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Abgestimmt mit: Nein Nein, würde ich nicht. Abgesehen davon, dass es von sehr geringer Aussicht auf Erfolg verbunden ist, schaffst Du damit gleich zu Beginn ein sehr angespanntes Verhältnis, das weitere Probleme nach sich ziehen kann. Es wäre auch möglich, dass der GU erwidert, dass er mit Kunden, die so vorgehen, nicht zusammenarbeiten will, und Du Dir einen anderen GU suchen kannst. Stattdessen würde ich höflich und freundlich beim nächsten Treffen ansprechen, dass Dir das nicht gefallen hat und Du Wert darauf legst, dass sich das nicht wiederholt, weil Du so bald wie möglich starten und Deine Mietzahlungspflichten beenden willst. |
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Verstehe ich nicht ganz. Für die Ein-oder Nachreichung ist doch der Bauwerber verantwortlich, deinem Gu hast vielleicht mit der Planerstellung beauftragt aber du musst die Pläne Unterschreiben und daher hättest du eigentlich zu jedem Zeitpunkt wissen müssen dass noch nicht nachgereicht wurde, oder sehe ich das falsch? Was sind Fixkosten? |
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#BAULEItEr Der Einreichplan war schon zum Zeitpunkt der ersten Einreichung unterschrieben und war es mit dem GU ausgemacht, das, sollten Änderungen nötig sein, der GU diese entsprechend korregiert usw. Da die notwendigen Ergänzungen allen Beteiligten von der Gemeinde mitgeteilt wurde, diese keine weitere Unterschrift benötigte und der GU auch mitteilte, dass er das sofort erledigen würde, dachte man sich in Coronazeiten nichts dabei, dass es länger dauert. Bis eine Anfrage ergab, dass noch nichts geschehen ist. Mit Fixkosten war der Projektpreis gemeint. Turboschnecke |
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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du mit "ausgemacht" vertraglich vereinbart meinst. Das würde bedeuten, dass für diese Leistung ein Werklohn zu entrichten ist. Wenn überhaupt könnte man den Werklohn nur für diese nicht erbrachte Leistung einfordern, aber nicht ein Skonto auf das Gesamtprojekt. Und selbst die Einforderung des Werklohnes für diese eine Leistung der Nachreichung wird nur dann funktionieren, wenn eine Pönale vereinbart wurde. Dein Vertragspartner ist wenn überhaupt ein Termin für die Abgabe vereinbart wurde max. im Verzug und da kannst du dann nicht so einfach irgendwo zum streichen beginnen. Bei Verzug musst du ihm erstmals eine angemessene Nachfrist setzen. Sollte er die Nachfrist wieder versteichen lassen, hast du die Möglichkeit der Ersatzvornahme. p.s. die Nachreichung ist ja nur ein kleiner Baustein in deinem Gesamtprojekt, wenn du deinem Gu jedesmal wenn irgendein Gewerk im Verzug ist ein paar % vom Projektpreis abziehst, wirst beim Einziehen vielleicht noch Geld zurückbekommen.😀 |
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Abgestimmt mit: Nein Die Verzögerung ist natürlich ungut, aber: wenn ihr zwei Monate mit der Nachfrage gewartet habt, dann ist das nicht unverschuldet. Bei uns gab es auch einige Veränderungen, bis der Einreichplan endlich genehmigt wurde und ich war wöchentlich mit dem Planer bzw. der Gemeinde in Kontakt, um das Voranzutreiben bzw. den akt. Stand abzufragen. Wenn ihr das gemacht hättet, wärt ihr spätestens Anfang Jänner draufgekommen, dass die Planänderungen noch nicht gemacht wurden. |
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Abgestimmt mit: Nein |
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#chrismo Nun, vor dem Einreichplan wurde der GU fast jeden 2 Tag angerufen und er setze die Dinge auch prompt um, die es eben zu ändern gab. Die Gemeinde gab Mitte Dezember bekannt, dass was zu ergänzen sei, auch hier wurde gleich telefoniert, dann war der GU einige Zeit nicht da und dann wurde Mitte Jänner wieder nachgefragt, mit der Antwort, dass die Ergänzungen gleich in den Plan eingearbeitet werden. Da der GU selbst immer auf einen baldigen Baubeginn gedrängt hat und deshalb oftmals angerufen/geschrieben hat, dachte man es sei alles im Laufen, was dem nicht so war. |
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Abgestimmt mit: Nein Mit Nein abgestimmt! Erstens hätte man selbst mehr tun können/müssen. Und zweitens wenn es lang vorm Spatenstich schon in Reichtung Streit abbiegt, dann könnte man sich schon mal überlegen was man beim nächsten GU (der dann fertig baut) anders/besser macht. |
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