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·gelöst· EVN 100% teurer

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  •  nahw
2.2. - 4.2.2021
33 Antworten | 7 Autoren 33
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Hallo,

wir haben eine neue Wohnung, top gedämmt, HWB 20.
Es sind mehrere Häuser, welche über eine Gaskesselbrennwertanlage, betrieben durch die EVN, mit Energie versorgt werden. Als langjähriger Gaskunde dachte ich mir super, das wird günstig, bis die EVN Abrechnung kam, welche 100% über dem EVN eigenen Gaspreis liegt, nein nicht verlesen. Die kwH Zahl und der Preis sind auf der Abrechnung vermerkt, mittels online Vergleichsplattform habe ich verglichen. Billiganbieter liegen sogar noch günstiger.

Auf Nachfrage kam zuerst die Information, das ist halt so, Fernwärme....auf Nachbohren meinerseits und dem Hinweis, dass es sich kaum um Fernwärme handeln kann, wenn alles über den Gaskessel des Nachbarhauses befeuert wird, kam seitens einer anderen Stelle die Antwort, es handle sich um "Nahwärme", aber auch die Info, das sei halt ein eigenes Preismodell.

Ich habe mir dann ausgerechnet, dass ich bei einer Gastherme bei selben Verbrauch, 800 € / Jahr sparen würde, bei Billiganbieter sogar 850. Selbst wenn ich die Kosten für Thermenwartung abziehe, stehe ich bei 700 € - 750 € Ersparnis. 

Und eigentlich sollte eine zentrale Gaskesselbrennwertanlage in der Erhaltung doch deutlich günstiger sein, als 90 x Thermenwartung...es macht einfach keinen Sinn, Erklärung bekommt man nicht und Wechseln geht nicht.

Gibt es hier Leute mit ähnlichem Problem? Vielleicht doch irgendeine Möglichkeit von der EVN los zu kommen? Wenn man überlegt, dass ich schon nach 10 Jahren 7000-8000 € über Normpreis liege, wäre ich auch bereit, diesen Betrag zu investieren, nur um von der EVN loszukommen, die Investition könnte sich schon ab dem 11 Jahr rechnen, je nach Heizungsform.

Über Tipps von Leidensgenossen würde ich mich freuen.

  •  eggerhau
  •   Gold-Award
3.2.2021  (#21)

zitat..
hellsayer schrieb: Ich kann dich beruhigen - ist bei mir ähnlich. Wir (die HG) haben einen eigenen Vertrag mit der EVN (Gas + Pelletskessel), welcher auf 10J ausgelegt war. Wir zahlen nur den Bezug von Wärme, der Tarif deckt die Anlage ab (die die EVN errichtete) sowie die Wartung.

Ihr müsst halt die Wärmeerzeugung über die Heizkosten abbezahlen.
Dieses Vorgehen wird von Investoren gerne gewählt. Die Baukosten für Wohnungen werden günstiger, der Gewinn grösser und die Mieter/Eigentümer zahlen die Heizung über die Nebenkosten schön ab.
Der Energie- und Wärmeerzeugungslieferant verdient 2 x und hat seine Kunden für mindestens 25 Jahre gebunden.
Eine WIN/WIN Situation für Beide.
Gruss HDE


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  •  nahw
3.2.2021  (#22)

zitat..
eggerhau schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von hellsayer: Ich kann dich beruhigen - ist bei mir ähnlich. Wir (die HG) haben einen eigenen Vertrag mit der EVN (Gas + Pelletskessel), welcher auf 10J ausgelegt war. Wir zahlen nur den Bezug von Wärme, der Tarif deckt die Anlage ab (die die EVN errichtete) sowie die Wartung.

