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Deine Verjährungsfrist beginnt mit dem 31.12.2015 und ist somit am 31.12.2020 verjährt. Hab aktuell gerade ein Verfahren diesbezüglich laufen. Dies gilt aber wirklich nur, wenn die Gemeinde keinen Versuch unternommen hat die Vorderung vor 31.12.2020 einzutreiben |
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Seht es anders rum: wenn die Abgabe wirklich verjährt ist, dann habt ihr eh Glück gehabt. Kurz gegoogelt findet man die Bundesabgabenordnung, wo in §207 eine fünjährige Frist, die lt. § 208 ab Ende des Jahres in dem die Abgabenanspruch enstanden ist, zu laufen beginnt (siehe [1]) Laut NÖ Kanalgesetz §12 tritt die Abgabenschuld mit Einlangen der Fertigstellungsmeldung ein (siehe [2]). Also in eurem Fall müsste somit die Abgabe mit Ende 2020 verjährt gewesen sein. [1] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003940 [2] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000985 |
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Insofern die Fertigstellung der NÖ Bauordnung entspricht 😉 Siehe dazu die NÖ BO Par.30 Abs.4 - ist die Fertigstellung unvollständig gilt sie als nicht erstattet. Kam nach der Abgabe der Fertigstellung ein anderes Schreiben der Behörde als die Benützungsbewilligung? |
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Die Frage versteh ich nicht: eine "Benützungsbewilligung" gibts schon seit 1996 nicht mehr und nach Abgabe einer (vollständigen) Fertigstellungsanzeige kommt eigentlich gar nichts retour. |
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vielen Dank allen für Eure wirklich hilfreichen Beiträge. Wir haben uns mit der Gemeinde geeinigt. |
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Lerne immer gerne etwas dazu: wie sieht eine solche "Einigung" im Detail aus?? |
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Das würde mich auch interessieren. Verjährt ist verjährt. Dürfen diese Abgaben nun überhaupt noch eingefordert werden, bzw wie werden die verbucht, wenn es keinen gültigen (weil verjährt) Abgabenbescheid dazu gibt? |
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geeinigt heißt, dass wir der Gemeinde entgegen gekommen sind und zahlen, obwohl wir nicht müssten. Und die Gemeinde ist uns in einer anderen Sache entgegen gekommen. (nicht finanziell). Wir wollten uns nicht überwerfen, weil wir doch in einem kleinen Dorf leben. |
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D.h. ihr hab euch ein "Entgegenkommen" der Gemeinde schlicht und einfach (er-)gekauft. Wie nennt man das eigentlich im Fachjargon? Jemand zahlt freiwillig etwas, das er nicht zahlen müsste und bekommt dafür etwas, das er nicht zwingend bekommen müsste. Ich will das Wort hierfür jetzt nicht aussprechen - um des Osterfriedens hier im Forum willen... . |
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Hallo evaxyz, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Kanaleinmündungsabgabe |
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Hier bei uns in Kärnten heißt das "part of the game". |
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"Part-of-the-game", genau - da gibts aus Kärnten ja das super Beispiel: ein gewisser Herr Uwe Sch. hat einem russichen Investor gegen eine nicht unerhebliche "Spende" die österreichische Staatsbürgerschaft angeboten. Ja, so kann man diverse persönliche Interessen in Einklang bringen - also sich "einigen". Nur: der Herr Uw. Sch. ist dann dafür letztlich rechtskräftig zu 7 Monaten Haftstrafe auf Bewährung und € 67.500.- Geldstrafe verurteilt worden. |
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nein, so ist es nicht. wir bekommen etwas, das wir zwingend bekommen müssten, nur schon sehr lange hingehalten werden (wie auch mehrere Nachbarn) und das wird nun endlich nach Jahren fertiggestellt. |
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ich habe geschrieben, die Gemeinde ist uns entgegengekommen. warum du davon ausgehst, dass es etwas ungesetzmäßiges sein muss, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wie der Schelm denkt, so ist er? oder wie? |
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Nennt sich das nicht Amtsmissbrauch, wenn ein öffentliches Organ jemanden durch Untätigkeit in seinen Rechten beschränkt? |
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Naja, so hast du es bisher ja nicht geschrieben. Du hast gesagt, man sei dir quasi als Gegenleistung "entgegengekommen". Wenn du das aber eh "zwingend" bekommen hättest müssen, wo ist da ein "Entgegenkommen"?? Versteh ich nicht! Somit hast du jetzt quasi freiwillig bezahlt für etwas, das du ohnehin "zwingend" bekommen hättest müssen?? |
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Finde ich auch sehr interessant. Vor allem, dass es tatsächlich Häuslbauer gibt, die der Gemeinde gerne Geld schenken. Ich habe Keines zu verschenken und die Gemeinde macht ja auch nur das nötigste, was sie halt muss. |
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