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Ohne mal die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu berücksichtigen müsstest du >730€/Jahr von der ÖMAG bekommen damit du in den Bereich der Steuerpflicht kommst. -> du müsstest 730€/0,0706ct/kWH=10.340kwH einspeisen |
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Das ist so nicht richtig, man kann von der Kleinunternehmerregelung zur Steuerpflicht optieren - du bist dann Umsatzsteuerpflichtig aber eben auch Vorsteuerabzugsberechtigt. Ich bin selbst kein Profi darin, hab mir das aber damals bei der Errichtung meiner PV-Anlage durchgerechnet und es dann so gemacht. |
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Bei der steuerrechtlichen Betrachtung darf man nicht alles in einen Topf werfen. Es gibt die 2 großen Themen Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Was ich jetzt schreibe hat Relevanz für private Hausbesitzer, die größere Energiemengen als Überschusseinspeiser verkaufen, aber jetzt keine 50 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage besitzen. Umsatzsteuer: Die Kleinunternehmerregelung besagt < 35k Umsatz (somit für unsere Zielgruppe maßgebend). Wenn man in die Kleinunternehmerregelung fällt ist man ja unecht steuerbefreit. Das bedeutet man kann sich keine Vorsteuer abziehen, muss aber auch keine USt abführen. Man spart sich den Administrationsaufwand der Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung. Man kann aber einen Antrag auf Ausnahme von der unechten Steuerbefreiung nach §6 (3) UStG stellen. Dann könnte man sich die Vorsteuer abziehen. Dafür muss man von jeder Einspeisevergütung die USt abführen. Einkommensteuer: Wenn man jetzt unterstellt, dass der Überschusseinspeiser in Gewinnabsicht agiert, erzielt er selbständige Einkünfte und man muss eine Gewinnermittlung machen. Eine fiktive Anlage ganz grob um die 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anschaffung 8.000 EUR (Förderung schon abgezogen) Eigenverbrauchsanteil 25% betrieblicher Anteil 6.000 auf 20 Jahre abgeschrieben = 300 EUR AfA / Jahr Jährliche Produktion 10 MWh Einnahmen aus der Einspeisung 7.500 kWh x 0,0767 ct OeMAG = 575 EUR / Jahr Das wäre ein steuerrechtlich relevanter Gewinn von 275 EUR, der keine Rolle spielt, weil bis 730 EUR selbständige Einkünfte erzielt werden können, die dann steuerfrei sind. Ich stelle jetzt mal die These auf, dass eine Anlage im privaten Umfeld bis mindestens 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] im Hinblick auf die ESt völlig unproblematisch ist. |
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Hallo Everest, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Steuerliche Behandlung einer PV Anlage |
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Was mich bei der steuerlichen Betrachtung stutzig macht ist die KLIEN Förderung. In den FAQs (https://www.publicconsulting.at/fileadmin/user_upload/media/umweltfoerderung/Dokumente_Private/PV_2020/faq_pv_2020.pdf) steht, dass man sich die USt. zurückholen kann: 21. Kann ich mir als Privatperson die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen (Photovoltaikerlass BMF010219/0488-VI/4/2013 / Steuerliche Beurteilung von PV-Anlagen)? Ja. In diesem Fall muss bei der Registrierung als Antragsteller „Privatperson“ ausgewählt werden. Im Zuge der Antragstellung muss dann z.B. im Feld „Anmerkungen“ bekannt gegeben werden, dass die Version 12/2020 Seite 7 von 9 Mehrwertsteuer zurückgeholt wird. In diesem Fall können die Rechnungsbeträge nur ohne USt. berücksichtigt werden. Was hat das für eventuelle negative Auswirkungen bzw. weiß da jemand schon etwas darüber? |
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Korrekterweise müsste/könnte man noch den Grundfreibetrag (13%) abziehen (Gewinn < 30.000 EUR). Das wäre ein steuerrechtlich relevanter Gewinn von 239,25 EUR Diese These stimmt natürlich und würde inklusive Grundfreibetrag sogar noch bei 30kWp liegen. Aufgeteilt mit dem Partner sogar bis 60kWp. Ausgenommen man hat andere Nebentätigkeiten, auch wenn es nur eine einmalige kleinere Sache ist so zählt doch die Summe eines Jahres, kommt man dann über 730€, ist man nicht mehr Steuer frei! Mit allen bürokratischen Konsequenzen (Einkommensteuererklärung, Pauschalierung ja/Nein,...) |
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siehe hier da ist einiges für dich dabei https://www.energiesparhaus.at/forum-steuerrecht-bei-pv/59513_1 |
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Hast du da nicht einen Denkfehler? Wenn du da schon Abschreibungen machst, musst dann nicht auch alles unter 730 also in dem die 275 versteuern? Oder ist das nur wenn du dir die Vorsteuer holst? Naja wenn man sonst auch noch Einkünfte hat (z.B. irgendwas vermietet/verpachtet) dann wird man wohl auch über 730Euro im Jahr sein. Übrigens wenn man so ein Kleinunternehmer wird muss man auch Sozialversicherung zahlen. Was ist da gemeint? |
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Hallo streicher, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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https://www.wko.at/service/steuern/Gewinnfreibetrag_FAQ.html |
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Das eine hat hier nichts mit dem anderen zu tun. Ja ab 5.527 EUR Gewinn pro Jahr 😉 Ich glaub da ist man safe. |
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Zu ergänzen ist noch dass die Umsatzsteuerpflicht für die Einspeisevergütung in diesem Fall auf den Leistungsempfänger (also die OEMAG) übergeht. Es bleibt also nur die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch über... |
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Naja, wenn ich mir die Vorsteuer hole, bin ich ja Kleinsrunternehmer. Bist dir sicher das ich dann nicht alles versteuern muss auch wenn es < 730 im Jahr ist. Natürlich zwingt einem niemand die Vorsteuer zu holen. Aber bist dir sicher das man die Anlage auf 20 Jahre als privater Abschreiben kann damit dann dann wie bei deiner Rechnung unter 730 pro Jahr ist. Muss man dazu nicht Kleinstunternehmer sein oder ein Gewerbetreibender (also für mich als Laien quasi sowas wie eine Firma haben)? Die Befreiung gilt meines Wissens nach nicht für den Unfallbeitrag und der macht im Jahr ca. 125 Euro aus. |
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Nein! Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteuerbefreit Quelle: https://www.wko.at/service/steuern/Kleinunternehmerregelung-(Umsatzsteuer).html |
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Kann man sich die Erträge aus der PV Anlage auch mit der Lebensgefährtin teilen? Oder ist hier nur relevant, wer bei der Ömag Vertragspartner ist? Bzw. gibt es die Möglichkeit die Erträge mittels Fruchtgenussrechtes weiterzugeben? |
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Wenn klar ersichtlich ist das die Anlage von beiden finanziert wurde z.B. Kredit beim Hausbau (kann auch durch Schenkung geschehen) geht das. Wenn beide inklusive PV unter 730€ sind ist sowieso alles wurscht. Weiters kann man natürlich optimieren, hier nur ein paar Bsp's. Sind beide knapp darunter oder auch leicht darüber (innerhalb der Einschleifregelung) kann man teilen. Ist einer drüber macht es natürlich Sinn dass der Andere die Pv bekommt/finanziert. Sind beide über 1460€ (über der Einschleifregelung) dann ist natürlich derjenige im Vorteil der weniger Einkommenssteuer zahlt (weniger verdient) |
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