Ihr müsst halt die Wärmeerzeugung über die Heizkosten abbezahlen.
Dieses Vorgehen wird von Investoren gerne gewählt. Die Baukosten für Wohnungen werden günstiger, der Gewinn grösser und die Mieter/Eigentümer zahlen die Heizung über die Nebenkosten schön ab.
Der Energie- und Wärmeerzeugungslieferant verdient 2 x und hat seine Kunden für mindestens 25 Jahre gebunden.
Eine WIN/WIN Situation für Beide.
Gruss HDE

Danke für deinen Beitrag, genau das hatte ich vermutet & befürchtet.
Plus freie Preis- und Gebührengestaltung dank Monopolstellung. Man ist als Mieter vollkommen ausgeliefert, dass ich aus dieser Situation heraus mit Sicherheit nichts bewilligt bekomme hinsichtlich Änderungsideen, ist mir ob der für Vermieter & Energieliefernannten attraktiven Situation vollkommen bewusst. Vermutl. besteht dazu auch entsprechender Vertrag, welcher einen "Ausstieg" verunmöglicht, meine Überlegung wäre auch nur dahingehend, nach eventuellen Kauf entsprechende Änderungen vorzunehmen. Dass solche Modelle Systeme von Verbraucherschützern kritisiert werden, wusste ich. Dass es so etwas in dieser Form in Österreich gibt, verwundert mich aber schon. Es gibt scheinbar keinerlei Regularium hinsichtlich der Preisgestaltung. Ich verstehe ja die Energielieferanten und Genossenschaften, wie du richtig schreibst, eine WinWin Situation, und was für ein "WinWin". Wenn man überlegt, eine EVN macht mit dem halben Gaspreis mit Sicherheit schon gute Gewinne, das ist ja schon der Kunden Verkaufspreis. Gibt es eigentlich irgendeine Behörde, die derartige Modelle und Preisgestaltungen kontrolliert?

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  •  eggerhau
  •   Gold-Award
3.2.2021  (#23)

zitat..
nahw schrieb: Gibt es eigentlich irgendeine Behörde, die derartige Modelle und Preisgestaltungen kontrolliert?

Ich bin jetzt nicht wirklich gesetzeskundig. Wenn der Verkäufer/Vermieter das nicht bewusst verschwiegen hat, kann man da nix dagegen machen.
Ausser Verträge genau lesen.
Das Konzept nennt sich auch "Heizungs-Contracting". Eben, aus meiner Sicht, ein gutes Geschäftsmodell für Energielieferanten und Investoren.
Gruss HDE

1
  •  Notausgang
  •   Bronze-Award
3.2.2021  (#24)
Für Strom und Gas gibt es die E-Control Schlichtungsstelle - keine Ahnung ob die da auch Wärme bearbeiten.

Wahrscheinlich wird dabei aber nicht viel herauskommen. Die EVN wird die Mehrkosten der Wärme gegenüber Gas sicher argumentieren können:
*Kosten Errichtung und Betrieb Gaskessel
*Kosten Errichtung und Betrieb Nahwärmenetz (Leitungen, Wärmetauscher etc.)
*Verluste
*Verwaltungskosten
*Deckungsbeitrag ("Gewinn")
*....

Am Ende ist die Situation so: Euer Vermieter hat sich die Kosten für die Errichtung und Erhaltung von sehr vielen Gasthermen, Gasleitungen etc. in eurem Haus gespart und  ihr müsst im Gegenzug dauerhaft viel mehr für das Heizen bezahlen.

Das sollte natürlich in der Miete berücksichtigt werden (zB 50 EUR weniger Miete für 50 EUR höhere Heizkosten)  - nachdem das aber kaum ein Käufer bei der Entscheidung zur Miete berücksichtigt  (bzw. ein Makler seiner Pflicht nachkommt und den Mieterauf diesen "Mangel" hinweist - im Gegenteil, oft wird das sogar als Vorteil verkauft (kein Rauchfangkehrer, keine Thermenwartung, kein gefährliches Gas in der Wohnung)) ist das in der Praxis nicht so, wird deshalb immer häufiger so gemacht und es gibt "im Nachhinein" genau eine sinnvolle Möglichkeit: Mietvertrag kündigen und andere Wohnung suchen.

