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Steuerliche Behandlung einer PV Anlage

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  •  Everest
  •   Bronze-Award
12.2. - 15.2.2021
14 Antworten | 7 Autoren 14
14
Hallo! 
Hat sich jemand schon näher mit der steuerlichen Behandlung einer PV Anlage auseinandergesetzt? 
Von PV Austria gibt es ein Webinar und einen Leitfaden: 
https://www.pvaustria.at/wp-content/uploads/2020-05-Steuerleitfaden.pdf

Wenn man jetzt z.B. einen Eigenanteil von 30 % hat, und den Rest einspeist, ergeben sich Einnahmen aus Gewerbebetrieb. Man fällt dann unter die Kleinunternehmerregelung. Hätte dann aber auch die Möglichkeit, dass man sich die Vorsteuer zurückholen könnte. 

Braucht man dann einen Steuerberater? Oder kann man das alles selbst gut erledigen? 

  •  Futurama
12.2.2021  (#1)
Ohne mal die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu berücksichtigen müsstest du >730€/Jahr von der ÖMAG bekommen damit du in den Bereich der Steuerpflicht kommst.
-> du müsstest 730€/0,0706ct/kWH=10.340kwH einspeisen

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  •  ricer
  •   Gold-Award
12.2.2021  (#2)
Das ist so nicht richtig, man kann von der Kleinunternehmerregelung zur Steuerpflicht optieren - du bist dann Umsatzsteuerpflichtig aber eben auch Vorsteuerabzugsberechtigt. 

Ich bin selbst kein Profi darin, hab mir das aber damals bei der Errichtung meiner PV-Anlage durchgerechnet und es dann so gemacht.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
12.2.2021  (#3)
Bei der steuerrechtlichen Betrachtung darf man nicht alles in einen Topf werfen.
Es gibt die 2 großen Themen Umsatzsteuer und Einkommensteuer

Was ich jetzt schreibe hat Relevanz für private Hausbesitzer, die größere Energiemengen als Überschusseinspeiser verkaufen, aber jetzt keine 50 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage besitzen.

Umsatzsteuer:
Die Kleinunternehmerregelung besagt < 35k Umsatz (somit für unsere Zielgruppe maßgebend). Wenn man in die Kleinunternehmerregelung fällt ist man ja unecht steuerbefreit. Das bedeutet man kann sich keine Vorsteuer abziehen, muss aber auch keine USt abführen. Man spart sich den Administrationsaufwand der Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung. Man kann aber einen Antrag auf Ausnahme von der unechten Steuerbefreiung nach §6 (3) UStG stellen. Dann könnte man sich die Vorsteuer abziehen. Dafür muss man von jeder Einspeisevergütung die USt abführen.

Einkommensteuer:
Wenn man jetzt unterstellt, dass der Überschusseinspeiser in Gewinnabsicht agiert, erzielt er selbständige Einkünfte und man muss eine Gewinnermittlung machen.

Eine fiktive Anlage ganz grob um die 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]
Anschaffung 8.000 EUR (Förderung schon abgezogen)
Eigenverbrauchsanteil 25%
betrieblicher Anteil 6.000 auf 20 Jahre abgeschrieben = 300 EUR AfA / Jahr
Jährliche Produktion 10 MWh
Einnahmen aus der Einspeisung 7.500 kWh x 0,0767 ct OeMAG = 575 EUR / Jahr

Das wäre ein steuerrechtlich relevanter Gewinn von 275 EUR, der keine Rolle spielt, weil bis 730 EUR selbständige Einkünfte erzielt werden können, die dann steuerfrei sind.

Ich stelle jetzt mal die These auf, dass eine Anlage im privaten Umfeld bis mindestens 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] im Hinblick auf die ESt völlig unproblematisch ist.

