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beauftrage Dir selber einen Sachverständigen und warte ab was der sagt dazu.
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Ja, der SV kostet wieder unnötig Geld und dann steht wieder Aussage gegen Aussage 😒 |
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Warum wurde der SV vom GU beauftragt? Das müsste doch ein Fall für die Versicherung des Installateurs sein? |
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Hallo MissT, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Schon bezahlt? |
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Right. Solche Schadensmeldungen habe ich immer wieder von meinen Professionisten-Kunden. Klarer Fall für die Betriebshaftpflicht. Der Schadensreferent der Versicherung prüft die Kausalität und beauftragt ggf. den SV (den dann auch die Versicherung bezahlt). |
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Wir haben noch nicht bezahlt, da die Komplettierungarbeiten erst im Gange waren. Wenn es hart auf hart geht, werden wir zurückbehalten. Wie kann die Schadenshöhe berechnet werden? Wir haben eine neue Einrichtung gekauft und KEINE neuwertige!! @speeeedcat Danke für die Hintergrundinfo. Angeblich wurde der SV direkt vom GU beauftragt und ob es sich die Versicherung noch ansieht ist lt. Installateur noch offen. |
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Hallo kennminedaus, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Installateur demoliert Bad |
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Ich würde einfach keine Diskussionen starten und mal schriftliche Stellungnahme dieses "Gutachters" abwarten. Alle Dinge die er versucht wegzudiskutieren, soll er schriftlich angeben. Wenn er die Schäden nicht mal dokumentiert, so könnt Ihr die später noch leichter entgegenhalten. Empfehle auch selbst Fotos zu machen, nicht nur am Ende sondern auch während dem Gewerks-Fortschritt. Erst wenn die Rechnung kommt würde ich zeigen, dass ich mit der bisherigen "Begutachtung" und Begrifflichkeiten wie "neuwertig" statt neu usw. nicht einverstanden bin. Man muss selbst nicht einen Gutachter beauftragen, sondern kann mal einfach Angebote von Dritten einholen für die Beseitigung dieser Mängel, mal diese Kosten von der Rechnung abziehen. Damit ist man schon in guter Verhandlungssituation. Wenn ihr jetzt schon zu erkennen gebt, dass ihr euch nicht billig abspeisen lässt, so wird der Installteuer in der Rechnungslegung alle seien Spielräume ausnutzen um die Rechnung künstlich hoch erscheinen zu lassen und sich somit Verahndlungsspielraum offen lassen. Dann kann er euch fiktiv entgegen kommen. Dieses Spiel würde ich nicht starten lassen mit der Blöd-stellen-Methode und späterem Aufzeigen der Unzufriedenheit der Schadensabwicklung. Ich weiß, das kostet nerven, die man am Ende der Bauzeit kaum noch mehr hat. Aber wenn wer einen Schaden macht, soll er dafür grade stehen. Ihr baut deshalb einen Neubau, weil ihr ein neues Haus mit neuer Einrichtung wollt. |
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Wir werden seit 3 Wochen mit Verweis auf die Abwicklung über die Versicherung hingehalten. Das Bad wird zumindest wieder so eingerichtet, dass es benutzbar ist. 1. Seit 3 Wochen hätte die Baufirma mit dem Austausch der beschädigten Duschtasche, Badewanne und Fliesen bereits beginnen können! Vertraglich haben wir leider keine Pönale vereinbart. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es aufgrund der von der Baufirma bewussten verursachten Verzögerung Schadensersatz zu fordern? 2. Wir haben ein neues Bad und keine "neuwertige" bzw. reparierte Einrichtung gekauft und angenommen es läuft auf eine Reparatur der Duschtasche und Badewanne hinaus. Welche Wertminderung kann ich geltend machen, wenn die Duschtasche und Badewanne nur repariert wird? |
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Würd mal sagen dass das die übliche Zeitspanne bei Versicherungsschäden ist. Solange die Versicherung nicht das ok gibt wird die Baufirma nicht starten können. Ihr habt nicht nur ein neues Bad sondern ein neues Haus gekauft oder? Wenn das so ist muss man das etwas relativieren da zählt nämlich das Gesamtwerk. Für eventuelle Wertminderungen gibt es Kataloge mit welchen SV diese Wertminderung feststellen. Kann euch aber aus Erfahrung sagen dass ihr keine Freude mit diesen Wertminderungskataog haben werdet. |
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Wieso "muss" man das relativieren?? Wenn der Installateur für die Installationen und Ausführung im Bad beauftragt worden ist, dann ist er dafür verantwortlich! Aus welchen Gründen soll hier bitte das Gesamtwerk zählen? |
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Wer ist nun dein Vertragspartner der GU oder der Installateur? Wenn nicht du sondern dein GU den Installateur beauftragt hat, dann geht dich der Installateur nix an und du kannst ihm gegenüber auch nichts beanstanden. Daher ist der GU dein Vertragspartner und dem gegenüber zählt sehrwohl das Gesamtwerk. |
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Was macht das für einen Unterschied? Ob Gesamtwerk oder nicht - ein Schaden bleibt ein Schaden! |
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Für einen Schaden musst du dem Instalateur Fahrlässigkeit nachweisen. Das wird dir nicht gelingen. Unter der Vorraussetzung dass das Werk schon übergeben ist und alles bezahlt wurde könnte man von einen Mangel sprechen. Sollte noch nicht Übergeben und alles bezahlt sein sprechen wir rein rechtlich max. von Verzug (nicht fertig)und das aber auch nur wenn ein Übergabetermin vertraglich vereinbart wurde. |
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Danke für die Infos. Der Übergabetermin hat schon stattgefunden. Der Schaden ist ausreichend dokumentiert und bezahlt haben wir aufgrund des Schadens nicht. Es ist ein Verzugsschaden den wir geltend machen werden. Die grobe Fahrlässigkeit können wir voraussichtlich nachweisen. Aufgrund des Schadensbilder kann man schon darauf schließen, dass hier bei der Montage etwas eindeutig schief gelaufen ist. |
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Den Begriff des Verzugsschaden habe ich in Österreich noch nie gehört, in Deutschland sehrwohl. Aber man lernt nie aus da muss ich mich wohl mal updaten lassen. Hab noch vielleicht alte Begriffe wie Leistungsverzug bzw. Schuldnerverzug im Hinterkopf. |
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