angeblich bewilligen lassen. Es kommt auch ein kleines Nebengebäude, welches ich auch Bewilligen lassen muss. Somit hätte ich alles in einem gleich angezeigt und bewilligt. Ich wäre auch der Meinung geweseen, dass ich z.B. wenn ich das möchte, den Gemüsegarten mit einer 3m Mauer umzäunen darf, sofern es nicht an der Grenze ist (auch wenn es jetzt kein Sinn macht). Ich glaube auch, dass man so eine Mauer auch nicht bewilligen lassen bzw. anzeigen müsste. In unserer Gemeinde gibt es sehr viel, bzw. fast nur Hanglage. Diese Bestimmung bring einige auch beim Hausbau ziemlich in die Bedrulie. Denn teilweise ist das natrülich gewachsene Gelände, steiler als 1,5m Höhe auf 5m. Hier ist es theoretisch nicht erlaubt auch nur irgend eine Terrasse anzulegen... |
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Diese Geländeveränderung ist bewilligungspflichtig, detto die Stützmauer. Da irrst du, die Mauer ist ein Bauwerk und somit bewilligungspflichtig. |
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[ref]MissT:60491#
Weiters gibt es einen Bebauungsplan, der die Höhe der Stützmauer mit max. 1,50m beschränkt. auch das hat nichts mit einem Nachbarn zu tun. Also Bewilligungspflicht ist völlig klar. auch das ist relativ klar: wenn du auf eine Stützmauer mit 1,5 m Höhe noch eine weitere Mauer direkt drauf setzt, dann ist das technisch eine einheitliche, nicht in Einzelteile aufsplittbare Mauer, die zumindest teilweise auch Stützfunktion erfüllt (und somit in die Kategorie "Stützmauer fällt) Und dann werden damit die max. zulässigen 1,50 m laut Bebauungsplan überschritten. |
Da irrst du dich. Eine (Stütz)Mauer ist in NÖ nach der Bauordnung jedenfalls und immer bewilligungspflichtig. Hat nichts damit zu tun, ob da ein Nachbar betroffen ist oder nicht. Ebenso ist die Veränderung der Höhenlage des Geländes bewilligungspflichtig (ebenfalls unabhängig davon, ob Nachbarrechte berührt werden könnten oder nicht). ||
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Vielen Dank an alle Beteiligten. D.h. ich kommen nich umhin, auf die Mauer etwas anderes aufzusetzen. Mir persönlich hätte eine einheitliche Mauer besser gefallen. Hat ein Bürgermeister hier Spielraum eine Ausnahme zu machen oder braucht man ihn erst garnicht zu fragen? Etwas gut hätte ich, da eine Böschung auf Straßenseite das Jahr zuvor abgeflacht wurde und ich mit dem Zaun zurück gewichen bin. |
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Er muß sich an die Bauordnung halten, aber ev. kann er (oder jemand von der Bauabteilung oder Kenntnissen der Bauordnung) helfen eine Lösung zu finden, die erlaubt ist. zb. einen Zaun mit fixen Sichtschutz (Plane), das hält den Dreck und Laub wahrscheinlich auch großteils zurück wie eine Mauer und ist nicht wartungsintensiv. |
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Danke, ich kenne mich aus! Hat mir sehr geholfen! Ich dachte erst die Gemeined ist übergenau und fühlte mich ehrlichgesagt auch etwas vera*****... |
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Jetzt möchte ich doch noch einmal darauf zurück kommen. Es läst mir keine Ruhe, sorry für die Hartnäckigkeit. Ich darf mir doch im Garten normale Mauer bis zu 3m Höhe genemigen lassen. Da spricht ja nichts dagegen, oder? D.h. solange sie keine Stützmauern sind, kann ich das machen, natürlich mit Baugenehmigung. Wir haben bereits eine Sichtschutzmauer mit 2m Höhe und sogar 3m Abstand zum Nachbarn, da wir keinen irgendwie großartig "schädigen" wollten. Wenn ich da nun richtig liege, dann dürfte so eine Mauer doch theoretisch auch vor der Stützmauer stehen, oder? Falls ja, dürften sie sich berühren? Dürfen sie oben so abgedichtet werden (Silikon, Bitumen etc.,) dass nichts dazwischen kommt? Dürfte ich sie sogar zusammen schrauben? Wenn ich mir die Kosten für 1m hohe "Abstruzsicherung" ansehe, also was ordentliches, was ich in den nächsten 25 Jahren nicht mehr warten muss, komme ich auf ähnliche Kosten als es gleich für die nächsten 50 Jahre durch Vollbeton wartungsfrei zu machen. |
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Vielleicht ist es erlaubt auf die Stützmauer Gabionen-Steinkörbe zu machen? Sehen schön aus und sind auch Blickdicht wie eine Mauer. |
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