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Hallo Everest,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Steuerliche Behandlung einer PV Anlage



  •  Futurama
12.2.2021  (#4)
Was mich bei der steuerlichen Betrachtung stutzig macht ist die KLIEN Förderung.
In den FAQs (https://www.publicconsulting.at/fileadmin/user_upload/media/umweltfoerderung/Dokumente_Private/PV_2020/faq_pv_2020.pdf) steht, dass man sich die USt. zurückholen kann:
21. Kann ich mir als Privatperson die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen (Photovoltaikerlass BMF010219/0488-VI/4/2013 / Steuerliche Beurteilung von PV-Anlagen)?
Ja. In diesem Fall muss bei der Registrierung als Antragsteller „Privatperson“ ausgewählt werden. Im Zuge
der Antragstellung muss dann z.B. im Feld „Anmerkungen“ bekannt gegeben werden, dass die 
Version 12/2020 Seite 7 von 9
Mehrwertsteuer zurückgeholt wird. In diesem Fall können die Rechnungsbeträge nur ohne USt.
berücksichtigt werden.

Was hat das für eventuelle negative Auswirkungen bzw. weiß da jemand schon etwas darüber?

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  •  tempo85
12.2.2021  (#5)

zitat..
rabaum schrieb:
Eine fiktive Anlage ganz grob um die 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]
Anschaffung 8.000 EUR (Förderung schon abgezogen)
Eigenverbrauchsanteil 25%
betrieblicher Anteil 6.000 auf 20 Jahre abgeschrieben = 300 EUR AfA / Jahr
Jährliche Produktion 10 MWh
Einnahmen aus der Einspeisung 7.500 kWh x 0,0767 ct OeMAG = 575 EUR / Jahr

Das wäre ein steuerrechtlich relevanter Gewinn von 275 EUR, der keine Rolle spielt, weil bis 730 EUR selbständige Einkünfte erzielt werden können, die dann steuerfrei sind.

Ich stelle jetzt mal die These auf, dass eine Anlage im privaten Umfeld bis mindestens 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] im Hinblick auf die ESt völlig unproblematisch ist.


Korrekterweise müsste/könnte man noch den Grundfreibetrag (13%) abziehen (Gewinn  < 30.000 EUR).

Das wäre ein steuerrechtlich relevanter Gewinn von 239,25 EUR

zitat..
rabaum schrieb:[ref]rabaum:60823#592570[/ref]
Ich stelle jetzt mal die These auf, dass eine Anlage im privaten Umfeld bis mindestens 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] im Hinblick auf die ESt völlig unproblematisch ist.

Diese These stimmt natürlich und würde inklusive Grundfreibetrag sogar noch bei 30kWp liegen. Aufgeteilt mit dem Partner sogar bis 60kWp.

Ausgenommen man hat andere Nebentätigkeiten, auch wenn es nur eine einmalige kleinere Sache ist so zählt doch die Summe eines Jahres, kommt man dann über 730€, ist man nicht mehr Steuer frei! Mit allen bürokratischen Konsequenzen (Einkommensteuererklärung, Pauschalierung ja/Nein,...)

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  •  trango71
  •   Bronze-Award
12.2.2021  (#6)
siehe hier da ist einiges für dich dabei

https://www.energiesparhaus.at/forum-steuerrecht-bei-pv/59513_1

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  •  streicher
  •   Gold-Award
12.2.2021  (#7)

zitat..
rabaum schrieb: Eine fiktive Anlage ganz grob um die 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]
Anschaffung 8.000 EUR (Förderung schon abgezogen)
Eigenverbrauchsanteil 25%
betrieblicher Anteil 6.000 auf 20 Jahre abgeschrieben = 300 EUR AfA / Jahr
Jährliche Produktion 10 MWh
Einnahmen aus der Einspeisung 7.500 kWh x 0,0767 ct OeMAG = 575 EUR / Jahr

Das wäre ein steuerrechtlich relevanter Gewinn von 275 EUR, der keine Rolle spielt, weil bis 730 EUR selbständige Einkünfte erzielt werden können, die dann steuerfrei sind.



Hast du da nicht einen Denkfehler? Wenn du da schon Abschreibungen machst, musst dann nicht auch alles unter 730 also in dem die 275 versteuern?
Oder ist das nur wenn du dir die Vorsteuer holst?

zitat..
rabaum schrieb: Ich stelle jetzt mal die These auf, dass eine Anlage im privaten Umfeld bis mindestens 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] im Hinblick auf die ESt völlig unproblematisch ist.


Naja wenn man sonst auch noch Einkünfte hat (z.B. irgendwas vermietet/verpachtet) dann wird man wohl auch über 730Euro im Jahr sein.