Zur "Aufmunterung": unser Bauträger (Eigentumswohnungen) hat sich noch einige andere derartige "Modelle" einfallen lassen. ZB hat er sich in die Kaufverträge
*ein Monopol und eine dauerhafte Vertragsverpflichtung für Kabelfernsehen reingeschrieben (jeder Käufer muss dauerhaft monatlich X EUR an den Bauträger für Kabelfernsehen bezahlen, egal ob er es nutzt oder nicht - wir haben zB gar keinen Fernseher)
*keine Schächte etc. für Telefon und Internet vorgesehen bzw. sich selbst das dauerhafte Recht auf die Nutzung aller Schächte und damit das Monopol für TV, Telefon&Internet im Haus eingeräumt (d.H. Telefon und Internet gibt es auch nur überteuert vom Bauträger, da A1 etc. keine Leitung im Haus legen können bzw. dürfen).
*überteuerte Monopolwärme gibt's nicht von einem Energieversorger sondern vom Bauträger selbst
etc..

2
  •  nahw
3.2.2021  (#25)

zitat..
eggerhau schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von nahw: Gibt es eigentlich irgendeine Behörde, die derartige Modelle und Preisgestaltungen kontrolliert?

Ich bin jetzt nicht wirklich gesetzeskundig. Wenn der Verkäufer/Vermieter das nicht bewusst verschwiegen hat, kann man da nix dagegen machen.
Ausser Verträge genau lesen.
Das Konzept nennt sich auch "Heizungs-Contracting". Eben, aus meiner Sicht, ein gutes Geschäftsmodell für Energielieferanten und Investoren.
Gruss HDE

Das ist es ja warum es mich so wurmt, ich bin alles andere als ein Naivling, selbstverständlich habe ich mir vorher alles gründlichst bis ins Detail durchgelesen, der einzige Vermerk zur Beheizungen der Wohnungen war "Beheizung durch Gaskesselbrennwertanlage im Haus XY", von irgendwelchen speziellen "Wärme-Modellen" stand nichts. Mit Gaskessel verband ich den Gaspreis, gut insofern vielleicht doch "naiv", aber wer würde hierbei davon ausgehen, den doppelten Gaspreis zahlen zu müssen? Aber nun bin ich schlauer, dank euch. Die Einstufung des EVN Mitarbeiters zu Beginn nahm ich widerstandslos an, auch wenn es etwas teurer war als in der alten schlechter gedämmten Wohnung. Inzwischen zahle ich das Doppelte sener damaligen Einstufung, würde die EVN den eigenen Standardgaspreis verrechnen, hätte er uns allerdings fast bis auf den Euro genau perfekt eingestuft, scheinbar orientierte selbst er sich zu Beginn am üblichen Gaspreis, dass eine dementsprechend saftige Nachzahlung erforderlich war, versteht sich von selbst.

Aber vielen vielen Dank schonmal liebe Leute, endlich verstehe ich was überhaupt los ist, die EVN konnte oder wollte mir das nicht erklären, die Genossenschaft ebenfalls nicht, die E-Control erklärte sich als nicht zuständig....endlich Klarheit, danke, danke.

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  •  nahw
3.2.2021  (#26)

zitat..
Notausgang schrieb: Für Strom und Gas gibt es die E-Control Schlichtungsstelle - keine Ahnung ob die da auch Wärme bearbeiten.

Wahrscheinlich wird dabei aber nicht viel herauskommen. Die EVN wird die Mehrkosten der Wärme gegenüber Gas sicher argumentieren können:
*Kosten Errichtung und Betrieb Gaskessel
*Kosten Errichtung und Betrieb Nahwärmenetz (Leitungen, Wärmetauscher etc.)
*Verluste
*Verwaltungskosten
*Deckungsbeitrag ("Gewinn")
*....

Am Ende ist die Situation so: Euer Vermieter hat sich die Kosten für die Errichtung und Erhaltung von sehr vielen Gasthermen, Gasleitungen etc. in eurem Haus gespart und  ihr müsst im Gegenzug dauerhaft viel mehr für das Heizen bezahlen.

Das sollte natürlich in der Miete berücksichtigt werden (zB 50 EUR weniger Miete für 50 EUR höhere Heizkosten)  - nachdem das aber kaum ein Käufer bei der Entscheidung zur Miete berücksichtigt  (bzw. ein Makler seiner Pflicht nachkommt und den Mieterauf diesen "Mangel" hinweist - im Gegenteil, oft wird das sogar als Vorteil verkauft (kein Rauchfangkehrer, keine Thermenwartung, kein gefährliches Gas in der Wohnung)) ist das in der Praxis nicht so, wird deshalb immer häufiger so gemacht und es gibt "im Nachhinein" genau eine sinnvolle Möglichkeit: Mietvertrag kündigen und andere Wohnung suchen.

Zur "Aufmunterung": unser Bauträger (Eigentumswohnungen) hat sich noch einige andere derartige "Modelle" einfallen lassen. ZB hat er sich in die Kaufverträge
*ein Monopol und eine dauerhafte Vertragsverpflichtung für Kabelfernsehen reingeschrieben (jeder Käufer muss dauerhaft monatlich X EUR an den Bauträger für Kabelfernsehen bezahlen, egal ob er es nutzt oder nicht - wir haben zB gar keinen Fernseher)
*keine Schächte etc. für Telefon und Internet vorgesehen bzw. sich selbst das dauerhafte Recht auf die Nutzung aller Schächte und damit das Monopol für TV, Telefon&Internet im Haus eingeräumt (d.H. Telefon und Internet gibt es auch nur überteuert vom Bauträger, da A1 etc. keine Leitung im Haus legen können bzw. dürfen).
*überteuerte Monopolwärme gibt's nicht von einem Energieversorger sondern vom Bauträger selbst
etc..

Das hört sich auch spannend an...unglaublich was es nicht alles gibt.


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  •  nahw
3.2.2021  (#27)

zitat..
JanRi schrieb: Im HTD gibt es jemanden, der ebenfalls einen überteuerten Fernwärmeanschluss hat. Seine Lösung besteht darin, die Fernwärme als Zusatzheizung zu seiner LWP LWP [Luftwärmepumpe] (Pana Geisha) laufen zu lassen und dafür zu sorgen, dass er nur die vertraglich festgelegte Mindestwärmemenge an Fernwärme abnimmt. Damit kann die LWP LWP [Luftwärmepumpe] dann sehr effizient laufen (wenn es halt nicht so kalt ist) und die Fernwärme heizt an kälteren Tagen zu.

Das könnte man vermutlich sogar mit einem Split-Klimagerät hinbekommen - das kann im Sommer dann sogar kühlen und hilft in der Übergangszeit, die Nahwärmekosten zu reduzieren.

  von nahw

Wo erfahre ich, was die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge ist...bzw. habe ich überhaupt eine Möglichkeit, diesen Vertrag zu erhalten, der vermutlich / logischerweise bei der EVN & Genossenschaft aufliegend ist.

Auf Änderungen selbst kleinster Art reagiert die Genossenschaft eher nicht sehr erfreut, weshalb ich nicht davon ausgehe, als Mieter eine Genehmigung zur Installation eines zusätzlichen Systems zu bekommen.

Meine Notlösung / Hoffnung ist, mit automatischen Heizkörperentlüftern die Effizienz etwas steigern , bzw. Kosten senken zu können, wobei es vermutlich nicht besonders viel bringen wird...