Übrigens wenn man so ein Kleinunternehmer wird muss man auch Sozialversicherung zahlen.


zitat..
tempo85 schrieb: Korrekterweise müsste/könnte man noch den Grundfreibetrag (13%) abziehen (Gewinn  < 30.000 EUR).


Was ist da gemeint?




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Hallo streicher, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  tempo85
12.2.2021  (#8)

zitat..
streicher schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von rabaum:

Was ist da gemeint?

https://www.wko.at/service/steuern/Gewinnfreibetrag_FAQ.html


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
12.2.2021  (#9)

zitat..
streicher schrieb: Wenn du da schon Abschreibungen machst, musst dann nicht auch alles unter 730 also in dem die 275 versteuern?

Das eine hat hier nichts mit dem anderen zu tun.

zitat..
streicher schrieb: Übrigens wenn man so ein Kleinunternehmer wird muss man auch Sozialversicherung zahlen.

Ja ab 5.527 EUR Gewinn pro Jahr 😉
Ich glaub da ist man safe.


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  •  ricer
  •   Gold-Award
12.2.2021  (#10)
Zu ergänzen ist noch dass die Umsatzsteuerpflicht für die Einspeisevergütung in diesem Fall auf den Leistungsempfänger (also die OEMAG) übergeht. 
Es bleibt also nur die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch über...

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  •  streicher
  •   Gold-Award
12.2.2021  (#11)

zitat..
rabaum schrieb: Das eine hat hier nichts mit dem anderen zu tun


Naja, wenn ich mir die Vorsteuer hole, bin ich ja Kleinsrunternehmer.
Bist dir sicher das ich dann nicht alles versteuern muss auch wenn es < 730 im Jahr ist.
Natürlich zwingt einem niemand die Vorsteuer zu holen.

Aber bist dir sicher das man die Anlage auf 20 Jahre als privater Abschreiben kann damit dann dann wie bei deiner Rechnung unter 730 pro Jahr ist. Muss man dazu nicht Kleinstunternehmer sein oder ein Gewerbetreibender (also für mich als Laien quasi sowas wie eine Firma haben)?

zitat..
rabaum schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von streicher: Übrigens wenn man so ein Kleinunternehmer wird muss man auch Sozialversicherung zahlen.

Ja ab 5.527 EUR Gewinn pro Jahr 😉
Ich glaub da ist man safe.

Die Befreiung gilt meines Wissens nach nicht für den Unfallbeitrag und der macht im Jahr ca. 125 Euro aus.




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  •  tempo85
12.2.2021  (#12)

zitat..
streicher schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von rabaum: Das eine hat hier nichts mit dem anderen zu tun

Naja, wenn ich mir die Vorsteuer hole, bin ich ja Kleinsrunternehmer.

Nein! Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteuerbefreit

Quelle: https://www.wko.at/service/steuern/Kleinunternehmerregelung-(Umsatzsteuer).html


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  •  Everest
  •   Bronze-Award
14.2.2021  (#13)
Kann man sich die Erträge aus der PV Anlage auch mit der Lebensgefährtin teilen? Oder ist hier nur relevant, wer bei der Ömag Vertragspartner ist? Bzw. gibt es die Möglichkeit die Erträge mittels Fruchtgenussrechtes weiterzugeben?

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  •  tempo85
15.2.2021  (#14)

zitat..
Everest schrieb: Kann man sich die Erträge aus der PV Anlage auch mit der Lebensgefährtin teilen? Oder ist hier nur relevant, wer bei der Ömag Vertragspartner ist? Bzw. gibt es die Möglichkeit die Erträge mittels Fruchtgenussrechtes weiterzugeben?

Wenn klar ersichtlich ist das die Anlage von beiden finanziert wurde z.B. Kredit beim Hausbau  (kann auch durch Schenkung geschehen) geht das.
Wenn beide inklusive PV unter 730€ sind ist sowieso alles wurscht.

Weiters kann man natürlich optimieren, hier nur ein paar Bsp's.  Sind beide knapp darunter oder auch leicht darüber (innerhalb der Einschleifregelung) kann man teilen. Ist einer drüber macht es natürlich Sinn dass der Andere die Pv bekommt/finanziert. Sind beide über 1460€ (über der Einschleifregelung) dann ist natürlich derjenige im Vorteil der weniger Einkommenssteuer zahlt (weniger verdient)

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