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  •  eggerhau
  •   Gold-Award
4.2.2021  (#28)

zitat..
nahw schrieb: Meine Notlösung / Hoffnung ist, mit automatischen Heizkörperentlüftern die Effizienz etwas steigern , bzw. Kosten senken zu können, wobei es vermutlich nicht besonders viel bringen wird...

Lass die Finger von Heizungsanlage. Entlüften ist das Einzige; was Du eventuell selber tun kannst. Und vergiss den Unsinn "andere Systeme einbauen".
Hast Du tatsächlich Heizkörper? Ausser vieleicht im Bad?
Verlang von Deinem Vermieter/der Genossenschaft genaue Angaben zum Heizungssystem und zur Heizkostenberechnung. Und schau im Miet- oder Kaufvertrag nach, was da genau steht.
Was sagen denn die Mitmieter/Käufer zu diesem Thema?
Gruss HDE

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  •  nahw
4.2.2021  (#29)

zitat..
eggerhau schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von nahw: Meine Notlösung / Hoffnung ist, mit automatischen Heizkörperentlüftern die Effizienz etwas steigern , bzw. Kosten senken zu können, wobei es vermutlich nicht besonders viel bringen wird...

Lass die Finger von Heizungsanlage. Entlüften ist das Einzige; was Du eventuell selber tun kannst. Und vergiss den Unsinn "andere Systeme einbauen".
Hast Du tatsächlich Heizkörper? Ausser vieleicht im Bad?
Verlang von Deinem Vermieter/der Genossenschaft genaue Angaben zum Heizungssystem und zur Heizkostenberechnung. Und schau im Miet- oder Kaufvertrag nach, was da genau steht.
Was sagen denn die Mitmieter/Käufer zu diesem Thema?
Gruss HDE

Danke für den Tipp, aber wenn das System so ist, wie von euch beschrieben, sehe ich da keine Chance, abgesehen vom privaten Klagsweg, aber dafür fehlen mir die Mittel und ich hätte sowieso keine Lust auf einen jahrelangen Rechtsstreit. Im Endeffekt gibt es hierfür weder eine Kontrollstelle, noch Konkurrenz oder Vergleichswerte, somit kann die EVN bestimmt jegliche Gebühren und Preise problemlos begründen, wer und wie / auf was für Basis sollte man widersprechen? Dafür würde man eben detaillierte Einsicht benötigen plus einen Gutachter, welcher die Kostenabrechnung in Zweifel zieht, und dann kommt das Gegengutachten....ich denke das ist sinnlos, ich finde mich damit ab, dass ich doppelt soviel Wärmekosten habe, wie ein Mieter mit Gastherme, danke für die Hilfe.

1
  •  eggerhau
  •   Gold-Award
4.2.2021  (#30)

zitat..
nahw schrieb: Dafür würde man eben detaillierte Einsicht benötigen plus einen Gutachter, welcher die Kostenabrechnung in Zweifel zieht, und dann kommt das Gegengutachten....ich denke das ist sinnlos, ich finde mich damit ab, dass ich doppelt soviel Wärmekosten habe, wie ein Mieter mit Gastherme, danke für die Hilfe.

Ich sehe das auch so.
Aber nochmals, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wenn ein "Heizungs-Contracting" besteht, also die EVN die Wärmeerzeugung eingebaut hat, bezahlst Du nicht nur die verbrauchte Energie sondern auch diese.
Das ist idR. die ganze Heizzentrale mit Wassererwärmer, Heizkessel usw.
Gruss und lass Dir die Freuden an der neuen Wohnung nicht total nehmen.
HDE

1
  •  Vardi17
  •   Gold-Award
4.2.2021  (#31)
@nahw Es wird dich nicht beruhigen, aber wir zahlten in unserer alten Wohnung (ca. 105m^2) zuletzt fast 150€ im Monat für Heizung und WW WW [Warmwasser]. Nicht so gut gedämmt wie eure Wohnung, aber immerhin thermisch saniert. Wir haben uns damit getröstet, dass wir uns weder um Wartung noch etwaige Reparaturen kümmern mussten...
Was man mit der FW immer noch mitzahlt, sind die gigantischen Wärmeverluste beim Transport. Im Dorf kann man sehen, wo Fernwärme-Leitungen verlaufen, dort gibt's deutlich weniger Schnee und selten Eis 🙈

1
  •  nahw
4.2.2021  (#32)

zitat..
eggerhau schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von nahw: Dafür würde man eben detaillierte Einsicht benötigen plus einen Gutachter, welcher die Kostenabrechnung in Zweifel zieht, und dann kommt das Gegengutachten....ich denke das ist sinnlos, ich finde mich damit ab, dass ich doppelt soviel Wärmekosten habe, wie ein Mieter mit Gastherme, danke für die Hilfe.

Ich sehe das auch so.
Aber nochmals, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wenn ein "Heizungs-Contracting" besteht, also die EVN die Wärmeerzeugung eingebaut hat, bezahlst Du nicht nur die verbrauchte Energie sondern auch diese.
Das ist idR. die ganze Heizzentrale mit Wassererwärmer, Heizkessel usw.
Gruss und lass Dir die Freuden an der neuen Wohnung nicht total nehmen.
HDE

Nicht falsch verstehen, ich habs kapiert, natürlich kann man es nicht 1:1 vergleichen, aber worum gehts am Ende? Um Energieeffizienz und Kosten.

Fakt ist nunmal, ein Gaskunde mit Gastherme bezahlt inkl. Wartung und Reperaturen trotzdem ca. 80% weniger und da hast du auch eine "Heizzentrale", kannst Warmwasser erzeugen und die Wohnung damit beheizen und darum gehts ja am Ende. Ich verstehe das Kostenargument bez. Neubau auch nur bis zu einem gewissen Grad, unsere alte Wohnung, BJ 2000, 70qm, kostete Miete inkl. BK sagenhafte 450 nach 15 Jahren des Bestehens....meiste Zeit unter 400, die gesamte Wohnung wurde inkl. täglichen Vollbädern um 50 € beheizt und die Wartung kostete 150-200 alle 2 Jahre, null Reperaturkosten, und zumindest 25 Jahre haltet ein Markengerät in der Regel, oftmals auch deutlich länger und Kosten tun die in der Anschaffung "nix".  Es hat auch immer sofort aufgeheizt, ich merke überhaupt keinen Unterschied zu jetzt, nur dass ich jetzt in neuer Niedrigstenergiewhng. sitze und um 130% mehr bezahle.

Ich hatte mal eine ETW, da konnte ich sogar Gasanbieter wechseln, das war so günstig, ich heizte nach Wechsel zu Billiganbieter eine 88qm Wohnung BJ 94, um 50-60 Euro.

Aber gut, ich will nicht nur meckern, am Ende bin ich ansonsten sehr zufrieden und froh über die Wohnung und dank euch verstehe ich jetzt wenigstens das Modell und dass da kein echter Fehler vorhanden ist, positiv Denkenist wichtig :).

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Hallo nahw, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  nahw
4.2.2021  (#33)

zitat..
Vardi17 schrieb: @nahw Es wird dich nicht beruhigen, aber wir zahlten in unserer alten Wohnung (ca. 105m^2) zuletzt fast 150€ im Monat für Heizung und WW WW [Warmwasser]. Nicht so gut gedämmt wie eure Wohnung, aber immerhin thermisch saniert. Wir haben uns damit getröstet, dass wir uns weder um Wartung noch etwaige Reparaturen kümmern mussten...
Was man mit der FW immer noch mitzahlt, sind die gigantischen Wärmeverluste beim Transport. Im Dorf kann man sehen, wo Fernwärme-Leitungen verlaufen, dort gibt's deutlich weniger Schnee und selten Eis 🙈

Daher die Erderwärmung :)


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